Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

20. Dezember 2010

Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis

Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: VI ZR 190/08

Einer Veröffentlichung von kontextbezogenen Bildnissen in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis, muss immer eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit vorrausgehen. Die streitgegenständliche Berichterstattung in der Zeitschrift "BUNTE" über den Rosenball in Monaco im Jahre 2007 war zulässig, da sie hauptsächlich an in der Öffentlichkeit bekannte Wertungen und Spekulationen knüpfte und einen noch ausreichenden Bezug zu dem Rosenball als zeitgeschichtliches Ereignis hatte.
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18. Februar 2010

Verdachtsäußerung muss bewiesen werden

Urteil des LG Hamburg vom 12.06.2009, Az.: 324 O 147/04 Ein Verlag, der in seiner Zeitung den Verdacht äußert, dass ein bekannter deutscher Adeliger erneut Gewalt gegen andere Personen ausgeübt hat, muss dies im Zweifel auch beweisen können. Kann er das nicht, ist in dem Vorwurf der wiederholten Gewaltanwendung eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu sehen. In diesem Fall steht dem Betroffenen eine Unterlassungsanspruch gegen den Verlag zu.

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26. Januar 2010

Walter-Sedlmayr-Mord: Zur Benennung von verurteilten Straftätern in Online-Archiven

Urteil des BGH vom 15.12.2009, Az.: VI ZR 227/08

Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden. Wir veröffentlichten bereits Mitte Dezember letzten Jahres die Pressemitteilung des BGH, nun liegt uns auch das Urteil vom Volltext vor.
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17. Februar 2010

Kein Entgelt für ein Promi-Foto

Urteil des LG Hamburg vom 04.12.2009, Az.: 324 O 338/09 Das bloße veröffentlichen eines Paparazzi-Fotos bedeutet noch nicht, dass dadurch der abgelichtete Prominente "werblich vereinnahmt" wird. Im vorliegenden Fall war ein bekannter deutscher Fotograf der Ansicht, er könne wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das ihn bei der Lektüre einer bekannten Sonntagszeit zeigt, hierfür Lizenzgebühren von der Beklagten verlangen. Diese Ansicht teilte das LG Hamburg jedoch nicht: Es liegt nicht allein deswegen Werbung vor, weil eine Berichterstattung Werbewirkung entfalte. Handelt es sich um einen üblichen redaktionellen Beitrag, löst ein solcher keine Lizenzgebühr aus, auch wenn die Berichterstattung einen werbenden Charakter habe.
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26. Februar 2009

Fotos von Prominenten in privaten Situation

Pressemitteilung des BGH vom 17.02.2009, Az.: VI ZR 75/08 Auch prominente Personen können die Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos, die im öffentlichen Raum gemacht wurden, untersagen lassen, wenn diese erkennbar private Lebensvorgänge darstellen. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist in solchen Situation vorrangig.
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31. Juli 2009

Der Kuss auf dem Strandtuch

Urteil des LG Hamburg vom 10.07.2009, Az.: 324 O 840/07:

Die berühmte Talkshow- und Nachrichtenmoderatorin S.C. verlangte die Zahlung einer Geldentschädigung für einen Presseartikel. Die heimliche Fotoherstellung unter Zuhilfenahme eines Teleobjektivs verletzt Prominente in örtlicher Abgeschiedenheit in ihren Persönlichkeitsrechten. Davon erfasst sind Orte in der freien, abgeschiedenen Natur, die von der breiten Öffentlichkeit deutlich abgeschieden sind. Die Veröffentlichung der Aufnahmen bedarf dann einer hier nicht vorliegenden ausdrücklichen Einwilligung, § 23 KUG.
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24. August 2009

Auskunftsanspruch über verkaufte Exemplare und erzielte Werbeerlöse

Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2009, Az.: 4 U 220/08

Beim Erwerb eines Videos ist die Rechtekette zu überprüfen, auch wenn der Veräußerer, der sich nicht als Urheber ausgibt, zusichert, im Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte zu sein. Das erwerbende Presseorgan hat zu prüfen, ob dies tatsächlich so ist, gerade weil die Aufnahmen sich auf ein lange zurückliegendes Ereignis von öffentlichem Interesse beziehen. Der Verletzte hat einen Auskunftsanspruch im Rahmen des Wahlrechts und zur Herausgabe des Verletzergewinns, dessen Wert sich nur mit Angabe der an den Tagen verkauften Exemplare und der an den Tagen erzielten Werbeerlöse ermitteln lässt.
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15. Dezember 2009

Nicht genau definierter Adressat – Wer beleidigt hier wen?

Urteil des VG Köln vom 29.10.2009, Az.: 20 K 7757/08

Der Umstand, dass eine Beleidigung keiner bestimmten Person oder Personengruppe zuzuordnen ist, begründet keinen Unterlassungsanspruch des oder der eventuell Angegriffenen. Vorliegend wurde in einem Bericht der Ausdruck "Schramma-SA" geäußert. Die Kölner Richter urteilten, dass, da sich nicht eindeutig feststellen ließe an wen die Beleidigung gerichtet war, keine Persönlichkeitsverletzung im zu Grunde liegenden Fall vorliegt.
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28. März 2006

Urheberbenennungsrecht kommt ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Wert zu; daher Schadensersatz i.H.v 50 % – 100 % d. Lizenzgebühr berechtigt

Urteil des AG Hamburg vom 28.03.2006, Az.: 36A C 181/05 Dem Urheberbenennungsrecht kommt ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Wert zu. Fehlt die Urheberbenennung, so steht ein Schadensersatz zu. So hat ein Fotograf als Urheber ein Interesse daran, für die von ihm angefertigten Arbeiten erkennbar zu sein. Daher ist bei der Verletzung des Urheberbenennungsrechts ein Schadensersatz i.H.v 50 % - 100 % der Lizenzgebühr berechtigt.
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26. Juni 2007

Verlinkung von Bildern ohne Einwilligung unzulässig

Urteil des OLG München vom 26.06.2007, Az.: 18 U 2067/07 Wird einem privaten Homepagebetreiber die Publikation von Bildern erlaubt, so bedeutet dies nicht, dass diese aus redaktionellen Kontexten frei verlinkt werden dürfen. So urteile das OLG München in einem Fall, in dem ein Rechtanwalt gegen einen IT-Verlag klagte.
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