Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

20. Juni 2012

Veröffentlichungsverbot für Werk mit Zitaten aus „Mein Kampf“

Pressemitteilung Nr. 5/12 des OLG München vom 15.06.2012, Az.: 29 U 1204/12

Zitate zum Zwecke eines Belegs oder als Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen sind grundsätzlich zulässig und bedürfen keiner Zustimmung durch den Urheber. Tritt das Zitat jedoch in den Vordergrund und wird hierdurch der Leser vielmehr dazu veranlasst, sich ein eigenes Bild über das Originalwerk zu machen, ist die Grenze des zulässigen Zitatzwecks überschritten. Aus diesem Grund darf eine britische Verlagsgesellschaft ihr wissenschaftliches Werk "Das unlesbare Buch", welches Auszüge aus dem Buch Adolf Hitlers "Mein Kampf" beinhaltet, nicht veröffentlichen. Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit oder auch gegen das Zensurverbot ist durch die Untersagung der Veröffentlichung nicht zu erkennen.
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28. Juli 2014

Anspruch auf Richtigstellung und Geldentschädigung bei unwahrer Tatsachenbehauptung in Pressebericht

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.05.2014, Az.: 16 U 179/13

Wird durch einen Zeitungsartikel der Eindruck erweckt, gegen eine Person werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei und des illegalen Mineralienhandels geführt, und erweist sich dies als unwahre Tatsachenbehauptung, besteht ein Anspruch auf Abdruck einer Richtigstellung. Wird die Person zudem abgebildet und ihr voller Name genannt, so handelt es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung, die bei schuldhaftem Handeln außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung auslöst.

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01. Juni 2015

Zulässigkeit des Werbeblockers Adblock Plus

Adblock-Schriftzug auf einem dem Stop-Schild nachgeahmten Untergrund in rot und weiß
Pressemitteilung Nr. 04/15 des LG München I vom 27.05.2015, Az.: 37 O 11673/14, 37 O 11843/14

Die kostenlose Software Adblock Plus zur Werbeunterdrückung auf Webseiten im Internet ist zulässig. In dem Vertrieb des Programms ist keine wettbewerbswidrige Behinderung der Webseitenbetreiber zu erkennen, da lediglich der jeweilige Anwender über die Nutzung oder Nichtnutzung des Werbeblockers entscheidet. Auch ist von keinem urheberrechtlichen Verstoß auszugehen, selbst wenn der Anbieter des kostenlosen Inhalts mit einer solchen Werbeunterdrückung nicht einverstanden ist. Da die Software zudem keine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt einnimmt, ist die Software auch mit Kartellrecht vereinbar.

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06. August 2015

SWR darf heimlich aufgenommene Filmaufnahmen senden

Mann hält Fotoapparat und bleibt hinter einer grauen Wand im Verborgenen
Urteil des OLG Stuttgart vom 08.07.2015, Az.: 4 U 182/14

Grundsätzlich ist die Ausstrahlung von widerrechtlich gewonnenen Filmaufnahmen unzulässig. Ausnahmen hiervon kommen lediglich in Betracht, wenn die Bedeutung der so gewonnenen Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile aufwiegen, welche der Rechtsbruch für den betroffenen nach sich ziehe. In diesem Fall sind die Aufnahmen zum Thema „Hungerlohn am Fließband - Wie Tarife ausgehebelt werden“ von der Meinungs- und Rundfunkfreiheit gedeckt.

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26. September 2012

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor

Pressemitteilung Nr. 155/2012 des BGH vom 20.09.2012, Az.: I ZR 69/11 Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH drei Fragen betreffend die Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken zur Vorabentscheidung vorgelegt. Vorausgegangen war ein Streit eines Verlags mit der Technischen Universität Darmstadt, die ein von der Klägerin erschienenes Lehrbuch digitalisierte und den Studenten an elektronischen Leseplätzen nicht nur zur Lektüre bereitstellte sondern auch das Abspeichern und Ausdrucken des Werkes ermöglichte. Die Klägerin war der Auffassung, ein solcher Nutzungsumfang entspreche nicht mehr der Schrankenregelung des § 52b UrhG. Der EuGH soll nun über die Auslegeung des § 52b UrhG im Hinblick auf Art.5 Abs.3 n der Richtlinie 2001/29/EG und somit unter anderem über die Frage, ob es den Bibliotheksnutzern ermöglicht werden darf, die an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke auszudrucken und/oder abzuspeichern,entscheiden.
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09. Juli 2013

