Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

15. Juli 2015

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit einer Bedienungsanleitung

Bedienungsanleitungssymbol
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.05.2015, Az.: 11 U 18/14

Das Inverkehrbringen einer Bedienungsanleitung kann gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn sich die Anleitung aufgrund der eigenschöpferischen Gedankenformung des dargebotenen Inhalts und der besonders kreativen und individuellen Art und Weise der Darstellung, Anordnung oder Einteilung des Materials als schutzfähig darstellt. Anhand eines Gesamtvergleichs muss sich ergeben, dass die Anleitung das Alltägliche überragt und ihr eine spezielle persönliche Note verliehen wurde.

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10. Juli 2015 Top-Urteil

Gerichtliche Zuständigkeit bei Verbrauchersachen innerhalb der EU

Paragraphenzeichen über einer blau eingefärbten Europa-Darstellung umringt von gelben Sternen
Urteil des BGH vom 15.01.2015, Az.: I ZR 88/14

a) Für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn ist eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsortes gegeben, wenn der Makler seine Leistungen in Deutschland erbracht hat.

b) Beruft sich der Kunde des Maklers darauf, der Maklervertrag stelle eine Verbrauchersache im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO dar, so dass eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzlandes nach Art. 16 Abs. 2 Brüssel-I-VO in Betracht kommt, ist er dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Makler bei Abschluss des Maklervertrags seine Tätigkeit auf Verbraucher in seinem Wohnsitzland ausgerichtet hat.

c) Hat der Verbraucher zuständigkeitsleugnende Tatsachen zum Zeitpunkt der Einleitung des Klageverfahrens im Einzelnen dargelegt und bewiesen und hatte er bei Abschluss des Vertrags mit dem Makler keinen Anlass, Beweise hierfür zu sichern, obliegt es dem Makler, diesen Vortrag mit detailliertem Vorbringen zu bestreiten, wenn er sich auf in seiner Sphäre liegende zuständigkeitsbegründende Vorgänge beruft.

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06. Juli 2015

Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Filesharing

Paragraph abgebildet auf einer Uhr symbolisiert Verjährung
Urteil des AG Bielefeld vom 07.05.2015, Az.: 42 C 656/14

Filesharing-Fälle verjähren regelmäßig nach drei Jahren, weil eine zehnjährige Verjährungsfrist nur einschlägig ist, wenn gemäß §§ 102 S. 2 UrhG, 852 BGB die geltend gemachten Ansprüche auf Herausgabe von deliktisch Erlangtem abzielen. Beim Filesharing lädt der Nutzer die Datei jedoch für den Eigengebrauch herunter und nimmt lediglich billigend in Kauf, dass auch Dritten ein kostenfreier Download ermöglicht wird, er erlangt also nichts. Die Verjährung kann außerdem nur dann durch einen Mahnbescheid gehemmt werden, wenn dieser die unterschiedlichen, geltend gemachten Ansprüche einzeln benennt.

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22. Juni 2015

Äußerungen in einem Blog begründen keine Befangenheit eines Sachverständigen

junger blonder Mann untersucht sein rotes Auto auf Kratzer
Beschluss des OLG Hamm vom 16.02.2015, Az.: 1 W 86/14

Die kritische Äußerung eines Sachverständigen in einem Blog alleine begründet noch keine Zweifel an der Unparteilichkeit des Autors. Nur wenn der Sachverständige gegenüber der beklagten Partei selbst in abwertender Weise Stellung bezogen hätte, sich in parteilicher Weise in Bezug auf die ihm im Prozess gestellten Beweisfragen geäußert hätte oder allgemeine Bekundungen in pauschaler und nicht mehr zumutbar abwertender Weise getätigt hätte, könnte aus objektiver Sicht einer vernünftigen Partei die Schlussfolgerung gezogen werden, dass der Sachverständige befangen sein könnte.

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16. Juni 2015

Zur gerichtlichen Zuständigkeit für Vergütungsfestsetzungen in Urheberrechtsverfahren

Rotes Paragrafen-Symbol auf sechs 100 Euro Scheinen
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.07.2014, Az.: 11 SV 59/14

Für die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung in Urheberrechtsverfahren nach § 11 RVG ist der Rechtspfleger des Gerichtes zuständig, bei dem auch die Hauptsache der Urheberrechtsstreitigkeit konzentriert ist. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Sache bereits erledigt hat, bevor es zur einer Abgabe an das Prozessgericht kommen konnte.

