Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

16. August 2005

Durch handschriftliche Kopien können Werke verbreitet werden.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.08.2005, Az.: I-20 U 123/05 1. Werke können auch durch die Verbreitung handschriftlicher Vervielfältigungsstücke erscheinen. 2. In Italien konnte in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts Opernmusik dadurch erscheinen, dass auf Bestellung von Interessenten durch Kopisten Abschriften des beim Aufführungstheater befindlichen so genannten Originale gefertigt wurden. 3. Wer als Herausgeber eines nachgelassenen Werkes Leistungsschutz in Anspruch nimmt, muss beweisen, dass das Werk zuvor nicht erschienen war. 4. Der Umstand, dass ein Werk über längere Zeit als verschollen gegolten hat, begründet nicht die Vermutung, dass es nicht zuvor erschienen war.
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19. März 2004

Problem der Forderungspfändung auf Verdacht

Beschluss des BGH vom 19.03.2004, Az.: IXa ZB 229/03 Die Beitreibung von Forderungen hat leider in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen. Auch in unserer Kanzlei ist dies ein Angebot, das immer häufiger von Mandanten angenommen wird. Hierbei ist die Kontopfändung des Schuldners oft das letzte Mittel, um die Forderungen der Mandaten zu begleichen. Oft besteht jedoch keine Klarheit darüber, bei welcher Bank der Schuldner sein Konto führt. Es bietet sich daher an, sog. Verdachtspfändungen durchzuführen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass keine unzulässigen Ausforschungspfändungen durchgeführt werden. Daher bringt der Beschluss des BGH Klarheit. Es ist zulässig, bei nicht mehr als drei Geldinstituten am Wohnort des Schuldners auf Verdacht zu pfänden.
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09. Juli 2003

AG Hildesheim – Mehrwertdiensterufnummernbetreiber trägt Beweislast für gebührenfreie Anfangszeit

Urteil des AG Hildesheim vom 09.07.2003, Az.:  21 C 170/03 Beruft sich der Kläger im außergerichtlichen Schriftverkehr auf eine "gebührenfreie Anfangszeit bei 0190-Diensten" im außergerichtlichen Verfahren, so muss er trotzdem später im gerichtlichen Verfahren beweisen, wie sich dies auf die Kosten einer nur zehn Sekunden dauernden Dialerverbindung ausgewirkt haben soll. 
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