Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

05. August 2014

Pressefreiheit gibt kein Zutrittsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden

Beschluss des VG Berlin vom 27.06.2014, Az.: VG 27 L 274.14

Nach dem Berliner Pressegesetz sind die Behörden verpflichtet, den Pressvertretern zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Journalisten können insoweit jedoch nur die Mitteilung konkreter Tatsachen zu einem bestimmten Sachverhalt verlangen. Sie haben jedoch kein Recht darauf, sich nicht allgemein zugänglich Informationen selbst zu beschaffen. Auch aus der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit folgt kein weitergehendes Informationszugangsrecht und kein Recht für Journalisten auf Zutritt zu Gebäuden, die nicht allgemein zugänglich sind.

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09. August 2019

Heimliche Filmaufnahmen überschreiten Grenzen journalistischer Recherche

Nahaufnahme von Objektiv einer Videokamera
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Köln vom 18.07.2019, Az.: 15 W 21/19

Sofern Ton- und Filmmaterial verdeckt für eine TV-Recherche erlangt wird, kann selbst dann ein Unterlassungsanspruch entstehen, wenn das Material nicht ausgestrahlt wird. Durch die Weitergabe des Materials an Dritte seien bereits Straftatbestände verwirklicht, wie beispielsweise die Verletzung der Vertraulichkeit des Worte nach § 201 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraumes durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 3 StGB. Außerdem sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Es ergebe sich allerdings aufgrund des Medienprivilegs kein Unterlassungsanspruch gemäß Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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13. November 2018

Zur Verantwortlichkeit von Wikipedia für rechtsverletzende Beiträge

weiße Tastatur mit Wikipedia-Logo auf der Enter-Taste
Urteil des LG Berlin vom 28.08.2018, Az.: 27 O 12/17

Handelt es sich bei einem Eintrag über eine Person in einer Online-Enzyklopädie (hier: Wikipedia) um unwahre Tatsachenbehauptungen, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, wodurch ein Unterlassungsanspruch begründet wird. Dieser kann nach den Grundsätzen der Störerhaftung auch gegenüber dem Betreiber der Enzyklopädie bestehen, selbst wenn nicht er, sondern ein Dritter die rechtsverletzenden Aussagen getätigt hat.

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11. Februar 2014

„Sponsored by“ verletzt Gebot der Kenntlichmachung von Anzeigen

Pressemitteilung Nr. 23/2014 vom 06.02.2014; Az.: I ZR 2/11

Ein von einem Unternehmen bezahlter redaktioneller Beitrag in einer Zeitung muss mit dem Begriff „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Ein anderer unscharfer Begriff wie auch die Kennzeichnung mit den Wörtern „sponsored by“ reiche nicht aus, um den Anzeigencharakter eines bestimmten Inhalts zu verdeutlichen.

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21. Juli 2015

Kein Anspruch auf Aktualitätsvorsprung von Journalisten

Zeitung, auf der der in weiß gehaltene Schriftzug 'Pressemitteilung' auf orangenem Hintergrund besonders hervorsticht. Auf der Zeitung liegt ein schwarzes Smartphone
Urteil des VG Berlin vom 12.03.2015, Az.: 27 K 183.12

Für den Staat besteht gegenüber den Trägern der Pressefreiheit im Förderungsbereich eine inhaltliche Neutralitätspflicht. Es ist staatlichen Stellen verboten, zwischen einzelnen Trägern der Pressefreiheit bei zu erteilenden Informationen zu differenzieren und damit einen Aktualitätsvorsprung zu gewähren. Eine zeitgleiche Versendung von Dokumenten aus dem Bundesarchiv, obwohl ein Journalist früher einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt hat als ein Konkurrent, ist daher rechtmäßig. Es entspricht insoweit dem Gebot der Einfachheit, Zügigkeit und Zweckmäßigkeit der Durchführung des Verwaltungsverfahrens, wenn die Behörde bei gleichzeitiger Erreichung von Bescheidungsreife auch zeitgleich entscheidet. Es wäre mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar, wenn die Behörde zusätzlich noch nach dem ursprünglichen Antragsdatum differenzieren muss. Es ist daher das Risiko des Journalisten, dass parallel recherchiert wird und so die Exklusivität einer Recherche möglicherweise verloren geht.