Kick-Back im Buchhandel unzulässig

Urteil des OLG Hamburg vom 24.10.2012, Az.: 5 U 164/11 Wer gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss gem. § 5 BuchPrG die von den Verlagen festgesetzten Preise einhalten. Ziel dieser Buchpreisbindung ist die Unterbindung jeglichen Preiswettbewerbs aus der Sicht des Letztabnehmers.  Ein "Fördermodell", welches dem Käufer eine Rabattierung mittels Kick-Back-Zahlung durch einen Dritten verspricht, steht dieser Regelung jedoch entgegen.
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21. Mai 2013

Kein Unterlassungsanspruch bei negativen Werturteilen bei Amazon

Urteil des LG Köln vom 08.05.2013, Az.: 28 O 452/12 Eine schlechte Bewertung eines Händlers auf Amazon, die mit einem schlechtem Kundenservice begründet wird, stellt keine Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine Meinungsäußerung dar. Daher stellt dies keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts des Händlers dar, sofern dieser in der Bewertung nicht beleidigt wird. Eine Unterlassung solcher Bewertungen kann somit grundsätzlich nicht gefordert werden.
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17. Juli 2012

Honorarbedingungen Freie Journalisten

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 73/10 a) Die Anwendung des Schutzgedankens des § 31 Abs. 5 UrhG, wonach der Urheber möglichst weitgehend an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werkes zu beteiligen ist, kommt als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, GRUR 1984, 45 - Honorarbedingungen Sendevertrag). b) Formularmäßige Abreden, die die für die vertragliche Hauptleistung zu erbringende Vergütung unmittelbar bestimmen, sind von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB ausgenommen, da die Vertragsparteien nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei regeln können.
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08. Februar 2017 Top-Urteil

Berichterstattung über Gesundheitszustand eines Prominenten kann zulässig sein

Zeitung mit der Überschrift Stars und Sternchen auf der eine Brille liegt
Urteil des BGH vom 29.11.2016, Az.: VI ZR 382/15

a) Der Schutz der Privatsphäre umfasst grundsätzlich auch Angaben über den Gesundheitszustand eines Menschen. Der Betroffene kann sich aber nicht auf ein Recht zur Privatheit hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat.

b) Betrifft eine Berichterstattung die Privatsphäre, so ist bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit mit dem Recht des sich Äußernden auf Meinungsfreiheit von entscheidender Bedeutung, ob sich die Berichterstattung durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lässt.

c) Es darf der Presse nicht generell untersagt werden, öffentliche Verlautbarungen einer in der Öffentlichkeit bekannten Person zu seinem medizinischen Zustand zum Anlass einer Darstellung über die aus medizinischer Sicht zu ergreifenden Maßnahmen und die zur Verfügung stehenden medizinischen Hilfsmittel zu machen.

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05. April 2016

Bereithaltung von Altmeldungen in Online-Archiv einer Zeitung kann unzulässig sein

Aufschrift "News Releases" symbolisiert ein Zeitungsarchiv
Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: VI ZR 367/15

1. Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung nicht mehr aktuelle Beiträge (Altmeldungen) zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem - später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten - Ermittlungsverfahren berichtet und in denen der Beschuldigte - durch Namen und/oder Bild - identifizierbar bezeichnet wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

2. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Berichterstattung ist im Rahmen der Abwägung von erheblicher Bedeutung, ob sie ursprünglich zulässig war. Ist dies nicht der Fall, ist das Bereithalten der Beiträge zum Abruf in einem Online-Archiv grundsätzlich unzulässig, soweit der Beschuldigte weiterhin identifizierbar bezeichnet bzw. dargestellt ist.

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