Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

10. Juli 2015 Top-Urteil

BGH: Altkanzler Helmut Kohl kann Herausgabe der Tonbänder mit Interviews von Ghostwriter verlangen

Tonband, Kassette
Pressemitteilung Nr. 118/2015 zum Urteil des BGH vom 10.07.2015, Az.: V ZR 206/14

Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl hat einen Anspruch auf Herausgabe der Tonbänder mit Interviews, die ein Journalist in den Jahren 2001 und 2002 mit ihm zum Zwecke der Erstellung von Kohls Memoiren geführt hat. Der Anspruch ergibt sich aus einem zwischen den Parteien bestehenden auftragsähnlichen Rechtsverhältnis. Nachdem Kohl die Zusammenarbeit beendet und somit den Auftrag widerrufen hat, ist der Journalist verpflichtet, diesem nicht nur zur Verfügung gestellte Dokumente, sondern auch die aufgezeichneten persönlichen Erinnerungen und Gedanken Kohls herauszugeben, die er zur Ausführung des Auftrags erhalten hat. Auf das Eigentum an den Tonbändern, auf denen sich die Aufnahmen befinden, kommt es dabei nicht an.

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10. Juli 2015 Top-Urteil

Urheberrechtliche Zulässigkeit des „Framing“

Zeitleiste eines Videos mit Wiedergabe-Knopf und Lautstärke-Regler
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 09.07.2015, Az.: I ZR 46/12

Die Einbindung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts im Wege des „Framing“ auf einer fremden Internetseite stellt keine Urheberrechtsverletzung des Internetseitenbetreibers dar, soweit diese Inhalte auf einer anderen Seite mit der Zustimmung des Rechteinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind. Umgekehrt erfolgt eine öffentliche Wiedergabe, wenn der Inhalt ohne Zustimmung des Rechteinhabers eingestellt wurde.

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11. Juni 2015 Top-Urteil

Zur Haftung für Filesharing Minderjähriger durch Verletzung der Aufklärungspflicht

Vater und Mutter beobachten ihr Kind während es mit dem Tablet spielt
Pressemitteilung Nr. 92/2015 zum Urteil des BGH vom 11.06.2015, Az.: I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14

Die täterschaftliche Haftung des Anschlussinhabers wird nicht durch den Vortrag widerlegt, der Anschlussinhaber befand sich zur Zeit des Filesharings im Urlaub, wenn die tatsächliche Vermutung der Täterschaft nicht durch den Vortrag entkräftet wird, welche anderen Personen zum Tatzeitpunkt selbständigen Zugang zum Internet hatten.

Beim Zugänglichmachen des Internetanschlusses an im selben Haushalt lebende Minderjährige muss eine Belehrung über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Musiktauschbörsen sowie ein Verbot der Teilnahme daran durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Eine Überwachungspflicht des Kindes besteht im Grundsatz nicht, sondern erst dann, wenn die Eltern Kenntnis haben, dass das Kind dem Verbot zuwider handelt.

Bei der Bemessung des Schadensersatzes in Form der Lizenzanalogie ist ein Betrag in Höhe von 200 Euro pro Musiktitel angemessen

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05. Mai 2015 Top-Urteil

Anspruch auf Löschung einer negativen Bewertung auf eBay

roter Daumen nach unten
Urteil des OLG München vom 28.10.2014, Az.: 18 U 1022/14 Pre

Ein Verkäufer der Online-Plattform eBay kann im Falle einer negativen und objektiv unwahren eBay-Bewertung die Zustimmung des Käufers zur Löschung der Äußerung verlangen. Zwar ist die negative Bewertung eines Produktes als Werturteil von dem Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 I GG umfasst; stützt sich eine solche Bewertung jedoch auf nachweislich unwahre Tatsachen, so dass die Bewertung mit dieser zusammen „steht und fällt“, überwiegt in diesem Fall das Schutzbedürfnis des allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Verkäufers, wonach dieser nicht nur die Zustimmung zur Löschung der unwahren Tatsachenbehauptung sondern auch des damit verbundenen Werturteils verlangen kann.

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05. Mai 2015 Top-Urteil

Tagesschau-App: ergänzendes Online-Angebot oder unzulässiger presseähnlicher Journalismus?

Frauenhand hält ein Handy.
Pressemitteilung Nr. 75/2015 des BGH zum Urteil vom 30.04.2015, Az.: I ZR 13/14

Online-Angebote im Sinne des TMG, die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgehalten werden (hier: Tagesschau-App), dürfen sich inhaltlich lediglich in ergänzender Art mit ausgestrahlten Fernsehsendungen befassen und keinen reinen Textberichterstattungscharakter aufweisen. Damit soll verhindert werden, dass klassischen Verlagen unzumutbare wirtschaftliche Nachteile entstehen, da diese - im Gegensatz zu den mittels Rundfunkgebühren finanzierten öffentlichen Anstalten - für zusätzliche Medienangebote gesondert Geld aufwenden müssen. Ob ein unzulässiger presseähnlicher Charakter bei solchen Online-Angeboten vorliegt, ist durch den Rundfunkrat im Rahmen eines „Drei-Stufen-Tests“ zu prüfen.