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23. März 2015

Kohl-Zitate dürfen teilweise nicht weiter veröffentlicht werden

Würfel mit jweils einem Buchstaben, die den Schriftzug "Biographie" ergeben und auf einem Textblatt liegen
Urteil des LG Köln vom 13.11.2014, Az.: 14 O 315/14

Die in dem Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ verwendeten Zitate des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl dürfen teilweise nicht weiter verwendet und veröffentlicht werden. Der Journalist Schwan hatte mit der Veröffentlichung bestimmter Zitate, ohne Zustimmung von Helmut Kohl, gegen seine vertraglich vereinbarte Geheimhaltungspflicht verstoßen. Gegen den Co-Autor und den Verlag steht Kohl ein Anspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu. Ein Teil der Zitate darf jedoch weiterhin veröffentlicht werden, da bei jedem Zitat eine Abwägung zwischen der Presse- und Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht stattfinden muss.

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13. September 2019 Top-Urteil

EuGH: Deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage nicht anwendbar

Copyright Zeichen mit Richterhammer
Urteil des EuGH vom 12.09.2019, Az.: C-299/17

Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, kurze Texte oder Textausschnitte („Snippets“) ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden, ist mangels Übermittlung des Gesetzesentwurfs an die Europäische Kommission nicht anwendbar. §§ 87f und 87g UrhG stellen Vorschriften dar, die einen Dienst der Informationsgesellschaft betreffen und sind somit „technische Vorschriften“ im Sinne des Art. 1 Nr. 11 der EU-Richtlinie 98/34. Der Entwurf solcher Vorschriften muss der Kommission vorgelegt werden, was in Bezug auf §§ 87f und 87g UrhG nicht geschehen ist. Das deutsche Leistungsschutzrecht ist somit nicht anwendbar. Der klagenden VG Media stehen darum Schadensersatzansprüche gegen Google zu. Google hatte beispielsweise Textausschnitte oder Bilder aus den Angeboten ihrer Mitglieder ohne Entrichtung eines Entgelts für deren Anzeige, zum Beispiel im Rahmen von „Google News“, verwendet.

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22. August 2017

Berichterstattung über Herbert Grönemeyer größtenteils untersagt

Paparazzo belagern Prominenten und schießen Fotos
Pressemitteilung des LG Köln zum Urteil vom 05.07.2017, Az.: 28 O 177/15

Die Berichterstattung über einen Vorfall am Kölner Flughafen, an dem der Sänger Herbert Grönemeyer beteiligt war, wurde zu großen Teilen untersagt. Die betroffenen Verlage dürfen Bilder des Vorfalls nicht veröffentlichen und nicht behaupten, der Sänger sei gegenüber Fotografen handgreiflich geworden. Ein anderer beteiligter Verlag wurde zu einer Richtigstellung sowie zu Schadensersatz verurteilt. Nach der Beweisaufnahme sah es die Kammer als erwiesen an, dass die untersagten Aussagen unwahr sind und das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzen.

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07. November 2017

Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis

Wordcloud bestehend aus Begriffen, die etwas mit Wettbewerb und Konkurrenten zu tun haben
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.12.2016, Az.: 6 U 229/15

Durch die Veröffentlichung eines kritischen Berichts durch ein Fondsunternehmen wird nicht gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwälten besteht insoweit schon kein Wettbewerbsverhältnis, da die Parteien keine gleichartigen Leistungen anbieten. Des Weiteren besteht ein solches Verhältnis nicht, da das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen nicht gleichwohl beeinträchtigt. Eine bloße Beeinträchtigung der Absatzinteressen reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses jedoch nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt.

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