Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

07. November 2017

Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis

Wordcloud bestehend aus Begriffen, die etwas mit Wettbewerb und Konkurrenten zu tun haben
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.12.2016, Az.: 6 U 229/15

Durch die Veröffentlichung eines kritischen Berichts durch ein Fondsunternehmen wird nicht gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwälten besteht insoweit schon kein Wettbewerbsverhältnis, da die Parteien keine gleichartigen Leistungen anbieten. Des Weiteren besteht ein solches Verhältnis nicht, da das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen nicht gleichwohl beeinträchtigt. Eine bloße Beeinträchtigung der Absatzinteressen reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses jedoch nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt.

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19. November 2014

Kein Wettbewerbsverhältnis durch kritische Berichterstattung über ein Unternehmen

Urteil des OLG Frankfurt vom 31.07.2014, Az.: 6 U 74/14

Es wird kein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Unternehmen und einem Presse- oder Medienorgan begründet, wenn dieses kritisch über das Unternehmen berichtet, selbst wenn sich der Interessentenkreis der Beteiligten überschneidet. Anderes kann jedoch gelten, wenn das Presse-/Medienorgan mit einem Konkurrenten des Unternehmens verflochten ist und bei der Veröffentlichung des Beitrags auch wettbewerbsspezifische Motivationen, neben dem Ziel der Information und Meinungsbildung, eine nicht ganz untergeordnete Rolle gespielt haben.

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18. September 2019

Rechtswidrige Berichterstattung wird mit Verurteilung in Strafverfahren rechtmäßig

Fotolia_208527716: Illustration einer schwarz-weißen Tageszeitung mit der Aufschrift "Breaking News"
Urteil des BGH vom 18.06.2019, Az.: VI ZR 80/18

a) Die Wiederholungsgefahr im Sinne von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit ein Anspruch des Betroffenen auf Unterlassung einer ihn identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren können entfallen, wenn der Betroffene wegen der Straftat rechtskräftig verurteilt ist, die Unschuldsvermutung also nicht mehr gilt.

b) Ist im Unterlassungsklageverfahren der Wahrheitsbeweis für eine Straftat durch rechtskräftiges Strafurteil als erbracht anzusehen (§ 190 Satz 1 StGB), gelten für die rückblickende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer strafverfahrensbegleitenden, identifizierenden Wortberichterstattung im Hinblick auf die Unschuldsvermutung die folgenden Voraussetzungen: Die Darstellung darf keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt. Zur Sicherstellung dieser Ausgewogenheit ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Schließlich muss es sich um einen Vorgang von einem solchen Gewicht handeln, dass ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit gerade auch an der Offenlegung der Identität des Betroffenen besteht.

c) Auch für die rückblickende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer strafverfahrensbegleitenden, identifizierenden Bildberichterstattung für die Zeit bis zur Rechtskraft des Strafurteils ist die Unschuldsvermutung in die im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vorzunehmende Abwägung einzustellen

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20. März 2018

Fotos von sporttreibenden Prominenten nur für Sportberichterstattung verwendbar

Paparazzo im Auto auf Fotojagd
Pressemitteilung des OLG Frankfurt a. M. zum Urteil vom 22.02.2018, Az.: 16 U 87/17

Die Verwendung von Fotografien Prominenter bei einem Sportereignis stellt dann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, wenn die Abbildung nicht in engem Sachbezug mit dem Ereignis steht. Die stillschweigende Einwilligung durch die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung erstreckt sich nicht auf Bildnisse, die außerhalb des Turniergeschehens stattfinden. Auch ist es nicht ausreichend, wenn die Berichterstattung über das Sportereignis sich lediglich darauf bezieht, dieses als Anlass zum Abbilden prominenter Personen zu nutzen. Ein Eingriff ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn generell öffentliches Informationsinteresse besteht.

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08. Februar 2017

Behauptungen in ZDF-Satiresendung müssen zur Erfassung des Aussagegehalts im Gesamtzusammenhang beurteilt werden

Zeitschriften aneinander gereiht
Pressemitteilung Nr. 4/2017 des BGH zu den Urteilen vom 10.01.2017, Az.: VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15

Der BGH hat entschieden, dass die Behauptungen in der ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ über den Mitherausgeber und den Redakteur der Wochenzeitschrift „DIE ZEIT“ zulässig waren. Die Angaben, die über die Journalisten gemacht worden waren, sind keine unwahren Tatsachenbehauptungen. In einem satirischen Fernsehbeitrag muss beachtet werden, welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt.

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14. Juni 2016

Verfassungsschutz muss Auskunft an Presse erteilen

Mehrere Zeitungen liegen aufeinander.
Urteil des VG Köln vom 12.11.2015, Az.: 6 K 5143/14

Ein Journalist hat einen presserechtlichen Auskunftsanspruch in Bezug auf ein Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Vernichtung von Akten, die den NSU-Prozess betrafen. Es besteht ein außerordentliches Interesse der Öffentlichkeit zum Sachstand des Disziplinarverfahrens, welches gegenüber schutzwürdigen Belangen an der Vertraulichkeit der Informationen des Bundesamtes überwiegt.

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27. April 2016

Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen GmbH in öffentlicher Hand

Lesebrille auf Zeitung
Urteil des LG Bochum vom 22.03.2016, Az.: 11 S 165/15

Auch gegen eine GmbH, die sich in öffentlicher Hand befindet, besteht ein presserechtlicher Auskunftsanspruch, solange ein öffentliches Informationsbedürfnis gegeben ist. Anknüpfungspunkt für die Einstufung einer Behörde im presserechtlichen Sinn ist, auch wenn sie privatrechtlich als eine GmbH organisiert ist, die Verwendung öffentlicher Mittel zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben.

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29. April 2019

Verfassungsbeschwerde zum Thema prozessualer Waffengleichheit hat Erfolg

Ordner mit Aufschrift Bundesverfassungsgericht
Beschluss des BVerfG vom 30.09.2018, Az.: 1 BvR 1783/17

Das Bundesverfassungsgericht stellt in dem Urteil fest, dass das Landgericht Köln durch seinen Erlass einer einstweiligen Verfügung den Antragsgegner in dessen Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt hat. Die einstweilige Verfügung wurde nämlich erlassen, nicht nur ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners, sondern auch ohne vorprozessuale Abmahnung durch den Antragssteller. Zwar besteht in Ausnahmefällen Grund den Antragsgegner nicht anzuhören, wenn es jedoch, wie in diesem Ausgangsfall, um bereits veröffentlichte Äußerungen geht, ist dies nicht der Fall. Außerdem ist die Notwendigkeit einer Überraschung oder Überrumpelung des Antragsgegners hier nicht gegeben.

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12. April 2016

Textergänzung lässt Anspruch auf Gegendarstellung nicht entfallen

Schriftzug "Gegendarstellung" in Form von Würfeln
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.06.2015, Az.: I-16 U 85/15

Der Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf einer Internetseite entfällt nicht bereits dadurch, dass der Text der ursprünglichen Erstveröffentlichung ohne besondere Heraushebung im Fließtext ergänzt wird. Auch ein Hinweis auf eine Aktualisierung ohne genaue Angaben zu Inhalt und Umfang der Aktualisierung erzeugt beim Leser nicht die erforderliche Aufmerksamkeit um den Rechten des Betroffenen Rechnung zu tragen. Ein solcher Gegendarstellungsanspruch kann somit allenfalls dann entfallen, wenn die Ergänzung eindeutig und erkennbar die Erstmitteilung korrigiert oder der Artikel bereits selbst die Stellungnahme des Betroffenen wiedergibt.

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