Urteile aus der Kategorie „Filesharing“

27. September 2012

Alles kann besser werden

Beschluss des BGH vom 19.04.2012, Az.: I ZB 80/11 a) Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung bestehende Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, setzt nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben.
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23. August 2012

Anwendbarkeit des „fliegenden Gerichtsstands“ bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 18.07.2012, Az.: 2-06 S 3/12

Das Institut des „fliegenden Gerichtsstands“ findet auf Fälle der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing Anwendung. Zweck des „Filesharing“-Systems ist es nämlich, durch eine möglichst hohe Zahl an Teilnehmern die Auswahl und das Verbreitungsgebiet zu vergrößern. Der Nutzer einer solchen Tauschbörse beabsichtigt daher nicht, dass lediglich Nutzer im Bezirk seines Wohnsitzgerichtes oder dem Sitzgericht des Rechteinhabers die Datei herunterladen.

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13. August 2012

Der Auskunftsanspruch und das „gewerbliche Ausmaß“

Pressemitteilung Nr. 126/2012 des BGH vom 10.08.2012, Az.: I ZB 80/11

Rechteinhaber haben gemäß § 101 UrhG gegenüber einem Internet-Provider einen Anspruch auf Auskunft über den zu einer IP-Adresse gehörenden Namen und die Anschrift desjenigen Nutzers, der im Internet urheberrechtlich geschützte Werke widerrechtlich öffentlich zugänglich macht. Zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Internet ist es für diesen Anspruch nicht erforderlich, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt. Der Auskunftsanspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn lediglich ein einziges Lied im Rahmen einer Tauschbörse zum Download bereitgestellt wird.
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25. Juli 2012

Abofallen-Anbieter von Filesharing-Programm zu Schadensersatz verurteilt

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.05.2012, Az.: 11 U 86/11 Der Anbieter eines Filesharing-Programms muss für den Schaden haften, der dadurch entsteht, dass das angebotene Filesharing-Programm Dritten automatisch die heruntergeladenen Dateien zum Upload zur Verfügung stellt, ohne den Nutzer hierauf hinzuweisen. Das OLG Frankfurt sah hierin ein „wesentliches Merkmal der Ware oder Dienstleistung“ auf das der Anbieter den Nutzer hinweisen müsse. Ein abgemahnter Filesharing Nutzer konnte deshalb seine Regress-Ansprüche gegen den Abofallen-Anbieter durchsetzen.
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20. Juli 2012

Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung von Rapidshare

Mit Spannung wurde die Entscheidung des BGH zur Haftung des Filehosters „Rapidshare“ erwartet (BGH-Pressemitteilung Nr. 114/2012 vom 13.07.2012, Az.: I ZR 18/11).

Diese Entscheidung wird bestimmen, ob das Geschäftsmodell eines Filehosters nach dem Zuschnitt von „Rapidshare“ von der Rechtsordnung gebilligt werden darf oder nicht. In diesem Zusammenhang wird der BGH die Frage beantworten, ob das sogenannte „Cloud Computing“ in Deutschland eine wirtschaftliche Zukunft hat. Wir haben daher die Pressemitteilung im Einzelnen analysiert und sowohl die Hintergründe als auch die Folgen im Einzelnen kommentiert.

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16. Juli 2012

Alone in the dark

Pressemitteilung Nr. 114/2012 des BGH vom 13.07.2012, Az.: I ZR 18/11 Prüfungs- und Handlungspflichten für Filehoster wie Rapidshare entstehen erst dann, wenn Kenntnis von einem konkreten rechtsverletzenden Angebot erlangt wurde. Eine Verschärfung der Prüfpflichten des Filehosters folgt nicht daraus, dass das Geschäftsmodell für Urheberrechtsverletzungen besonders anfällig ist. Sobald der Filehoster Kenntnis von dem rechtsverletzenden Angebot erhält, ist er nicht nur verpflichtet das Angebot zu sperren, sondern es muss auch – im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren - Vorsorge darüber getroffen werden, dass es zukünftig nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.
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23. Mai 2012 Top-Urteil

Ehefrau haftet nicht für Rechtsverletzungen des Ehemanns

"P2P" als Würfel.
Urteil des OLG Köln vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11

Die Inhaberin eines Internetanschlusses haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die ihr Ehemann im Rahmen der Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken begeht. Sofern sie von den Geschehnissen keine Kenntnis hatte, kommt weder eine Haftung als Täterin oder Teilnehmerin noch eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung oder des gefahrerhöhenden Verhaltens in Betracht.

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21. Mai 2012

Software „Observer“ nicht zur Ermittlung von IP-Adressen im Filesharing geeignet

Beschluss des OLG Köln vom 20.01.2012, Az.: 6 W 242/11

Die Software zur Erfassung von IP-Adressen muss dazu geeignet sein Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln. Eine Anordnung gem. § 101 Abs. 9 UrhG setzt nämlich eine offensichtliche Rechtsverletzung voraus. Offensichtlich muss dabei sowohl die Rechtsverletzung, als auch die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den begehrten Daten sein. Eine Vernehmung des Geschäftsführers der Recherchefirma ist nicht geeignet, die Zuverlässigkeit der Ermittlung der Rechtsverletzungen durch die Software „Observer“ festzustellen.
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25. April 2012

IP-Adressen können in Fällen des Filesharing herausgegeben werden

Urteil des EuGH vom 19.04.2012, Az.: C-461/10

Wird eine IP-Adresse im Verfahren der Vorratsdatenspeicherung aufbewahrt, so ist es legitim diese zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu verwenden. Dies widerspricht nicht den Richtlinien 2006/24/EG, 2002/58/EG und 2004/48/EG betreffend der Verarbeitung personenbezogener Daten und des Schutzes der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.
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11. April 2012

Eltern haften für ihre Kinder

Urteil des OLG Köln vom 23.03.2012, Az.: 6 U 67/11 Die Eltern eines minderjährigen Kindes haften für den durch den illegalen Download entstandenen Schaden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht aus § 832 BGB verletzt haben. Der Aufsichtspflicht ist beispielsweise dann genüge getan, wenn ein Programm installiert wird, das die Installation neuer Programme verhindert und eine Kontrolle der besuchten Seiten sowie der installierten Programme regelmäßig erfolgt.
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