Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

17. Februar 2015

Anspruch auf Gegendarstellung bei Tatsachenbehauptung

Aneinandergereihte Würfel, die das Wort "Gegendarstellung" ergeben, liegen auf einem Zeitungsartikel.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 29.01.2015, Az.: 4 U 81/14

Die Schlagzeile „Sterbedrama um seinen besten Freund. Hätte er ihn damals retten können?“ auf der Titelseite einer Wochenzeitschrift ist keine echte Frage und folglich nicht vom grundrechtlichen Schutz auf Pressefreiheit gemäß Art. 5 GG umfasst. Ist die Frage vielmehr eine in Frageform gekleidete Äußerung, so handelt es sich um eine „rhetorische“ Frage und somit um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil.

Wird durch die Frage eine Person in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I , Art.1 I GG verletzt, entsteht ein Anspruch auf Gegendarstellung. Hierbei ist es nicht entscheidend, dass der durch die Frage auf der Titelseite entstandene Eindruck durch den Inhalt des Artikels im Innenteil der Zeitung korrigiert wird, da ein nicht unerheblicher Teil der Leserschaft als Titelseitenleser mit dieser Richtigstellung nicht erreicht wird.

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05. Oktober 2017

Zum Persönlichkeitsrecht von Promi-Kindern

Fotograf macht heimliche Aufnahme aus dem Auto mit seiner Kamera
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom. 27.04.2017, Az.: 2-03 O 214/16

Die Tochter eines weltbekannten Sportlers willigt durch ihre Teilnahme an einem Reitturnier nicht in die Veröffentlichung privater Fotos ein. Ihr Persönlichkeitsrecht wird in unzulässiger Weise beeinträchtigt, wenn der Bericht über das Turnier lediglich als Vorwand genutzt wird, um in Wahrheit über die familiäre Situation zu berichten sowie alte Privatfotos zu veröffentlichen. Eine diesbezüglich ehemals von den Eltern erklärte Einwilligung ist ferner unbeachtlich, wenn die Tochter mittlerweile selbst volljährig ist und deren Publikation ablehnt.

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31. August 2015

Unwahre Online-Berichterstattung über Abmahnungen wettbewerbswidrig

Person hat Karton auf dem Kopf, auf dem sich ein Fragezeichen und ein Ausrufezeichen befindet.
Beschluss des HansOLG vom 05.06.2014, Az.: 3 W 64/14

Online-Berichterstattungen über Abmahnungen können ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellen, wenn sie unwahre Tatsachen enthalten. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn in dem Bericht ein falscher Rechteinhaber angeführt wird. Unerheblich ist hierbei, dass keine namentliche Nennung des Rechteinhaber erfolgt, wenn dieser durch andere Umstände, wie etwa der Warenbezeichnung, für die angesprochenen Verkehrskreise mittelbar erkennbar ist.

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23. Januar 2014

Unzulässige Berichterstattung über Prominente in privatem Rahmen

Urteil des OLG Köln vom 06.08.2013, Az.: 15 U 209/12

Werden Fotos von prominenten Personen abgebildet, die diese bei einem privaten Abendessen in einem öffentlichen Restaurant zeigt, so ist dies dann unzulässig, wenn in Verbindung mit der Bildbeschreibung ausdrücklich der private Charakter dieses Zusammentreffens betont wird. Dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Personen wiegt dabei schwerer als die Ausnahmeregelung des § 23 KUG, wonach Rücksicht auf das Informationsinteresse der Allgemeinheit und die Pressefreiheit zu nehmen ist.

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07. April 2015

Öffentliches Zugänglichmachen bei Direkteingabe der Ziel-URL

Nahaufnahme der Adresszeile eines Internetbrowsers
Urteil des LG Berlin vom 06.01.2015, Az.: 15 O 412/14

Für ein öffentliches Zugänglichmachen nach § 19a UrhG ist es ausreichend, wenn der Inhalt nur über die gezielte Eingabe der betreffenden URL aufrufbar ist. Das der entsprechende Inhalt dabei nicht über Suchmechanismen im Internet oder auf der Website selbst auffindbar ist, ist unbeachtlich. Für eine Realisierung einer öffentlichen Zugänglichmachung nach §19 a UrhG kommt es nicht auf die Wahrscheinlichkeit des Seitenabrufes an, da bereits die abstrakte Möglichkeit des Abrufes genügt.

