Urteile aus der Kategorie „Social Media Recht“

27. März 2017

EuGH soll datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einbindung des „Gefällt-Mir“-Buttons von Facebook auf Unternehmerseiten klären

Facebook "Gefällt-Mir"-Button in den Farben weiß und dunkelblau auf blauem Hintergrund
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19.01.2017, Az.: I-20 U 40/16

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein laufendes Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union insgesamt sechs datenschutzrechtlich relevante Fragen zur Vorabentscheidungen vorgelegt. In dem Verfahren vor dem OLG soll entschieden werden, ob die Einbindung des „Gefällt-Mir“-Buttons von Facebook auf der Internetpräsenz eines Online-Händlers ohne entsprechende Hinweise für die Nutzer, dass personenbezogene Daten übermittelt werden und ohne deren Einwilligung einzuholen, gegen Datenschutzrecht verstößt oder nicht. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Einbindung des Plugins als einen derartigen Verstoß eingestuft. Für die Berufungsinstanz hängt eine Entscheidung nun unter anderem davon ab, ob neben dem tatsächlich Datenerhebenden Facebook auch der den Datenverarbeitungsvorgang anstoßende Online-Händler nach EU-Recht als „für die Verarbeitung Verantwortlicher“ in Betracht kommt.

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07. März 2017

Wegen Verleumdung – Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Facebook abgewiesen

Dislike-Symbol im Facebook-Stil, Daumen nach unten
Pressemitteilung Nr. 5/2017 des LG Würzburg zum Urteil vom 07.03.2017, Az.: 11 O 2338/16

Bei von Nutzern auf Facebook veröffentlichten Verleumdungen handelt es sich um fremde Inhalte der Nutzer des Portals, Facebook ist weder Täter noch Teilnehmer der Verleumdungen und hat sich diese nicht zu Eigen gemacht. Ohne ein Sachverständigengutachten könne nicht geklärt werden, ob es für Facebook bei schweren Persönlichkeitsverletzungen ohne technisch zu großen Aufwand realisierbar und damit zumutbar sei, Verletzungen proaktiv auf ihren Seiten zu ermitteln. Da auch nicht erkennbar sei, dass dem Kläger durch die fortgesetzte Verbreitung weiterer Schaden drohe, fehlt es zudem an der Eilbedürftigkeit.

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01. Dezember 2016

Berechnung des Beschwerdewerts bei ehrverletzenden Äußerungen auf Facebook

Kind sitzt vor dem Laptop mit entsetztem Gesichtsausdruck
Beschluss des BGH vom 16.08.2016, Az.: VI ZB 17/16

Wenn ein minderjähriger Schüler von der Mutter einer Mitschülerin auf Facebook beleidigt wird, kommt es bei der Bemessung des Beschwerdewerts nicht nur auf die Breitenwirkung des Eintrags an, sondern auch auf die Wirkung der beleidigenden Äußerungen auf das Kind selbst. Denn jedes Kind genießt das Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit, wozu auch die kindsgemäße Entwicklung und Entfaltung in der Öffentlichkeit zählen. Wie das Kind von dem Eintrag Kenntnis erlangt, ist dabei unbeachtlich.

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15. September 2016

Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für Missbrauch durch Dritte

Laptop mit Anmeldebildschirm
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.07.2016, Az.: 16 U 233/15

Die Grundsätze der sogenannten „Halzband“-Entscheidung des BGH zur Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos bei missbräuchlicher Nutzung durch einen Dritten sind auch in Bezug auf einen Facebook-Account anzuwenden. Da ein Mitgliedskonto bei Facebook einer konkreten Person zugeordnet ist und folglich ein Handeln unter einem bestimmten Namen nach außen hin ermöglicht, haftet ein Nutzer, der seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremden Zugriffen gesichert hat, für die von ihm geschaffene Gefahr, den Handelnden nicht mehr zweifelsfrei identifizieren zu können.

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30. August 2016

Beleidigung bei Facebook mittels Emoticons

Tastatur mit verschiedenen Smiley-Tasten
Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 22.06.2016, Az.: 4 Sa 5/16

Die Beleidigung von Vorgesetzten in der Kommentarfunktion bei Facebook rechtfertigte – im hier entschiedenen Einzelfall – keine Kündigung, da eine Abmahnung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ausreichend war, um künftige Vertragsstörungen zu vermeiden. Dabei ist es ohne Belang, ob die Beleidigung (u.a. „fettes Schwein“) wörtlich niedergeschrieben wird oder mittels Emoticon erfolgt.

