Urteile aus der Kategorie „Recht am eigenen Bild“

07. Oktober 2019

Fernsehmoderator erhält 20.000 Euro wegen „clickbaiting“

Click Baiting Symbol auf Laptop
Urteil des OLG Köln vom 28.05.2019, Az.: 15 U 160/18

Eine Zeitschrift hatte ein Bild von dem Moderator und drei anderen berühmten Personen im Internet veröffentlicht. Darunter befand sich der Text „Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen“. Wurde die Meldung angeklickt, gelangte der Leser auf die Internetseite der Zeitschrift, wo über die tatsächliche Krebserkrankung eines der Prominenten berichtet wurde. Weil der Moderator in diesem Bericht allerdings nicht mehr erwähnt wurde, und auch sonst inhaltlich in keinem Zusammenhang mit der Überschrift stand, entschied das Gericht, dass es sich bei der Nutzung des Bildes um einen sog. „Klickköder“ handelte. Für eine solche kommerzielle Nutzung des Bildes muss die Zeitschrift jedoch zahlen.

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18. September 2019

Rechtswidrige Berichterstattung wird mit Verurteilung in Strafverfahren rechtmäßig

Fotolia_208527716: Illustration einer schwarz-weißen Tageszeitung mit der Aufschrift "Breaking News"
Urteil des BGH vom 18.06.2019, Az.: VI ZR 80/18

a) Die Wiederholungsgefahr im Sinne von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit ein Anspruch des Betroffenen auf Unterlassung einer ihn identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren können entfallen, wenn der Betroffene wegen der Straftat rechtskräftig verurteilt ist, die Unschuldsvermutung also nicht mehr gilt.

b) Ist im Unterlassungsklageverfahren der Wahrheitsbeweis für eine Straftat durch rechtskräftiges Strafurteil als erbracht anzusehen (§ 190 Satz 1 StGB), gelten für die rückblickende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer strafverfahrensbegleitenden, identifizierenden Wortberichterstattung im Hinblick auf die Unschuldsvermutung die folgenden Voraussetzungen: Die Darstellung darf keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt. Zur Sicherstellung dieser Ausgewogenheit ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Schließlich muss es sich um einen Vorgang von einem solchen Gewicht handeln, dass ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit gerade auch an der Offenlegung der Identität des Betroffenen besteht.

c) Auch für die rückblickende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer strafverfahrensbegleitenden, identifizierenden Bildberichterstattung für die Zeit bis zur Rechtskraft des Strafurteils ist die Unschuldsvermutung in die im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vorzunehmende Abwägung einzustellen

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09. August 2019

Heimliche Filmaufnahmen überschreiten Grenzen journalistischer Recherche

Nahaufnahme von Objektiv einer Videokamera
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Köln vom 18.07.2019, Az.: 15 W 21/19

Sofern Ton- und Filmmaterial verdeckt für eine TV-Recherche erlangt wird, kann selbst dann ein Unterlassungsanspruch entstehen, wenn das Material nicht ausgestrahlt wird. Durch die Weitergabe des Materials an Dritte seien bereits Straftatbestände verwirklicht, wie beispielsweise die Verletzung der Vertraulichkeit des Worte nach § 201 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraumes durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 3 StGB. Außerdem sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Es ergebe sich allerdings aufgrund des Medienprivilegs kein Unterlassungsanspruch gemäß Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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22. Juli 2019

Möglichkeit der Rechtfertigung von Drohnen-Abschuss über eigenem Grundstück

Mann mit abhebender Drohne in der Hand
Urteil des AG Riesa vom 24.04.2019, Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19

Im konkreten Fall hat ein Bewohner mit einem Luftgewehr auf eine Drohne geschossen, die in einer Höhe zwischen 5-15 Meter sein Grundstück überflog. Durch die Schussabgabe wurde die mit einer Kamera ausgestattete Drohne vollständig zerstört, weswegen der Eigentümer der Drohne Strafantrag wegen Sachbeschädigung gemäß §§ 303, 303c StGB stellte. Der Grundstücksbewohner war jedoch in seinem Verhalten durch das Vorliegen eines Defensivnotstands gemäß § 228 BGB gerechtfertigt. Danach handelt derjenige nicht widerrechtlich, der eine fremde Sache zur Abwendung einer drohenden Gefahr zerstört. Als drohende Gefahr wurde vorliegend die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG angenommen, da die Beobachtung anderer Personen als Ausspähung die enge persönliche Lebenssphäre dieser Personen missachtet. Befriedete Grundstücke könnten dann keinen Rückzugsort mehr darstellen, zumal die aufgenommene Person mit einer Drohnenaufnahme nicht rechnet oder dies oftmals auch nicht bemerkt. Dies führe zu einer gesteigerten Erheblichkeit der Persönlichkeitsrechtsverletzung.

