Urteile aus der Kategorie „Presserecht“
Die Abbildung einer Fotomontage begründet keinen Gegendarstellungsanspruch
Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.03.2011, Az.: 14 U 186/10
Wird auf der Titelseite einer Illustrierten eine Fotomontage abgebildet, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung dahin, dass es sich um eine Fotomontage handelt, die ohne Einverständnis des Abgebildeten erstellt wurde. Die Fotomontage stellt keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung dar.
Betreiber eines Presseportals haftet für Google-Suchergebnisse
Vorschaltblatt keine als Information getarnte Werbung
b) Bei der unter a) beschriebenen Zeitschriftenwerbung liegt auch keine Verschleierung des Werbecharakters i.S. von § 4 Nr. 3 UWG vor.
c) Ein Verstoß gegen das in den Landespressegesetzen verankerte Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und Werbung liegt nicht vor, wenn der Leser den Werbecharakter einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung in ihrer Gesamtheit ohne weiteres erkennt und die erste Seite der Zeitschriftenwerbung für sich genommen keine Werbewirkung entfaltet.
Anforderungen an die Richtigstellung einer das Persönlichkeitsrecht verletzenden Internetveröffentlichung
Urteil des LG Köln vom 15.08.2012, Az.: 28 O 199/12
Eine durch ein verfälschtes und unrichtiges Zitat in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzte Person hat Anspruch auf Unterlassung und kann zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Unterzeichnung einer dahingehenden Erklärung fordern. Ausnahmsweise kann die Wiederholungsgefahr jedoch dann entfallen, wenn durch die Veröffentlichung der Richtigstellung umfassend klar gestellt wird, dass die Erstmitteilung unzutreffend war. Hierzu muss die Richtigstellung an der gleichen Stelle platziert werden wie die Erstmitteilung. Im Rahmen einer Internetveröffentlichung muss somit gewährleistet sein, dass der ursprüngliche Leser der Erstmitteilung auch auf die Richtigstellung geleitet wird. Eine Löschung der Erstmitteilung und Veröffentlichung der Richtigstellung an anderer Stelle genügt diesen Anforderungen nicht und räumt die Wiederholungsgefahr nicht aus.Bildaufnahmen von einer Oper
Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen von Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen im Rahmen einer Opernaufführung berühren das Recht am eigenen Bild der Mitwirkenden. Der Anfertigung von Fotos zur späteren Veröffentlichung steht das berechtigte Interesse der Abgebildeten entgegen, da die Veröffentlichung eines Nacktbildes stets dem Abgelichteten selbst vorbehalten ist. Die Sänger sind auch nicht daher weniger schutzwürdig, wenn sie sich der Öffentlichkeit in der Oper zur Schau stellen. Dies ist eine völlig andere Öffentlichkeit als die, die mit der Veröffentlichung in einer Zeitung erreicht wird.
Internetberichterstattung über Verfahren kein Verstoß gegen Äußerungsverbot
Beschluss des OLG Köln vom 19.06.2009, Az. 15 W 32/09
Listet ein Schuldner einer Unterlassungsverfügung auf seiner Webseite entsprechende Gerichtsverfahren unter Angabe von Aktenzeichen, Datum und Beendigung des Verfahrens und der zentralen Begriffe, deren Verwendung er zu unterlassen hat, auf, so liegt kein Verstoß gegen das Äußerungsverbot und damit gegen die Verfügung vor.
Bei einer sachlichen und verkürzten Berichterstattung über solche Prozesse überwiegt das Recht auf freie Meinungsäußerung potentielle Persönlichkeitsrechte anderer. Darin liegt keine wiederholende Auffrischung verbotener Äußerungen.
Herabwürdigende unwahre Berichterstattung rechtfertigt Schadensersatzanspruch
Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden
Pressemitteilung des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08
Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen auch dann vorgehen, wenn die kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews getätigt werden. Im vorliegenden Fall ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer unsauberen Arbeitsweise bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei.
Veröffentlichung anwaltlicher Schriftsätze
Die Veröffentlichung eines Zitates aus einem anwaltlichen Schriftsatz kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Rechtsanwaltes verletzen. Aufgrund des hieraus resultierenden verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG kann der Rechtsanwalt in bestimmtem Umfang darüber entscheiden, ob und wie die Persönlichkeit für öffentliche Darstellungen benutzt wird. Darüber hinaus kann das Recht auf freie Berufsausübung gemäß Art. 12 Absatz 1 Satz 2 GG verletzt sein, weil der Ruf des Rechtsanwalts beeinträchtigt sowie dessen Tätigkeit als Rechtsanwalt in ein schlechtes Licht gerückt werden kann.