Urteile aus der Kategorie „Social Media Recht“
Online-Partnerschaftsvermittlung sind keine Dienste höherer Art
Pressemitteilung Nr. 51/11 des AG München zum Urteil vom 05.05.2011, Az.: 172 C 28687/10
Online-Partnerschaftsvermittlungen bieten keine sogenannten Dienste höherer Art an, so dass der Vertrag nicht jederzeit gekündigt werden kann. Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.Impressumspflicht gilt auch in Facebook
Auch Nutzer von "Social Media" wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt.
Keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen Info-Pflichten bei facebook „Gefällt-mir“-Buttons
Werden aufgrund der Installation eines "Gefällt-mir-Buttons" auf einer Webseite beim Besuch von facebook-Mitgliedern Daten erhoben und an die Plattform facebook weitergeleitet, besteht zwar gegenüber dem Besucher eine Informationspflicht. Wird diese missachtet, so liegt darin jedoch keine unlautere Beeinträchtigung von Mitbewerbern und somit kein Verstoß gegen eine Marktverhaltensvorschrift.
facebook-Button „Gefällt mir“ stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar
Installiert ein Onlineanbieter den facebook-Button "Gefällt mir" auf seiner Webseite, liegt darin kein Wettbewerbsverstoß vor. Zwar werden durchaus Daten von eingeloggten facebook-Nutzern, die die betreffende Webseite besuchen, an facebook weitergeleitet, auch wenn diese den "Gefällt mir" - Button nicht anklicken, entscheidend ist aber, dass es an einem Wettbewerbsverstoß fehlt.
Schüler wegen Misshandlungsvideo auf YouTube vom Schulunterricht ausgeschlossen
Pressemitteilung des VG Freiburg vom 17.02.2010, Az.: 2 K 229/10
Filmt ein Schüler Misshandlungen an einem Mitschüler mit seinem Handy, verbreitet dieses Video unter seinen Mitschülern und lädt es auf die Video-Plattform YouTube mit voller Namensnennung der Beteiligten hoch, ist ein zweiwöchiger Ausschluss des filmenden Schülers wegen persönlichkeitsverletzenden Handelns vom Schulunterricht angemessen.Facebook gegen StudiVZ
Urteil des LG Köln vom 16.06.2009, Az.: 33 O 374/08
Bei einem Streitwert von 1 Mio. Euro befand das LG Köln StudiVZ für "unschuldig". Facebook warf ihr die Nachahmung des sog. "Look & Feel" ihrer Homepage vor. StudiVZ diente Facebook zwar als Vorbild. In engen Grenzen gilt jedoch der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, solange diese nicht unlauter ausgenutzt wird. Zu guter Letzt fehlte Facebook bei der Markteinführung von StudiVZ noch der erforderliche Bekanntheitsgrad in Deutschland um dahingehende Ansprüche zu begründen. Auch liegt kein AGB-Verstoß vor, da StudiVZ nie Vertragspartner von Facebook war.
Facebook scheitert mit Unterlassungsklage gegen StudiVZ
Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat in einer aktuellen Entscheidung die Klage von Facebook gegen den Konkurrenten StudiVZ abgewiesen. Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor, da es an der hierfür erforderlichen Herkunftstäuschung fehle.

