Urteile aus der Kategorie „Social Media Recht“

18. März 2013

Gewinnspiele und der „Gefällt mir“-Button

Urteil des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 327 O 438/11 Die Verknüpfung der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons auf einer Online-Plattform stellt keine irreführende Werbung dar. Den Nutzern dieser Online-Plattform ist bekannt, dass die Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons lediglich eine unverbindliche und motivfreie Gefallensäußerung darstellt, und verbinden damit keine weiteren Erwartungen oder gar Gütevorstellungen hinsichtlich des beworbenen Unternehmens.
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05. März 2013

Keine Anwendung des deutschen Datenschutzrechts für Facebook

Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 14.02.2013, Az.: 8 B 60/12 Einer deutschen Behörde ist es verwehrt, Facebook auf Grundlage deutschen Datenschutzrechts zu untersagen, Nutzerkonten alleine aufgrund der Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Daten bei der Registrierung, zu sperren und gegebenenfalls vom Nutzer eine Fotokopie des Personalausweises zur Verifizierung der angegebenen Daten zu verlangen. Ein solches Vorgehen von Facebook wäre zwar nach BDSG unzulässig. Die gesamte Verarbeitung der Daten aller nicht nordamerikanischen Nutzer erfolgt jedoch durch die irische Facebook Ltd., womit die Anwendung des BDSG ausgeschlossen ist.
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11. Februar 2013

Impressumspflicht gilt auch für gewerbsmäßigen Facebook-Auftritt

Kommentar zum Urteil des LG Regensburg vom 31.01.2013, Az.: 1 HK O 1884/12

Auch ein gewerbsmäßiger Internet-Auftritt auf Facebook muss ein ordnungsgemäßes Impressum vorweisen. Dabei stellt ein nicht vorhandenes bzw. unvollständig angegebenes Impressum einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. Eine relativ hohe Anzahl von nahezu gleichlautenden Abmahnungen lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass es sich hierbei um rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen handelt, wenn einerseits eine geringe Kostenerstattung gefordert wird und auf der anderen Seite die Verhältnismäßigkeit zwischen der Abmahn- sowie der gewerblichen Tätigkeit gewahrt ist.
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29. Oktober 2012

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook?

Pressemitteilung des ArbG Duisburg vom 23.10.2012, Az.: 5 Ca 949/12 Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und von Kollegen in sozialen Netzwerken wie Facebook können eine Kündigung ohne vorausgegangene Abmahnung rechtfertigen. Ein solcher Eintrag greift nachhaltig in die Rechte des Betroffenen ein, da er bis zur Löschung unzählige Male gelesen werden kann. Von einer fristlosen Kündigung kann jedoch abgesehen werden, wenn der Arbeitnehmer im Affekt gehandelt hat und die Kollegen nicht namentlich benannt wurden, sodass diese nicht identifizierbar sind.
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26. Oktober 2012

75.000 Euro Strafe für Pädophilieverdacht im Internet

Urteil des OLG Dresden vom 03.05.2012, Az.: 4 U 1883/11 Der Artikel "ein Krimi aus dem Leipziger Sumpf" auf der Internetplattform www.stern.de, in dem ein Pädophilieverdacht geäußert wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffen dar. Aufgrund der Schwere des Eingriffs kann dieser nur durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden. Die Grenzen der Verdachtsberichterstattung werden nämlich dann überschritten, wenn die Behauptungen als sichere Tatsachen dargestellt werden. Den Lesern muss vielmehr eindeutig mitgeteilt werden, dass es sich um einen bloßen Verdacht handelt und vor Veröffentlichung muss dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Höhe der Geldentschädigung bei Internetveröffentlichungen ist dabei jedoch nicht höher anzusetzen als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einer gedruckten Tageszeitung. Auch sind für die Höhe der Geldentschädigung weder die Anzahl der Seitenaufrufe noch die Platzierung des Artikels im Internetportal von Bedeutung.
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22. Oktober 2012

Fristlose Kündigung eines Azubis wegen Beleidigung des Ausbilders bei Facebook

Pressemitteilung des LAG Hamm vom 10.10.2012, Az.: 3 Sa 644/12 Eine fristlose Kündigung ist wirksam, wird sie ausgesprochen, weil ein Auszubildender seinen Arbeitgeber bei Facebook als „Ausbeuter“ und „Menschenschinder“ bezeichnet. Die Beleidigungen waren vorliegend einer Vielzahl von Menschen zugänglich. Darüber hinaus konnte sich der Azubi nicht auf Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses berufen, da er bereits 26 Jahre alt war.
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04. September 2012

Verbreitung ehrverletzender Äußerungen im Internet

Urteil des LG Berlin vom 13.08.2012, Az.: 33 O 434/11 Werden in sozialen Netzwerken ehrverletzende Äußerungen veröffentlicht, stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar. Jedoch gilt es für die Schwere der Persönlichkeitsverletzung zu beachten, wer für diese Äußerungen verantwortlich ist. Wird die Schmähkritik beispielsweise von Rappern abgegeben, wird diese vom Durchschnittsbürger oftmals nicht ernst genommen. Trotzdem hat das Opfer einen Anspruch auf Schadensersatz.
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23. August 2012

Widerrechtliche Fotoveröffentlichung von Journalisten durch prominenten Moderator

Urteil des LG Köln vom 11.01.2012, Az.: 28 O 627/11 Ein Journalist muss es nicht hinnehmen, dass er bei Fotoarbeiten am Grundstück eines Moderators, der wegen Vergewaltigungsvorwürfen in den Fokus der Medien geriet, von selbigem fotografiert wird und dieser die Bilder mit verächtlichem Kommentar bei Twitter ins Netz stellt. Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere die Pressefreiheit zu berücksichtigen. Die geschützte Informationsbeschaffung würde grundsätzlich eingeschränkt, wenn Journalisten befürchten müssten, bei einer vergleichbaren Recherchearbeit im Bild gezeigt zu werden. Ferner ist zu bedenken, dass der Journalist hierdurch einer Prangerwirkung ausgesetzt ist, die er angesichts der von ihm entfalteten Tätigkeit nicht hinzunehmen braucht.
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22. August 2012

Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook ohne Folgen

Urteil des ArbG Bochum vom 09.02.2012, Az.: 3 Ca 1203/11

Formalbeleidigungen innerhalb eines Dialogs auf dem Facebook-Profil eines Arbeitnehmers können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, sofern der Dialog nur für einen überschaubaren Kreis von Personen bzw. Freunden zugänglich ist. Aufgrund des technischen Wandels ersetzt ein Chat im Internet immer häufiger das persönlich gesprochene Wort, wodurch es sich noch um ein vertrauliches „Gespräch“ handeln kann.

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19. Juni 2012

Wettbewerbswidrige Abwerbung über XING

Urteil des LG Heidelberg vom 23.05.2012, Az.: 1 S 58/11

Es ist wettbewerbswidrig, wenn im Rahmen des XING-Netzwerkes der Versuch unternommen wird, Mitglieder abzuwerben und hierbei gleichzeitig der Arbeitgeber in unzulässiger Weise herabgesetzt wird.
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