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28. Mai 2019

Ein getrennt lebender Elternteil kann sich grundsätzlich nicht allein gegen die Veröffentlichung von Fotos des Kindes wenden

Kind füttert Hühner im Gras
Beschluss des OLG Oldenburg vom 24.05.2018, Az: 13 W 10/18

Das OLG Oldenburg hat im Rahmen seines Beschlusses festgestellt, dass es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt, wenn Fotos eines Kindes im Internet veröffentlicht werden. Insbesondere da die Bilder in diesem Fall kommerziellen Zwecken dienen und das Kind erst sechs Jahre alt ist. Trotzdem kann sich – auch bei getrennt lebenden Eltern – nicht ein Elternteil allein gegen eine solche Veröffentlichung wenden. Dazu bedarf es entweder eines gemeinsamen Vorgehens oder einer familiengerichtlichen Übertragung.

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29. April 2019

Foto von prominenter Unterstützerin der Fahrradhelmkampagne ohne Helm darf veröffentlicht werden – Foto vom Kind nicht

Mutter bringt Kind das Fahrradfahren mit Helm bei
Pressemitteilung Nr. 12/19 zum Urteil des OLG Köln vom 03.04.2019, Az.: 15 U 155/18

Unterstützt ein Prominenter eine Fahrradhelmkampagne der Bundesregierung, dürfen Fotos aus dem Privatleben des Prominenten beim Fahren ohne Fahrradhelm veröffentlicht werden, denn mit Hinblick auf die Vorbildfunktion Prominenter kann erwartet werden, dass diese sich an die Kampagne halten würden. Die Fotos vom noch nicht schulpflichtigen Kind sind dagegen unzulässig. Der Schutz des Kindes und die geschützte Eltern-Kind-Situation sind dem Veröffentlichungsinteresse der Zeitschrift vorzugswürdig. Eine bloße Unkenntlichmachung des Kindes reicht nicht aus.

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20. Februar 2019

Formulierung eines Tenors bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Finger tippt auf "Play"-Zeichen auf einem Bildschirm
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 13.11.2018, Az.: Az.: 2-03 T 6/18

Wird die Verpflichtung zur Löschung bestimmter Videos auf YouTube und anderen sozialen Netzwerken unter Androhung eines Ordnungsmittels verhängt, weil die besagten Videos das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzen, die darin vorkommt, sind diese konkret zu bezeichnen. Es genügt nicht, den Tenor wie folgt zu formulieren: „dem Antragsgegner wird aufgegeben, die von ihm bei YouTube eingestellten Videos, in denen die Antragstellerin vorkommt, zu löschen.“ Ein solcher Tenor ist - sofern sich nicht anderweitig ergibt, um welches konkrete Video es sich handelt – nicht vollstreckungsfähig.

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14. Januar 2019

Überwachungskamera an Grundstücksgrenze

Kamera vor Haus
Pressemitteilung Nr. 97/2018 zum Urteil des AG München vom 22.11.2018, Az.: 213 C 15498/18

Sofern eine Überwachungskamera lediglich das eigene Grundstück erfasst, steht angrenzenden Nachbarn grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch bezüglich des Aufstellens dieser Kamera und des Anfertigens dahingehender Aufnahmen zu. Allein die bloße Möglichkeit, dass eine Positionsänderung der Kamera dazu führen kann, dass auch nicht öffentliche Bereiche, wie angrenzende Grundstücke, die Innenräume der sich darauf befindlichen Wohnräume und sich dort aufhaltender Personen auch erfasst würden, ist nicht als konkrete Gefahr einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Überwachung zu bewerten.

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08. Januar 2019

Vorschriften des KUG gelten im Journalismus auch nach Inkrafttreten der DSGVO

Frau fotografiert mit Kamera hinter Baum
Beschluss des OLG Köln vom 08.10.2018, Az.: 15 U 110/18

Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist auch im journalistischen Bereich nach dem sogenannten abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen. Der Anwendung dieser Grundsätze steht die DSGVO nicht entgegen. Grundsätzlich muss der Abgebildete in die Veröffentlichung eines Bildes einwilligen. Eine solche Einwilligung ist jedoch entbehrlich, wenn das Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist und berechtigte Interessen des Betroffenen nicht verletzt werden.

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11. Dezember 2018

Bildaufnahmen durch Polizeibeamte bei Versammlungen stellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar

Deutsche Polizisten überwachen eine Demonstration
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 23.10.2018, Az.: 14 K 3543/18

Das Anfertigen von Lichtbildern durch Polizeibeamte bei Versammlungen und die Veröffentlichung dieser im Internet stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar und ist somit rechtswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob auf den Bildern einzelne Versammlungsteilnehmer zu erkennen sind. Nach dem heutigen Stand der Technik sind auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen individualisierbar miterfasst und können erkennbar gemacht werden. Das Verhalten der Beamten ist auch nicht gerechtfertigt, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.

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