Urteile aus der Kategorie „Urteile“

16. November 2017

Pflichtangaben für Verbraucherprodukte

Schleifgerät mit Diamantring und Hand
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.06.2017, Az.: I-15 U 68/16

Damit fehlende Angaben gemäß § 6 ProdSG zu Wettbewerbswidrigkeit führen, muss es sich um ein Verbraucherprodukt handeln. Dies sind gem. § 2 Nr. 26 ProdSG „neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder [...] benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind [...]“. Auf Diamant-Trennscheiben trifft dies nicht zu, da aufgrund ihres hohen Preises ein Erwerb durch Private fernliegend ist. Eine Nutzung durch Verbraucher müsse nach dem OLG aber zumindest vorhersehbar sein.

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16. November 2017

Internationale Gerichtsstandsvereinbarung in AGB ist wirksam

AGB Straßenschild im Gebüsch
Urteil des LG München I vom 11.08.2017, Az.: 33 O 8184/16

Ein internationaler Gerichtsstand kann nach § 38 ZPO auch im Rahmen von AGB wirksam vereinbart werden. Welchen Kriterien eine solche Vereinbarung dann unterliegt, richtet sich nach der lex fori, also dem anwendbaren Recht am Ort des angerufenen Gerichts. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung einem anderen Schuldstatut unterliegt, beispielsweise dem der U.S.A.

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16. November 2017

Kein Urheberschutz an Abbildungen bei fehlender Schöpfungshöhe

Strichmännchen mit Bleistift und Glühbirne
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 14.09.2017, Az.: 2-03 O 416/16

Fehlt es bei einer Zeichnung nach Vorlage an der erforderlichen Gestaltungshöhe, so ist diese urheberrechtlich nicht geschützt. Für einen urheberrechtlichen Schutz muss das Werk ein Mindestmaß an Individualität aufzeigen, sodass es gerechtfertigt ist, von künstlerischer Leistung zu sprechen. Beim bloßen Abzeichnen von z.B. den Konturen eines Lätzchens sind besondere Individualitäten oder sonstige Eigenheiten nicht erkennbar, sodass die Zeichnung urheberrechtlich nicht geschützt ist.

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16. November 2017

Werbeaussage zu Medizinprodukt muss hinreichend nachweisbar sein

Wissenschaftlerpaar männlich und weibliclh
Urteil des OLG Stuttgart vom 08.06.2017, Az.: 2 U 154/16

Wer fachlich umstrittene Aussagen für die Bewerbung von Medizinprodukten nutzt, muss auf diesen Streit hinweisen. In jedem Fall muss die Wirkbehauptung wissenschaftlich nachweisbar sein. Wenn die strittige Werbebehauptung nicht hinreichend belegt ist, ist die Werbung damit wettbewerbswidrig. Eine CE-Zertifizierung zählt nicht als ausreichender Nachweis für die Richtigkeit der Behauptung, da dort vorrangig die Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit geprüft werden, nicht jedoch die therapeutische Wirkung selbst.

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15. November 2017

Parallelvertrieb eines Produkts in anderer Sprache zustimmungspflichtig

Richterhammer mit Buch Markenrecht
Urteil des BGH vom 30.03.2017, Az.: I ZR 263/15

a) Die Bestätigung der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dass ihr der beabsichtigte Vertrieb eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in den Verkehr gebrachten, von der Europäischen Kommission unionsweit zugelassenen Arzneimittels in einem anderen Mitgliedstaat angezeigt wurde, ist kein Verwaltungsakt, mit dem die mitgeteilte Kennzeichnung des Arzneimittels gestattet wird. Diese Bestätigung hindert den Markeninhaber nicht, sich gemäß Art. 13 Abs. 2 GMV und Art. 13 Abs. 2 UMV mit der Begründung dem Parallel-vertrieb zu widersetzen, eine bestimmte Kennzeichnung des Arzneimittels verstoße gegen die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und der parallele Vertrieb des Produkts in Deutschland sei deshalb rechtswidrig (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 239/14, GRUR 2016, 702 - Eligard).

