Urteile aus der Kategorie „Patentrecht“

03. Juli 2017

Zu den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts im Designrecht

Bett MALM
Pressemitteilung Nr. 100/2017 des BGH zum Urteil vom 29.06.2017, Az.: I ZR 9/16

Der Inhaber eines Designrechts kann seine Rechte nicht gegen einen Dritten geltend machen, der vor dem Anmeldetag gutgläubig ein identisches Muster in Benutzung genommen hat bzw. ernsthafte Vorbereitungshandlungen hierzu getroffen hat. Dem Dritten steht ein solches Vorbenutzungsrecht jedoch nur zu, wenn die vom Gesetz verlangten Anstalten in Deutschland stattgefunden haben.

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09. Oktober 2012

Flaschenträger

Urteil des BGH vom 24.07.2012, Az.: X ZR 51/11 a) Der Schutzrechtsverletzer ist verpflichtet, den durch die Verletzungshandlungen erzielten Gewinn vollständig insoweit, aber auch nur insoweit herauszugeben, als er auf der Benutzung des immateriellen Schutzguts beruht. b) Für die Bestimmung des Anteils des herauszugebenden Verletzergewinns ist bei einer Patentverletzung wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf den durch die Benutzung der Erfindung vermittelten technischen Eigenschaften des Produkts oder anderen für die Kaufentscheidung der Abnehmer erheblichen Faktoren beruht. Die Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns ist insoweit vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung zu schätzen.
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20. Oktober 2013

Aufzugsmultigruppensteuerung

Urteil des BGH vom 14.05.2013, Az.: X ZR 107/10 Ist dem Fachmann die Möglichkeit bekannt, die Steuerung mehrerer technischer Vorrichtungen (hier: zweier oder mehrerer Aufzugsgruppen) durch eine übergreifende Gesamtsteuerung zu überlagern, besteht in der Regel Anlass, von den damit eröffneten und naheliegenden Möglichkeiten zur Optimierung der
Steuerung auch insoweit Gebrauch zu machen, als diese im Stand der Technik nicht beschrieben sind.
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13. Februar 2017

Auslegung gleich lautender Begriffe in einem Patentanspruch

Patenturkunde
Urteil des BGH vom 05.10.2016, Az.: X ZR 21/15

Gleiche Begriffe haben im Zusammenhang eines Patentanspruchs im Zweifel auch gleiche Bedeutung. Ein unterschiedliches Verständnis eines Begriffs im Oberbegriff und im Kennzeichen eines Patentanspruchs oder sonst in unterschiedlichen Zusammenhängen kommt nur dann in Betracht, wenn die Auslegung des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen ein solches Verständnis ergibt.

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24. Oktober 2013

Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

Beschluss des BGH vom 11.09.2013, Az.: X ZB 8/12 a) Dem Patentanmelder ist es grundsätzlich unbenommen, den beanspruchten Schutz nicht auf Ausführungsformen zu beschränken, die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen ausdrücklich beschrieben werden, sondern gewisse Verallgemeinerungen vorzunehmen, sofern dies dem berechtigten Anliegen Rechnung trägt, die Erfindung in vollem Umfang zu erfassen. b) Ob die Fassung eines Patentanspruchs, die eine Verallgemeinerung enthält, dem Erfordernis einer ausführbaren Offenbarung genügt, richtet sich danach, ob damit ein Schutz begehrt wird, der nicht über dasjenige hinausgeht, was dem Fachmann unter Berücksichtigung der Beschreibung und der darin enthaltenen Ausführungsbeispiele als allgemeinste Form der technischen Lehre erscheint, durch die das der Erfindung zugrundeliegende Problem gelöst wird.
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07. April 2016

Technisches Verfahren auch ohne wissenschaftliche Begründung patentfähig

Mann in weißem Laborkittel schaut in einem Labor in ein Mikroskop
Urteil des BGH vom 19.01.2016, Az.: X ZR 141/13

Eine Lehre zum technischen Handeln, die die Nutzung einer Entdeckung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs lehrt, ist dem Patentschutz unabhängig davon zugänglich, ob die Lehre über die zweckgerichtete Nutzung des aufgedeckten naturgesetzlichen Zusammenhangs hinaus einen "erfinderischen Überschuss" enthält. Dies gilt auch für die Bereitstellung einer für ein Humanprotein codierenden Nukleinsäuresequenz. Einer Kennzeichnung der Sequenz als isoliert oder durch ein technisches Verfahren gewonnen im Patentanspruch bedarf es dabei nicht.

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29. Juli 2013

Fahrzeugnavigationssystem

Urteil des BGH vom 23.04.2013, Az.: X ZR 27/12 Die Anweisung an den Fachmann, bei der Sprachausgabe eines Navigationshinweises unter bestimmten Bedingungen bestimmte Detailinformationen (hier: Straßennamen) zu berücksichtigen, betrifft den Inhalt der durch das Navigationssystem optisch oder akustisch wiedergegebenen Information und ist bei der Prüfung der technischen Lehre des Patents auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen.
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18. Januar 2013

Sorbitol

Beschluss des BGH vom 28.11.2012, Az.: X ZB 6/11 Selbst wenn der Schwerpunkt der Verhandlung im Einspruchsverfahren auf einem bestimmten Widerrufsgrund gelegen hat, weil das Patentgericht zunächst einem Widerruf des Streitpatents aus diesem Grund zuneigte, darf der Patentinhaber nicht annehmen, allein dieser Widerrufsgrund sei entscheidungserheblich.
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21. Oktober 2013

Kostenbegünstigung III

Beschluss des BGH vom 03.09.2013, Az.: X ZR 1/13 und X ZR 2/13 a) Ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, wird in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 Kostenbegünstigung I).
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31. Januar 2019

Hinweis auf bereits erloschenes Patent ist wettbewerbswidrig

gelbes Auto auf Tisch zwischen Händen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.12.2018, Az.: I-2 U 26/18

Wird auf Verpackungen, Anleitungen und Produktbeschreibungen auf ein Patent hingewiesen, das jedoch zur Zeit des Werbeauftritts bereits erloschen ist, stellt dies eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Ein solcher Hinweis fördert fälschlicherweise die Annahme eines durchschnittlichen Verbraucherkreises, dass das Patent tatsächlich besteht.

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