Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

13. September 2005

Gerichtsstand nach Art. 17 EuGVÜ, Art. 23 EuGVVO

Urteil des LG Mainz vom 13.09.2005, Az.: 10 HKO 112/04 1. Der autonom auszulegende Art. 23 EuGVVO regelt die Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen und deren Wirksamkeit abschließend, sofern in der EuGVVO selbst nicht noch zusätzliche Anforderungen aufgestellt werden. 2. Die für die nationalen Gerichte verbindliche Auslegung des EuGH zu der inhaltsgleichen früheren Vorschrift in Art. 17 EuGVÜ gilt in gleicher Weise für die ab 01.03.2002 in Kraft getretene neue Vorschrift in Art. 23 EuGVVO.
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16. August 2005

Durch handschriftliche Kopien können Werke verbreitet werden.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.08.2005, Az.: I-20 U 123/05 1. Werke können auch durch die Verbreitung handschriftlicher Vervielfältigungsstücke erscheinen. 2. In Italien konnte in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts Opernmusik dadurch erscheinen, dass auf Bestellung von Interessenten durch Kopisten Abschriften des beim Aufführungstheater befindlichen so genannten Originale gefertigt wurden. 3. Wer als Herausgeber eines nachgelassenen Werkes Leistungsschutz in Anspruch nimmt, muss beweisen, dass das Werk zuvor nicht erschienen war. 4. Der Umstand, dass ein Werk über längere Zeit als verschollen gegolten hat, begründet nicht die Vermutung, dass es nicht zuvor erschienen war.
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19. März 2004

Problem der Forderungspfändung auf Verdacht

Beschluss des BGH vom 19.03.2004, Az.: IXa ZB 229/03 Die Beitreibung von Forderungen hat leider in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen. Auch in unserer Kanzlei ist dies ein Angebot, das immer häufiger von Mandanten angenommen wird. Hierbei ist die Kontopfändung des Schuldners oft das letzte Mittel, um die Forderungen der Mandaten zu begleichen. Oft besteht jedoch keine Klarheit darüber, bei welcher Bank der Schuldner sein Konto führt. Es bietet sich daher an, sog. Verdachtspfändungen durchzuführen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass keine unzulässigen Ausforschungspfändungen durchgeführt werden. Daher bringt der Beschluss des BGH Klarheit. Es ist zulässig, bei nicht mehr als drei Geldinstituten am Wohnort des Schuldners auf Verdacht zu pfänden.
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09. Juli 2003

AG Hildesheim – Mehrwertdiensterufnummernbetreiber trägt Beweislast für gebührenfreie Anfangszeit

Urteil des AG Hildesheim vom 09.07.2003, Az.:  21 C 170/03 Beruft sich der Kläger im außergerichtlichen Schriftverkehr auf eine "gebührenfreie Anfangszeit bei 0190-Diensten" im außergerichtlichen Verfahren, so muss er trotzdem später im gerichtlichen Verfahren beweisen, wie sich dies auf die Kosten einer nur zehn Sekunden dauernden Dialerverbindung ausgewirkt haben soll. 
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