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18. Januar 2018

Verstärkter Persönlichkeitsschutz von Kindern vor erheblichem Medieninteresse

Paparazzi sitzt im Auto und fotografiert
Urteil des LG Hamburg vom 08.12.2017, Az.: 324 O 72/17

Grundsätzlich sind Bildveröffentlichungen nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig (§ 22 S. 1 KunstUrhG). Die Verbreitung solcher Aufnahmen ohne Einwilligung ist nur dann zulässig, wenn eine Ausnahme gem. § 23 Abs. 1 KunstUrhG vorliegt, bspw. wenn das Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte ist, und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden. Besonders Kinder müssen vor unfreiwilligen Abbildungen geschützt werden, da verstärktes Medieninteresse die Persönlichkeitsentfaltung empfindlich beeinträchtigen kann. Halten sich Kinder von Prominenten in einem räumlich von einer öffentlichen Veranstaltung getrennten Backstage-Bereich auf, so legitimiert das eine Bildveröffentlichung nicht, da sich die Eltern mit ihren Kindern dadurch gerade nicht bewusst der Öffentlichkeit zuwenden.

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06. Oktober 2014

Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren

Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 19.09.2014, Az.: 5 B 226/14

Ein Vertreter der Presse hat keinen Anspruch auf Erteilung von Auskünften gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung, wenn dadurch die Hauptsache vorweg genommen wird, jedoch unklar ist, ob der geltend gemachte Auskunftsanspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit überhaupt besteht. Ihm ist - angesichts der Schwierigkeiten bei der Beurteilung des Anspruchs - vielmehr zuzumuten, für seine Berichterstattung bis zu einer rechtskräftigen Klärung in einem möglichen Hauptsacheverfahren auf veröffentlichte Antworten der Bundesregierung sowie auf eine ihm vorliegende Antwort zurückzugreifen.

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07. Februar 2017

„ARD Buffet“: Programmzeitschrift ist wettbewerbswidrig

Fernsehkoch kocht vor der Kamera
Pressemitteilung Nr. 12/2017 des BGH zum Urteil vom 26.01.2017, Az.: I ZR 207/14

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es gem. § 11a Abs. 1 S. 2 RStV gestattet, programmbegleitende Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt zu publizieren. Andere Druckwerke darf dieser allerdings nicht anbieten. Dieses Verbot hat den Zweck, die Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem Markt der Druckwerke zum Schutz von Presseverlagen zu begrenzen und ist daher Marktverhaltensregel i.S. von § 3a UWG. Aufgrund erweiterter Wortlautauslegung erfasst das Verbot nicht nur das eigene Anbieten, sondern auch die Unterstützung Dritter bei der Veröffentlichung entsprechender Druckwerke.

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15. April 2015

Presse hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines nicht rechtskräftigen Strafurteils

Presse auf Würfeln abgebildet mit Zeitungen im Hintergrund
Beschluss des Thüringer OVG vom 13.03.2015; Az.: 1 EO 128/15

Medienvertreter haben weder einen Anspruch auf die Herausgabe eines Strafurteils, welches noch nicht rechtskräftig ist, noch auf die Überlassung einer anonymisierten Urteilskopie, da das Informationsfreiheitsgesetz nicht für Gerichte gelte, soweit Informationen aus den Verfahrensakten betroffen seien.

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04. August 2014

Journalist muss Tonbänder der aufgezeichneten Gespräche mit Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl herausgeben

Pressemitteilung des OLG Köln vom 01.08.2014, Az.: 6 U 20/14

Helmut Kohl ist als Eigentümer und Hersteller der Tonbänder, die zum Zwecke der Herstellung einer Biographie während zahlreicher Gespräche angefertigt wurden, anzusehen. Nach Beendigung der Zusammenarbeit muss der Journalist die Tonaufnahmen herausgeben, da derjenige Eigentum an den Tonbändern erlangt hat, dessen Stimme darauf aufgezeichnet wurde.

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