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18. August 2016 Top-Urteil

„Freunde finden“-Funktion von Facebook ist unzulässig

Tastatur mit einer Taste auf der "Add Friend" steht, Facebook, soziales Netzwerk
Urteil des BGH vom 14.01.2016, Az.: I ZR 65/14

a) Einladungs-E-Mails, die der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet an Empfänger sendet, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind und in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar.

b) Der Anspruchsinhaber muss sich im Rahmen der Verjährung das geschäftlich erlangte Wissen einer Person, die er mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten, insbesondere mit der Betreuung und Verfolgung des in Frage stehenden Anspruchs in eigener Verantwortung betraut hat (sog. Wissensvertreter), in analoger Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.

c) Die Zurechnung privater Kenntnisse des Wissensvertreters findet nicht statt, sofern nicht ausnahmsweise der Anspruchsinhaber aus Gründen des Verkehrsschutzes zur Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustauschs verpflichtet ist, der auch privat erlangtes Wissen um-fasst.

d) Einem Verbraucherverband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist das privat erlangte Wissen seiner Mitarbeiter über Wettbewerbsverstöße Dritter nicht analog § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen.

e) Täuscht der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet die Nutzer im Rahmen des Registrierungsvorgangs über Art und Umfang der mit dem Import von Kontaktdaten verbundenen Daten-nutzung, so handelt es sich um eine im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG wettbewerblich relevante Irreführung.

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31. Mai 2016

Ordnungsgeld i.H.v. EUR 100.000.- gegen Facebook

Facebook-Taste auf PC-Tastatur
Beschluss des LG Berlin vom 11.02.2016, Az.: 16 O 551/10

Gegen Facebook war unter anderem wegen einer AGB-Klausel, die Facebook an den von den Nutzern geposteten Inhalten ein weltweites, unentgeltliches und unterlizenzierbares Nutzungsrecht einräumte, vom LG Berlin (Urteil vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551/10) in 1. Instanz ein Unterlassungsverbot ergangen, welches vom Kammergericht (Urteil vom 24.01.2014, Az.: 5 U 42/12) dann auch in 2. Instanz bestätigt wurde. Facebook hatte, nachdem ihm die Verwendung seiner IP-Lizenzklausel untersagt wurde, dann deren Wortlaut lediglich durch die Verwendung synonymer Begriffe geändert. Auch nach dieser Änderung blieb die Kernaussage der Klausel jedoch erhalten und begründete damit einen Verstoß gegen das zuvor ergangene Unterlassungsverbot.

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16. Februar 2016

„Teilen“-Funktion dient lediglich Verbreitung eines Postings

Hand hält Zettel mit Aufschrift "Just Share!"
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.11.2015, Az.: 16 U 64/15

Die bei Facebook verfügbare, sogenannte „Teilen“-Funktion bietet den Nutzern der Social-Media-Plattform die Möglichkeit, auf private Beiträge anderer Nutzer aufmerksam zu machen. Dabei macht sich der jeweilige Nutzer einen Post durch Teilen nur dann zu eigen, wenn er sich mit der geteilten Aussage identifiziert und sie so in seinen Gedankengang einfügt, dass sie als seine eigene erscheint. Ist dies nicht der Fall, so erschöpft sich der Zweck des Teilens lediglich in der Verbreitung des Postings.

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19. Januar 2016 Top-Urteil

Zwischen USA und EU geschlossenes Safe-Harbor-Abkommen ungültig

Ein Schiff sinkt
Urteil des EuGH vom 06.10.2015, Az.: C-362/14

1. Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung ist im Licht der Art. 7, 8 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass eine aufgrund dieser Bestimmung ergangene Entscheidung wie die Entscheidung 2000/520/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 gemäß der Richtlinie 95/46 über die Angemessenheit des von den Grundsätzen des „sicheren Hafens“ und der diesbezüglichen „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA, in der die Europäische Kommission feststellt, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, eine Kontrollstelle eines Mitgliedstaats im Sinne von Art. 28 der Richtlinie in geänderter Fassung nicht daran hindert, die Eingabe einer Person zu prüfen, die sich auf den Schutz ihrer Rechte und Freiheiten bei der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aus einem Mitgliedstaat in dieses Drittland übermittelt wurden, bezieht, wenn diese Person geltend macht, dass das Recht und die Praxis dieses Landes kein angemessenes Schutzniveau gewährleisteten.

2. Die Entscheidung 2000/520 ist ungültig.

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