Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

28. Februar 2014

„Anpingen“ von Handys als Betrug strafbar

Urteil des LG Osnabrück vom 6. März 2013, Az.: 10 KLs 38/09, 10 KLs - 140 Js 2/07 - 38/09

Das computergesteuerte, kurze Anklingeln von Handys mit dem Ziel, Rückrufe zu provozieren ("Ping"), die durch Verbindungen mit Mehrwertdienstnummern zu erhöhten Kosten führen, an denen sich der Täter bereichert, erfüllt den Tatbestand des Betruges gem. §263 StGB und ist somit strafbar.

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28. Februar 2014

Zur wucherähnlichen Überhöhung eines sog. „Internet-by-Call“-Dienstes

Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.02.2014, Az.: 4 U 442/12

Eine Einwahlgebühr in Höhe von 1,99 € bei sog. „Internet-by-Call“-Diensten kann aufgrund wucherähnlicher Überhöhung gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein. Dies ist der Fall, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung objektiv ein auffälliges Missverhältnis besteht und eine verwerfliche Gesinnung das Verhalten des Anbieters als sittenwidrig erscheinen lässt. Ein Einwahlentgelt i. H. v. 1,99 € übersteigt den marktüblichen Preis, der bei maximal 15 Cent liegt, um das 50- bis 100-fache. Überdies kam es dem Anbieter in diesem Fall gerade darauf an, das Einwahlverhalten seiner Kunden zu sanktionieren und diese von der Nutzung seiner Leistung abzuhalten.

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18. Februar 2014

Handyrechnung auf dem Postweg darf nichts kosten

Urteil des OLG Frankfurt a.M.vom 09.01.2014, Az.: 1 U 26/13

Verlangt ein Mobilfunkunternehmen von seinen Kunden in seinen AGB ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 1,50 Euro für den Postversand von Rechnungen, so stelle dies eine unzulässige unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Vielmehr habe das Unternehmen ein eigenes Interesse an der Stellung einer Rechnung. Die Aufwendungen zur Wahrnehmung dieser Interessen dürften dabei nicht dem Verbraucher auferlegt werden.

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08. Januar 2014

Terminhinweis mit Kartenausschnitt

Urteil des BGH vom 04.07.2013, Az.: I ZR 39/12

a) Es stellt eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung dar, wenn der Betreiber einer Internetseite für deren Nutzer einen Terminkalender bereithält und ihnen über einen Link Einladungsschreiben Dritter zugänglich macht, die er in einem eigenen Download-Center abgelegt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 f. - Paperboy).

b) Fremde Informationen im Sinne von § 10 TDG sind ausschließlich durch den Nutzer eines Teledienstes eingegebene Informationen, von denen der Anbieter des Dienstes keine Kenntnis hat und über die er auch keine Kontrolle besitzt.

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23. Dezember 2013

Wikipedia haftet erst ab Kenntnis von Rechtsverletzungen

Urteil des OLG Stuttgart vom 02.10.2013, Az.: 4 U 78/13 Die Online-Enzyklopädie Wikipedia haftet als Host-Provider für Persönlichkeitsrechtsverletzungen erst ab dem Moment, an dem sie von diesen Kenntnis erlangt. Da lediglich Dritten die Plattform und der Speicherplatz zur Verfügung gestellt werden, treffen Wikipedia keine aktiven Prüfpflichten bezüglich persönlichkeitrechtsverletzender Inhalte.
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23. Dezember 2013

LG Köln: Ablehnender Beschluss gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch von The Archive AG

Beschluss des LG Köln vom 02.12.2013, Az.: 228 O 173/13 Das LG Köln hat heute, wie bereits angekündigt, zwei seiner ablehnenden Beschlüsse gegen The Archive AG im Volltext eingestellt. So stellte es in diesem Beschluss fest, dass nicht  beurteilt werden könne, ob ein Download in Form der Speicherung auf der Festplatte erfolgt sei oder ein Fall des Streamings vorliege. Außerdem sei es fraglich, ob die Ermittlung der IP-Adressen ordnungsgemäß erfolgt sei.
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08. November 2013

Kinderhochstühle im Internet II

Urteil des BGH vom 16.05.2013, Az.: I ZR 216/11 a) Im Klageantrag und in der Urteilsformel braucht nicht schon zum Ausdruck zu kommen, dass das Verbot auf die Verletzung von Prüfpflichten gestützt ist; vielmehr reicht es aus, dass sich dies mit ausreichender Deutlichkeit aus der Klagebegründung und den Entscheidungsgründen ergibt. b) Hat der Betreiber einer Internetplattform Anzeigen im Internet geschaltet, die über einen elektronischen Verweis unmittelbar zu schutzrechtsverletzenden Angeboten führen, treffen ihn erhöhte Kontrollpflichten. Ist der Plattformbetreiber in diesem Zusammenhang auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden, muss er die über die elektronischen Verweise in seinen Anzeigen erreichbaren Angebote auf problemlos und zweifelsfrei erkennbare Schutzrechtsverletzungen überprüfen.
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07. November 2013

Verbot zum Verkauf von Mobilfunkrepeatern rechtmäßig

Urteil des VG Köln vom 17.07.2013, Az.: 21 K 2589/12 Das von der Bundesnetzagentur erteilte Verbot zum Verkauf von sog. Mobilfunkrepeatern, die Signale von Mobilfunkgeräten empfangen, verstärken und weitergeben können (z.B. in Bereichen mit schlechtem Empfang), ist rechtmäßig. Mobilfunkrepeater enthalten Merkmale einer Funkanlage, da mit ihnen durch den Empfang und die Ausstrahlung von Funkwellen kommuniziert werden könne. Die dafür benutzten Frequenzen sind jedoch lediglich den Mobilfunkbetreibern zugeteilt, weshalb die Verwendung von Mobilfunkrepeatern ohne die Erlaubnis der entsprechenden Mobilfunkbetreiber unzulässig ist.
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31. Oktober 2013

Den Drosselungsplänen der Telekom wird zunächst einmal ein Riegel vorgeschoben

Urteil des LG Köln vom 30.10.2013, Az.: 26 O 211/13 Das Landgericht Köln hat der Klage der Verbraucherzentrale NRW, in der sie die Klauseln für eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei  Flatrate-Verträgen bemängelt hatte, statt gegeben. Der verständige Verbraucher denkt bei dem Wort „Flatrate“ und insbesondere bei einem Vertragsschluss dessen an eine bestimmte Surfgeschwindigkeit für einen Monat, die er für den angegebenen Preis erhält. Eine etwaige Drosselung dieser Geschwindigkeit, wie es die Telekom nach wie vor vorsieht, erwarte er dabei gerade nicht. Die im Vertrag aufgenommenen Klauseln sind daher unzulässig und als unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers anzusehen.
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