Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

06. Juni 2012

Einkauf Aktuell

Urteil des BGH vom 15.12.2011, Az.: I ZR 129/10

a) Das für den Staat bestehende Gebot, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, stellt insoweit, als es den Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher bezweckt, eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar. b) Der in § 29 Abs. 2 WpÜG geregelte formale Beherrschungsbegriff kann nicht mit dem Begriff der Abhängigkeit im Sinne des § 17 AktG oder anderer Bestimmungen gleichgesetzt werden, die an die materielle Beherrschung anknüpfen.
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18. Juni 2009

Anonymität für den Straftäter

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.03.2009, Az.: 7 U 65/08

Wird in einem Internet-Archiv einer Tageszeitung der Name eines Straftäters verbreitet, so hat dieser einen Anspruch auf Unterlassung aufgrund der Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Name wird allein durch die Zugänglichmachung und die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Artikels verbreitet. Kurz vor der Entlassung muss dies nicht mehr geduldet werden, da das öffentliche Interesse auf die Strafverfolgung und Verurteilung gerichtet war und die Öffentlichkeit darüber hinreichend informiert ist. Wenn es um den Schutz der Anonymität geht, ist es gleich, ob die Identität in einer neuen oder älteren Meldung preis gegeben wird.

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28. Oktober 2013

Unzulässige Verwendung von Szenenbildern aus einem Film zu Werbezwecken

Urteil des LG Köln vom 20.02.2013, Az.: 28 O 431/12 Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Durch die Teilnahme an einem Spielfilm willigt ein Darsteller regelmäßig nur in die Nutzung seines Bildnisses für diesen Film und dessen Bewerbung ein. Werden hingegen Szenenbilder in einer Werbeanzeige für andere Produkte verwendet, also nicht für den Film selbst, sondern wie hier für ein TV-Gerät, bedarf es einer gesonderten Einwilligung.
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27. Juni 2008

Simonis unterliegt im Rechtsstreit um Bildberichterstattung

Urteil des BGH vom 24.06.2008, Az.: VI ZR 156/06 Heide Simomis unterliegt im Rechtsstreit um Fotos, die sie bei privaten Einkäufen zeigen. Für Personen des politischen Lebens ist grundsätzlich ein gesteigertes Informationsinteresse anzuerkennen. Dies dauert auch noch nach Amtsverlust an, insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Umstände der Amtsablösung Simonis.
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18. Oktober 2012

Die Verbreitung der Tagesschau-App ist unzulässig!

Urteil de LG Köln vom 27.09.2012, Az.: 31 O 360/11 Die Genehmigung eines Telemediums im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in Fällen einer nichtsendungsbezogenen Presseähnlichkeit unzulässig. Beurteilt werden kann dabei lediglich die Momentaufnahme eines Angebots. Der Tagesschau-App fehlte es am 15. Juni 2011 an der ausreichenden Herstellung des Sendebezugs zum bereits genehmigten Medium „tagesschau.de“. Sie war als eigenständiges Angebot anzusehen und somit nichtsendungsbezogen.
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12. August 2015

Presse hat Anspruch auf Auskunft gegenüber Stadt auf Nennung des Veranstalters einer Demonstration

Der Schriftzug "PEGIDA" auf einem gelben Ortsschlid rot durchgestrichen.
Beschluss des VG Würzburg vom 13.02.2015, Az.: W 7 E 15.81

Mitarbeiter der Presse haben einen Auskunftsanspruch über die Anmelder von Demonstrationen (hier „Pegida“ bzw. „Wügida“) gegenüber der Stadt, jedenfalls dann, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Anmelder der Demonstrationen überwiegt.

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14. Februar 2011

Keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung in dem Artikel „Der Dschungel ruft“

Beschluss des KG Berlin vom 17.01.2011, Az.: 10 W 172/10 Die satirische Darstellung, der Betroffene „soll Modedesigner sein, hat es mit seinen pompösen Wallawalla-Kreationen aber nur zu Abverkäufen beim Einkaufssender gebracht“, enthält keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung, obwohl darin die unzutreffende Behauptung enthalten ist, die von dem betreffenden Designer entworfenen Produkte würden nur über einen Einkaufssender verkauft. Dem betreffenden Text ist nämlich nicht zu entnehmen, dass eine vollständige Angabe zu den Vertriebswegen erfolgen sollte. Vielmehr hat der gegenständliche Artikel "Der Dschungel ruft" lediglich das Vorschlagen von Kandidaten für das RTL-Camp zum Gegenstand und aus Sicht des Autors sei die betreffende Person als Kandidat für das Dschungelcamp geeignet, weil er es als Modedesigner noch nicht soweit gebracht hat.
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12. März 2012

Veröffentlichung von Bildern privater Anwesen nicht immer rechtmäßig

Urteil des KG Berlin vom 06.02.2012, Az.: 10 U 50/11 Die Verbreitung von Bildern eines privaten Anwesens stellt dann einen Eingriff in die Privatsphäre des Hausherrn dar, wenn aufgrund der Veröffentlichung die Gefahr besteht, dass der Wohnort aufgefunden werden kann - beispielsweise durch Nennung des Stadtteils. Dies gilt auch dann, wenn die Bilder lediglich einen Rohbau zeigen.
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08. Oktober 2010

Gegendarstellung muss nur bei unverzüglichem Zugang veröffentlicht werden

Urteil des HansOLG Hamburg vom 18.05.2010, Az.: 7 U 121/09 Eine Gegendarstellung, die mehr als zwei Wochen nachdem der Betroffene Kenntnis von der Erstmitteilung erhalten hat, dem Verlag zugeht, ist nicht mehr unverzüglich im Sinne des Hamburgischen Pressegesetzes und muss darum nicht veröffentlicht werden. Ebensowenig unverzüglich ist eine Erklärung, die per Fax, dem das Original später nachfolgt, zugeht. Das betroffene Presseorgan muss die ihm zugegangene Erklärung, zu deren Veröffentlichung es verpflichtet ist, zum Schutz der Pressefreiheit auf Echtheit und Ernsthaftigkeit prüfen können. Die Veröffentlichung einer Zweitgegendarstellung kann nur verlangt werden, wenn diese als Korrektur einer zuvor beanstandeten unverzüglich zugegangenen Erstdarstellung anzusehen ist.
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