Vorherige Entscheidungen gingen davon aus, dass Gerichte an diesen Test gebunden sind und eine erneute gerichtliche Prüfung nicht zulässig ist. Der BGH stellte jetzt jedoch klar, dass im Streitfall eine erneute (richterliche) Beurteilung des Online-Angebots vorzunehmen ist, da im Rahmen dieses erfolgten Tests lediglich das allgemeine Konzept und nicht die konkrete Umsetzung des medialen Angebotes im Einzelfall gebilligt wird. Ob das Online-Angebot der Tagesschau-App am 15.06.2011 in seiner Gesamtheit und gerade nicht nur einzelne Beiträge als presseähnlich einzustufen ist, hat nunmehr das OLG Köln zu beurteilen.

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21. April 2015 Top-Urteil

BGH-Goldrapper: Zur Übernahme kurzer Musiksequenzen eines anderen Künstlers als „Loop“ für Rap-Songs

Studiomikrofon vor einem virtuellen Equalizer
Pressemitteilung Nr. 63/2015 des BGH zum Urteil vom 16.04.2015, Az.: I ZR 225/12

Werden Musiksequenzen von durchschnittlich zehn Sekunden einer fremden Band ohne Text kopiert und als Tonschleife (sog. „Loop“) für Rap-Songs verwendet, so kann nicht ohne weiteres eine Urheberrechtsverletzung angenommen werden. Da nur Teile der Musik, nicht aber der Text übernommen wurde, liegt insoweit kein relevanter Eingriff in das Urheberrecht vor. Die ursprüngliche Verbindung zwischen Text und Musik ist urheberrechtlich nicht geschützt. Für einen urheberrechtlichen Schutz der Passagen aus den komponierten Musikstücken ist eine schöpferische Eigentümlichkeit der übernommenen Sequenzen erforderlich, die über ein routinemäßiges Schaffen hinausgeht.

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15. April 2015 Top-Urteil

Unterlassungsanspruch bei Äußerungen in sozialen Netzwerken gilt auch bei „Mikroblogs“

weißer Vogel vor blauem Hintergrund, ähnlich dem Twitter-Symbol
Pressemitteilung Nr. 1/2015 des OLG Dresden zum Urteil vom 01.04.2015, Az.: 4 U 1296/14

Überwiegt das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungs- und Medienfreiheit, so müssen auch Provider sogenannter Mikrobloggingdienste diskreditierende Äußerungen von ihrer Internetseite entfernen. Eine Prüfpflicht kann dabei erst dann angenommen werden, wenn der Provider hinreichend konkret auf die Verletzung hingewiesen wurde und der Verstoß unschwer bejaht werden kann.

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09. April 2015 Top-Urteil

Rechtswidrig erlangte Daten bei Filesharing-Fällen führen zu Beweisverwertungsverbot

P2P -Schriftzug in rot, an dem drei schwarze Kabelmäuse hängen
Beschluss des AG Koblenz vom 02.01.2015, Az.: 153 C 3184/14

Sofern die Datenübermittlung bei der Feststellung einer Urheberrechtsverletzung gegen einschlägige datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, führt dies aufgrund des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Anschlussinhabers zu einem Beweisverwertungsverbot. Ergeht der gerichtliche Auskunftsbeschluss zur Ermittlung der streitgegenständlichen IP-Adresse nur gegen den Access-Provider, darf keine Auskunft über den Anschlussinhaber erfolgen, wenn es sich beim Provider des Anschlussinhabers um einen Reseller des Access Providers handelt.

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08. April 2015 Top-Urteil

Live-Stream von Sportveranstaltungen nicht durch EU-Recht geschützt

Laptop mit Fußballrasen Ball und Scheinwerfer auf dem Bildschirm
Urteil des EuGH vom 26.03.2015, Az.: C-279/13

Direktübertragungen von Sportveranstaltungen im Internet sind nicht durch die Urheberrechtsrichtlinie geschützt. Das EU-Recht räumt dem Rechtsinhaber lediglich das Recht ein, geschützte Werke im Wege der interaktiven Übertragung auf Abruf für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Anbringen eines anklickbaren Links auf einer Webseite stellt jedoch keine interaktive Übertragung auf Abruf dar. Einer nationalen Regelung, die das Ausschließlichkeitsrecht der Sender auch auf Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen im Internet ausdehnt, steht das EU-Recht jedoch nicht entgegen.

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02. Februar 2015 Top-Urteil

CT-Paradies

Neben einem Fotograf befinden sich viele einzelne kleine Bilder.
Urteil des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 76/13

a) Ein Vervielfältigungsstück eines Werkes im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG liegt auch dann vor, wenn ein Werk in das Internet gestellt worden ist.

b) Eine Person ist nur dann im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG in der üblichen Weise auf dem Vervielfältigungsstück eines Werkes als Urheber bezeichnet, wenn die Angabe an einer Stelle angebracht ist, wo bei derartigen Werken üblicherweise der Urheber benannt wird, und die Bezeichnung inhaltlich erkennen lässt, dass sie den Urheber dieses Werkes wiedergibt.

c) Eine Angabe vermag nur dann die Vermutung der Urheberschaft (§ 10 Abs. 1 UrhG) zu begründen, wenn der Verkehr darin die Bezeichnung einer natürlichen Person erkennt.

d) Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst.

e) Der Unterlassungsschuldner hat zur Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese Einfluss nehmen kann.

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