Urteile aus der Kategorie „Sportrecht“
Kein Schutz für Fußballspielpläne
Urteil des EuGH vom 01.03.2012, Az.: C-604/10
Ein urheberrechtlicher Schutz für Fußballspielpläne kommt nicht in Betracht, wenn zur Erstellung Regeln eingehalten werden müssen, die einer künstlerischen Gestaltung keinen Raum lassen. Auch ein bedeutender Arbeitsaufwand sowie bedeutende Sachkenntnis des Erstellers ändern daran nichts.Abklopfen für die Menschenwürde
Staatliches Sportwettenmonopol des Landes Berlin nicht rechtmäßig
Urteil des VG Berlin vom 22.07.2010, Az.: 35 A 353.07
Das Berliner Sportwettenmonopol kann nicht als Grundlage für das Verbot der Vermittlung privater Sportwetten herangezogen werden. Es ist nicht rechtmäßig, da es nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtmäßigkeitsanforderungen für ein Sportwettenmonopol entspricht. Grundsätzlich ist das staatliche Monopol in der Ausrichtung von Sportwetten an dem Ziel der Suchtbekämpfung sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten. Das Berliner Sportwettenmonopol dient demgegenüber vorwiegend fikalischen Interessen und ist darum nicht am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet, es wird weiterhin nicht durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht. Auch der Vertrieb staatlicher Sportwetten ist nicht in geeigneter Weise ausgestaltet.Das Verbot beschränkt außerdem die allgemeine Dienstleistungsfreiheit in rechtswidriger Weise.
TSV München 1860 unterliegt im Stadionstreit über Catering-Pauschale
Pressemitteilung Nr. 22/2010 des LG München I vom 14.07.2010, Az.: 1 HK O 17908/09
Der TSV München 1860 muss bei der Austragung seiner Heimspiele in der Allianz Arena weiterhin neben der eigentlichen Miete den vollen Pauschalbetrag für die gastronomische Versorgung, die eine 100%ige Auslastung des Stadions voraussetzt, zahlen. Auch wenn seit Eröffnung des Stadions bei Fußballspielen des TSV München nicht einmal eine 50%ige Auslastung erreicht worden sei, ist die Catering-Pauschale weder sitten- noch kartellrechtswidrig. Die Stadion GmbH sei bei Abschluss des Überlassungsvertrages nicht marktbeherrschend gewesen, da zu diesem Zeitpunkt mit dem Olympiastadion und dem Stadion in Unterhaching mindestens zwei weitere bundesligataugliche Stadien im Großraum München zur Verfügung standen. Selbst wenn man eine Zwangslage aufgrund der drohenden Insolvenz des TSV annehme, ergibt sich nicht, dass die Stadion GmbH diese Lage vorwerfbar ausgenutzt habe.Bewerbungsfrist um 15 Minuten verpasst
Unlautere Weiterveräußerung von Fußball-Tickets
Ein Ausrichter von Sportveranstaltungen kann seine Tickets ausschließlich selbst vermarkten, ein mit dem Ticketkauf verbundenes Weiterveräußerungsverbot ist kartellrechtlich zulässig. Täuscht ein Käufer beim Kauf über seine Wiederverkaufsabsicht und bietet diese Tickets anschließend in gewerblichen Umfang auf einer Internetplattform zum Verkauf an, so stellt dies eine Behinderung des Ausrichters im Wettbewerb dar. Auch der Plattformanbieter, der den Verkäufern zudem die Abwicklung aller Versand- und Zahlvorgänge entgeltlich anbietet, handelt unlauter. Er beteiligt sich mit Gewinnerzielungsabsicht am wettbewerbswidrigen Verhalten Dritter.

