Urteile aus der Kategorie „Filesharing“

14. Februar 2012

Staatsanwaltschaft Dresden bereitet Strafverfahren gegen Kino.to-Nutzer vor

Als im Sommer 2011 das Portal kino.to durch die deutschen Ermittlungsbehörden wegen massiver Urheberrechtsverletzungen geschlossen wurde, ließ man zunächst verlauten, dass lediglich gegen die Betreiber des Portals strafrechtlich vorgegangen werde und die Nutzer juristisch nichts zu befürchten hätten. Nun ist allerdings bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Dresden auf den beschlagnahmten PCs der Betreiber Adressen der Premium-Nutzer gefunden hat und gegen diese ein Strafverfahren wegen unerlaubter Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke vorbereitet.
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30. Dezember 2011

Anschlussinhaber haften ohne WLAN Erst-Recht!

Urteil des AG München vom 23.11.2011, Az.: 142 C 2564/11

Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Anschlussinhaberin für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, wenn feststeht, dass die Verletzung über ihren Anschluss erfolgte. Sofern der Internetzugang mittels eines Kabels und nicht mittels eines WLAN-Netzwerks erfolgte, gilt die tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers erst recht.
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19. Dezember 2011

Filesharing darf nicht mit präventiven Filtersystemen bekämpft werden

Urteil des EuGH vom 24.11.2011, Az.: C-70/10 Es verstößt gegen das Europarecht, wenn einem Anbieter von Internetzugangsdiensten angeordnet wird, ein System der Filterung
– aller seine Dienste durchlaufenden elektronischen Kommunikationen insbesondere durch die Verwendung von „Peer-to-Peer“-Programmen,
–  das unterschiedslos auf alle seine Kunden anwendbar ist,
–  präventiv,
–  auf ausschließlich seine eigenen Kosten und
–  zeitlich unbegrenzt
einzurichten, das in der Lage ist, im Netz dieses Anbieters den Austausch von Dateien zu identifizieren, die ein Werk der Musik, ein Filmwerk oder audiovisuelles Werk enthalten, an denen der Antragsteller Rechte zu haben behauptet, um die Übertragung von Dateien, deren Austausch gegen das Urheberrecht verstößt, zu sperren.
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03. November 2011

Datenschutz im P2P-Netzwerk

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 03.11.2010, Az.: 5 W 126/10

Auch wenn ein Schweizerisches Bundesgericht die Tätigkeit einer in der Schweiz ansässigen Firma, welche IP-Adressen im Rahmen von P2P-Netzwerken ermittelt, für datenschutzrechtswidrig hält, ändert dies nichts daran, dass das Ermitteln der IP-Adressen nach deutschem Datenschutzrecht rechtmäßig ist.
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27. September 2011

Die Oscar-Verleihung und ihr Einfluss auf das „gewerbliche Ausmaß“ im Urheberrecht

Beschluss des OLG Köln vom 05.05.2011, Az.: 6 W 91/11 Nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Erscheinungsdatum des Werkes, liegt das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung durch das Einstellen urheberrechtlich geschützter Werke in ein peer-to-peer Netzwerk, nur in Ausnahmefällen vor. Das Gericht ist geneigt den Beginn der sechsmonatigen Frist an den Zeitpunkt der Bekanntgabe einer Oscarverleihung zu knüpfen.
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21. September 2011

Sharehoster haften für Urheberrechtsverletzungen

Urteil des LG Hamburg vom 14.06.2011, Az.: 310 O 225/10

Der Betreiber einer Sharehosting-Plattform ist als Störer für die über seinen Dienst begangenen Urheberrechtsverletzungen haftbar. Der Betreiber hatte durch eine Abmahnung Kenntnis von den Urheberrechtsverletzungen, so dass eine besondere Vorsorge getroffen werden musste, um weitere Rechtsverletzungen möglichst zu verhindern. Ausreichende Maßnahmen sind insbesondere nicht der Einsatz eines Hash-Filters und eines unzureichend eingestellten Wortfilters.
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07. September 2011

Keine Haftung des Internet-Providers bei illegalem Filesharing durch Nutzer

Urteil des LG Köln vom 31.08.2011, Az.: 28 O 362/10

Die Verantwortlichkeit eines Telekommunikationsunternehmens beschränkt sich auf den Transport von Daten, ohne dabei von diesen Kenntnis oder in sonstiger Weise Einfluss nehmen zu müssen. Die bloße Zuverfügungstellung von breitbandigen Netzzugängen, die die Nutzung eines illegalen Filesharing-Systems ermöglichen, stellt eine rein technische Dienstleistung dar und führt zu keiner Haftung des Providers i.S.d. § 97 UrhG. Vorsorgemaßnahmen (DNS-  und/oder IP-Adressensperre) würden vielmehr das grundrechtlich garantierte Fernmeldegeheimnis beschränken, wozu eine gesetzliche Grundlage notwendig wäre.
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30. August 2011

Speicherung von IP-Adressen verfassungsgemäß

Beschluss des OLG München vom 04.07.2011, Az.: 6 W 496/11 Die Ermittlung und Speicherung von IP-Adressen durch Unternehmen, die mit der Überwachung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt werden, ist zulässig. In die Rechte der entsprechenden Nutzer wird nicht bereits mit der bloßen Ermittlung der IP-Adressen eingegriffen, da diese alleine noch keinen Aufschluss über die Identität des Anschlussinhabers gibt. Im Übrigen unterliegt die darauf folgende Gestattung zur Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 2 UrhG dem Richtervorbehalt.
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30. August 2011

Internetprovider darf Auskunft über Anschlussinhaber erteilen

Beschluss des OLG Köln vom 09.06.2011, Az.: 6 W 159/10

Die Auskunft über Verkehrsdaten zur Identifizierung des Anschlussinhabers ist für einen Internetprovider weder tatsächlich noch rechtlich unmöglich. Tatsächlich möglich ist die Auskunft, da die Zeit der erstmaligen Vergabe einer dynamischen IP-Adresse solange im operativen Datensystem gespeichert wird, bis eine Neuvergabe erfolgt. Rechtlich möglich ist die Auskunft, da die Daten nicht in einem Vorratsdatenspeicher entsprechend dem vom BVerfG für nichtig erklärten § 113a TGK gespeichert sind.
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29. August 2011

Polizei hilft Filesharer?

Urteil des LG Stuttgart vom 28.06.2011, Az.: 17 O 39/11 Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diejenige Person für eine Rechtsverletzung verantwortlich ist, der zum fraglichen Zeitpunkt die IP-Adresse zugeordnet war. Diese Vermutung ist entkräftet, wenn auf dem PC nachweislich weder ein Filesharing-Programm noch die angeblich zum Download bereit gestellten Dateien befinden und darüber hinaus die WLAN-Verbindung ausreichend gesichert ist. Der Nachweis kann insbesondere dann erfolgreich geführt werden, wenn im Rahmen einer polizeilichen Nachschau vorbenannte Umstände ermittelt werden.
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