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11. Juni 2015

Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

silbernes Paragraphenzeichen in dreidimensionaler Form auf weißem Untergrund
Urteil des OLG Köln vom 10.04.2015, Az.: 6 U 149/14

Die Abgabe einer vollstreckbaren notariellen Unterlassungserklärung alleine reicht nicht aus, um auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu antworten um dadurch die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen. Die Wiederholungsgefahr entfällt bei einer notariellen Unterwerfungsklage nicht bereits mit der Aushändigung, sondern erst mit Zustellung des Androhungsbeschlusses nach § 890 Abs. 2 ZPO.

Die Erwirkung eines solchen Androhungsbeschlusses stellt im Verhältnis zur Erhebung einer Hauptsacheklage i.d.R. einen einfacheren Weg zur Erlangung eines durchsetzbaren Vollstreckungstitels dar. Für eine Hauptsacheklage kann es infolgedesssen an dem Rechtsschutzbedürfnis fehlen. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn wie in dem vorliegenden Fall der Antragsgegner im Rahmen eines laufenden einstweiligen Verfügungsverfahrens die Bestimmung einer Frist zur Hauptsache nach § 826 Abs. 1 ZPO beantragt.

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11. Juni 2015

Zulässige Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens in einem Verbandsnamen

Schriftzug Markenrecht im Schild einer Akte
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.04.2015, Az.: 6 U 35/15

Die beschreibende Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens innerhalb eines Verbandsnamens (hier: "Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der XVZ") stellt keine Unternehmenskennzeichenverletzung dar. Es ist bereits fraglich, ob darin eine Benutzung der fremden Marke zu sehen ist. Der Verband kann sich jedoch auf die Schutzschranke des § 23 Nr. 3 MarkenG berufen, die es erlaubt, eine fremde geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Dienstleistung zu benutzen, soweit diese Benutzung notwendig und nicht sittenwidrig ist.

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11. Juni 2015

Ordnungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

Ein Zeitungsstapel mit 12 Zeitungen
Beschluss des OLG Hamburg vom 07.04.2015, Az.: 7 W 49/15

Das Urteil, das eine Beschlussverfügung bestätigt, muss dem Antragsgegner zur Vollziehung der einstweiligen Verfügung erneut zugestellt werden, wenn es gegenüber dem bestätigenden Beschluss eine wesentliche inhaltliche Änderung enthält. Ändert sich im Rahmen des Urteils jedoch lediglich die Wohnanschrift des Antragsstellers oder wird diese erstmals ergänzt, so ist diese Änderung nicht wesentlich.

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18. Mai 2015

Zwangsgeld kann gegen Gesellschaft und Geschäftsführer verhängt werden

gelb markierter Schriftzug "Ordnungsgeld"
OLG Frankfurt a. M. vom 09.04.2015, Az.: 6 W 32/15

Ein zur Erzwingung einer Auskunftsverpflichtung angesetztes Zwangsgeld kann sowohl gegen die verurteilte juristische Person, als auch gegen den zur inhaltlich übereinstimmenden Auskunft verurteilten Geschäftsführer verhängt werden. Die Rechtsprechung des BGH zur Vollstreckung aus Unterlassungstiteln, wonach ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO einzig gegen die juristische Person festzusetzen ist, finden auf die Auskunftsvollstreckung nach §888 ZPO keine Anwendung.

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18. Mai 2015

Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte innerhalb der EU

Roter Paragraph auf einer Deutschlandkarte steht für das deutsche Rechtssystem
Urteil des BGH vom 27.11.2014, Az.: I ZR 1/11

a) Die Annahme einer Verletzungshandlung im Sinne von Art. 93 Abs. 5 der Verordnung (EG) 40/94 setzt ein aktives Verhalten des Verletzers voraus. International zuständig sind deshalb die Gerichte des Mitgliedstaates, in dem sich der Vorfall, der der behaupteten Verletzung zugrunde liegt, ereignet hat oder zu ereignen droht. Nicht zuständig sind dagegen die Gerichte der Mitgliedstaaten, in dem die behauptete Verletzung lediglich ihre Wirkungen entfaltet.

b) An dem internationalen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Sinne von Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO können neben Ansprüchen auf Geldersatz, Unterlassung und Beseitigung auch Nebenansprüche auf Auskunftserteilung geltend gemacht werden.

c) Die Annahme einer internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO für eine auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützte Klage unter dem Gesichtspunkt des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs setzt voraus, dass nach dem Vortrag des Klägers ein Wettbewerbsverstoß, der einen Schaden im Zuständigkeitsbereich des angerufenen Gerichts verursacht hat, nicht ausgeschlossen ist. Ob tatsächlich ein schädigendes Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, aus dem sich ein Wettbewerbsverstoß ergibt, ist eine Frage der Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist.

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