Leistungsschutz von Bewertungsdatenbanken
Urteil des LG Berlin vom 27.10.2005, Az.: 16 O 743/05 Wird die Bewertungsdatenbank von eBay für eigene Zwecke vervielfältigt, so verletzt dies das Leistungsschutzrecht von eBay. Dem steht nicht entgegen, dass die Daten allgemein öffentlich zugänglich sind. Denn es wird nicht das Geheimhaltungsinteresse geschützt, sondern die Investition, und zwar unabhängig davon, in welcher Form der Verletzer eingreift.
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