Urteile aus der Kategorie „Recht am eigenen Bild“

21. Dezember 2020

Bild von Plünderungen während des G-20 Gipfels ist „Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte“

G20 Hamburg, Proteste
Urteil des BGH vom 29.09.2020, Az.: VI ZR 449/19

a) Zum Begriff des Bildnisses im Sinne von § 22 Satz 1 KUG

b) Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Ausschreitungen anlässlich des Treffens der Gruppe der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli 2017 in Hamburg (G20-Gipfel).

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04. August 2020

Fotograph darf Bild unverpixelt an die Bildzeitung verkaufen

Mann mit Kamera vor dem Gesicht
Urteil des BVerfG vom 23.06.2020, Az.: 1 BvR 1716/17

Die Frage, ob in einem konkreten Fall ein Bild von einem Patienten der sich in der Klinik aufhält unverpixelt veröffentlicht werden darf, beantwortete das BVerfG nun dahingehend, dass für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht der Fotograph selbst verantwortlich sei. Die Redaktion, die das Bild schlussendlich veröffentlicht hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gewahrt werden und somit die Sorgfaltspflicht.

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13. Juli 2020

Kein Urheberrechtsschutz für Bildausschnitt eines Soldaten

Soldat
Urteil des LG Hamburg vom 22.05.2020, Az.: 308 S 6/18

Die Abzeichnung eines Soldaten von einem Foto auf verschiedene Kleidungsstücke stellt noch keine rechtswidrige Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. Zwar ist das Original-Foto urheberrechtlich geschützt, bei der Abzeichnung einer auf einem Lichtbild abgebildeten Person, liegt jedoch meistens eine freie Benutzung im Sinne des § 24 UrhG vor, da der Fotograf die fotografierte Person nicht geschaffen hat und daher grundsätzlich auch keine Rechte an deren Umrissen und Gestalt besitzen kann. In diesem Fall komme noch dazu, dass die Abzeichnung des Soldaten im Vergleich mit dem Original-Foto eine sehr geringe Detailgenauigkeit aufweise.

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14. April 2020

Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Fotos aus Schuljahrbuch

Fototermin
Pressemitteilung zum Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.04.2020, Az.: 2 A 11539/19.OVG

Ein Lehrer hat keinen Anspruch auf Entfernung von Fotos seiner Person aus einem Schuljahrbuch, wenn er freiwillig bei einem entsprechendem Fototermin fotografiert wurde. Einer Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos im Schuljahrbuch bedürfe es nach dem Kunsturhebergesetz nicht, weil Fotos in einem Schuljahrbuch aus dem Bereich der Zeitgeschichte seien. Bei einer Abwägung der wechselseitigen Interessen sei das Persönlichkeitsrecht des Klägers im Verhältnis zum Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Klassenfotos in einem Jahrbuch nur geringfügig beeinträchtigt worden. Der Kläger sei im dienstlichen Bereich in einer unverfänglichen, gestellten Situation fotografiert worden und habe zumindest konkludent in die Aufnahmen eingewilligt, die weder unvorteilhaft noch ehrverletzend seien.

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27. März 2020

Portraitwerbung mit satirischer Anspielung zulässig

Mitarbeiter des Monats wird von den Kollegen gefeiert
Beschluss des BVErfG vom 22.01.2020, Az.:1 BvR 556/19

Nachdem eine Gewerkschaft Bahnstreiks durchführte, schaltete eine Autovermieterin, die an einem Bahnhof ihre Leihwagen zur Verfügung stellt, eine Werbeanzeige mit dem Portrait des Geschäftsführers der Gewerkschaft. Das Bild betitelte sie mit „Unser Mitarbeiter des Monats“ und nannte in der Werbeanzeige den Geschäftsführer beim Namen. Dem Einwand des Geschäftsführers, die Werbung verstoße aufgrund der satirischen Anspielung gegen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, stimmte das Bundesverfassungsgericht nicht zu. Es fehle hierfür an einem herabsetzenden Inhalt.

