Urteile aus der Kategorie „Datenbanken“

21. Januar 2009

Kein Unterlassungsanspruch bei Entnahme eines unwesentlichen Teils aus Urteilsdatenbank / Übernahme von Leitsätzen nicht per se Urheberrechtsverstoß

Urteil des LG Köln vom 14.01.2009, Az.: 28 O 335/08 Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Übernahme eines unwesentlichen Teils von Urteilen aus sog. Urteilsdatenbanken keine Verletzung der Datenbank und somit keinen Urheberrechtsverstoß darstellt. Eine Verletzung des Urheberrechts an Leitsätzen liegt nicht vor, wenn der angeblich übernommene Leitsatz nicht denselben Wortlaut aufweist und mit Formulierungen Dritter bzw. des Gerichtes selbst übereinstimmt.
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19. Januar 2009

Zur Verletzung der Rechte des Datenbankherstellers durch Übernahme eines Teils der Datenbank

Urteil des OLG Köln vom 14.11.2008, Az.: 6 U 57/08 Die Übernahme eines in quantitativer Hinsicht unwesentlichen Teils (1/10) einer Datenbank stellt keinen Eingriff in die Rechte eines Datenbankherstellers dar, wenn in qualitativer Hinischt die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung dieses Teils der Daten keine ganz erhebliche menschliche, technische oder finanzielle Investition erfordert.
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09. Oktober 2008

Rechtlicher Schutz von Datenbanken

Urteil des EuGH vom 09.10.2008, Az.: C-304/07 Die Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank aufgrund einer Bildschirmabfrage der ersten Datenbank und einer im Einzelnen vorgenommenen Abwägung der darin enthaltenen Elemente kann eine „Entnahme“ im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken sein, soweit es sich bei dieser Operation um die Übertragung eines in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentlichen Teils des Inhalts der geschützten Datenbank oder um die Übertragung unwesentlicher Teile handelt, die durch ihren wiederholten und systematischen Charakter dazu führt, dass ein wesentlicher Teil dieses Inhalts wiedererstellt wird.
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08. September 2008

E-Datenbank im Sinne von § 87a Abs.1 UrhG

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.08.2008, Az.: I-20 W 103/08

Als Datenbank im Sinne des § 87a Abs.1 UrhG wird eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen angesehen, die systhematisch oder methodisch angeordnet und einzeln zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine wesentliche Investition erfordert. Insbesondere müssen bei der Geltendmachung einer Urheberrechtsverletzung die Investitionen bezüglich der Datenbank konkret vorgetragen werden.
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26. Februar 2008

Online-Veröffentlichung eines Sammelwerks

Urteil des OLG Hamm vom 26.02.2008, Az.: 4 U 157/07 Es liegt eine urheberrechtliche Verletzung vor, wenn sämtliche Beiträge einer Zeitschrift in einer Online-Datenbank übernommen werden, ohne dass die systematische Zurodnung der einzelnen Artikel entfällt, also das online auf die Zeitschrift in der ursprünglichen Einordnung der Artikel in Hefte und Bände über einen Katalog von Nutzern zugegriffen werden kann.
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06. Februar 2008

Urheberrechtlicher Schutz von Bewertungen im Internet

Urteil des LG Köln vom 06.02.2008, Az.: 28 O 417/07 Ein Internetportal, das den Usern ermöglicht Bewertungen über Zahnärzte abzugeben, stellt in seiner Gesamtheit eine Datenbank i.S.d. § 87 a) UrhG dar, und genießt urheberrechtlichen Schutz. Werden die Bewertungen ohne Zustimmung des Betreibers übernommen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt werden.
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24. Mai 2007

Gedichttitelliste I

Urteil des BGH vom 24.05.2007, Az.: I ZR 130/04 1. Für den Schutz einer Sammlung (hier: einer Gedichttitelliste) als Datenbankwerk reicht es aus, dass die Sammlung in ihrer Struktur, die durch Auswahl oder Anordnung des Inhalts der Datenbank geschaffen worden ist, einen individuellen Charakter hat. ...
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24. Mai 2007

Gedichttitelliste II

Urteil des BGH vom 24.05.2007, Az.: I ZR 130/04 Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung des Art. 7 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 96/ 9/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (Datenbankrichtlinie) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Kann eine Übernahme von Daten aus einer (gemäß Art. 7 Abs. 1 der Datenbankrichtlinie) geschützten Datenbank in eine andere Datenbank auch dann eine Entnahme im Sinne des Art. 7 Abs. 2 lit. a der Datenbankrichtlinie sein, wenn sie aufgrund von Abfragen der Datenbank nach einer Abwägung im Einzelnen vorgenommen wird, oder setzt eine Entnahme im Sinne dieser Vorschrift einen Vorgang des (physischen) Kopierens eines Datenbestandes voraus?
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