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06. Februar 2020

Versand eines Bildes per Mail stellt Verbreiten dar

Tastatur mit einem Würfel, worauf das typische Mail-Kennzeichen abgeblidet ist
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 26.06.2019, Az.: 2-03 O 402/18

Wird auf einem Portal wie Xing ein Profilbild eingestellt, bedeutet dies nicht, dass in die weitere Verwendung i.S.d. § 22 KUG eingewilligt wird. Wird ein solches Bildnis von Dritten per E-Mail verschickt, liegt eine Verbreitung gem. §§ 22, 23 KUG vor, die ohne Einwilligung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Weiter entschied das Gericht, dass eine zulässig erhobene Klage nicht unzulässig wird, wenn die Anschrift nachträglich geändert wird. Die angegebene Anschrift muss außerdem nicht zwingend die Wohnanschrift sein, es genügt eine Adresse, unter der der Kläger wahrscheinlich anzutreffen ist.

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29. Januar 2020

Privates in der Öffentlichkeit: Verwirkung des Privatsphäreschutzes?

Frau mit einer Sonnenbrille schaut schockiert und hält sich schützend die Hand vor ihr Gesicht
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 19.12.2019, Az.: 2-03 O 4/19

Der Schutz der Privatsphäre kann entfallen, wenn man diesen Bereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet und dadurch private Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dies gilt jedoch nur in dem Umfang, indem die Privatsphäre konkret geöffnet wurde. Sind die Bildnisse kontextneutral, können sie auch in neuem Zusammenhang verwendet werden.

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11. November 2019

Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von im Schuljahrbuch veröffentlichten Bildern

Recht am eigenen Bild
Pressemitteilung zum Urteil des VG Koblenz vom 06.09.2019, Az.: 5 K 101/19.KO

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Lehrer kein Anspruch auf Beseitigung seines Fotos aus einem Jahrbuch zusteht. Dadurch, dass der Lehrer sich ablichten hat lassen, hat er konkludent seine Einwilligung erklärt. Er könne sich außerdem nicht auf die Aussage stützen, dass er keiner Veröffentlichung zugestimmt habe. Die Fotos seien ausschließlich im dienstlichen Bereich, in unverfänglicher, gestellter Situation aufgenommen worden. Der Lehrer wurde demnach nicht in seinem Recht am eigenen Bild - als Spezialfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - verletzt.

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11. November 2019

Das Recht am eigenen Bild ist kein Urheberrecht nach §§ 104,150 UrhG

Model vor Kamera
Beschluss des OLG Braunschweig vom 21.08.2019, Az.: 1 W 57/19

Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild sind keine Urheberrechtsstreitigkeiten im Sinne des §§ 104, 105 UrhG. Ob eine Sonderzuständigkeit des Gerichts nach § 105 UrhG vorliegt, ist eine Frage der funktionellen Zuständigkeit. Diesbezüglich entfaltet der Verweisungsbeschluss keine Bindungswirkung.

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28. Oktober 2019

Traumreise mit Traumschiffkapitän?

Kreuzfahrtschiff sticht zum Sonnenuntergang in See
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 10.10.2019, Az.: 15 U 39/19

Die Zeitung „Bild am Sonntag“ darf bei einem Gewinnspiel mit dem Hauptgewinn Kreuzfahrt nicht das Bild vom Schauspieler des Traumschiffkapitäns verwenden. Die Verwendung des Bildes ohne Zustimmung ist unzulässig, da es zu kommerziell-werblichen Zwecken und als Klickköder genutzt wurde und nicht der journalistische Nachrichtenwert im Vordergrund stand. Insbesondere handle es sich laut Gericht nicht um ein Symbolfoto für die Traumreise, da dies das Recht Prominenter am eigenen Bild untergraben würde. Die Zeitung muss daher Auskunft über ihre Druckauflage erteilen, damit ein Ersatzanspruch berechnet werden kann.

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