b) Ein Anspruch auf Kostenerstattung für ein nach Erlass einer Beschlussverfügung verfasstes Abschlussschreiben setzt voraus, dass der Gläubiger vor dessen Übersendung eine angemessene Frist abgewartet hat. Ebenso wie bei einer durch Urteil ergangenen oder nach Widerspruch bestätigten einstweiligen Verfügung ist es im Regelfall geboten und ausreichend, wenn der Gläubiger eine Wartefrist von zwei Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung einhält (Fortführung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 59/14, GRUR 2015, 822 - Kosten für Abschlussschreiben II).

c) Der Auskunftsanspruch des Markeninhabers auf Benennung von Lieferanten und anderen Vorbesitzern nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG setzt nicht voraus, dass die Vorbesitzer an den in Rede stehenden Markenverletzungen beteiligt waren.

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15. November 2017

Tierbeobachtungskameras und Datenschutz

Überwachungskamera versteckt im Wald
Urteil des OVG Saarlouis vom 14.09.2017, Az.: 2 A 216/16

Soweit Wildbeobachtungskameras der Beobachtung von Kirrungen (d.h. Lockfütterungen) dienen, besteht eine Meldepflicht nach § 4d BDSG. Da die Kameras eine Differenzierung zwischen Mensch und Tier nicht erfassen können, besteht die Möglichkeit, dass auch personenbezogene Daten von Personen erhoben werden. Personen steht jedoch das Recht zu, den Wald als öffentlich zugänglichem Raum der Erholung, im Rahmen der privaten Freizeitgestaltung aufzusuchen ohne dort beobachtet zu werden, geschweige denn Gegenstand einer Videoüberwachung zu werden. Selbst ein Betretungsverbot für diesen Bereich steht dem nicht entgegen, da ein faktischer Zugang für die Öffentlichkeit besteht. Da die Ausübung der Jagd nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse liegt, liegt keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit vor, sodass das BDSG auch anwendbar ist.

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15. November 2017

Nährwertangabe „mild gesalzen“ ist unzulässig

Fertigsuppe auf Emaille Teller auf Holz Hintergrund mit Löffel
Urteil des BGH vom 18.05.2017, Az.: I ZR 100/16

a) Eine nährwertbezogene Angabe über einen reduzierten Nährstoffanteil stellt auch dann eine vergleichende Angabe im Sinne des Art. 9 der Verordnung (EG) 1924/2006 dar, wenn sie auf einen erhöhten oder verminderten Nährstoffgehalt hinweist, ohne Vergleichsprodukte zu benennen. Eine solche Angabe unterliegt, selbst wenn sie die in Art. 8 Abs. 1 in Verbindung mit dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Bedingungen einhält, zusätzlich den Anforderungen des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 dieser Verordnung.

b) Die nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erforderliche Information über den Unterschied in der Menge des Nährstoffs ist so zu geben, dass der Durchschnittsverbraucher sie unschwer zur Kenntnis nehmen kann. Dies erfordert, wenn die Information nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der nährstoffbezogenen Angabe erfolgt, mindestens einen im räumlichen Zusammenhang mit der Angabe angebrachten Hinweis darauf, wo die Zusatzinformation aufgefunden werden kann.
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14. November 2017

Pauschale Vertragsstrafe in Schlemmerblock-AGB ist unzulässig

Schild mit der Aufschrift "Gasthaus"
Pressemitteilung Nr. 135/2017 des BGH zum Urteil vom 31.08.2017, Az.: VII ZR 308/16

Eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2.500€ in den Herausgeber-AGB des sogenannten "Schlemmerblocks" verstößt gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB und ist somit unzulässig. Eine Strafe dieser Höhe sei unangemessen, da die Vertragsverstöße typischerweise weitaus geringer sind. In den streitigen Fällen galt sie auch schon für einmalige kleinere Verstöße, wie das Anbieten von nur sieben statt acht Hauptgerichten oder gar unhöflichen Service der Angestellten. Dies benachteilige den Vertragspartner unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben.

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14. November 2017

Datenautomatik-Klausel unterliegt nicht der AGB-Kontrolle

Ein Smartphone inmitten von Geldscheinen und Münzen
Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: III ZR 56/17

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der für die Internetznutzung nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens dieses automatisch bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils weitere Datenvolumen zu einem Pauschalpreis erweitert wird (sog. Datenautomatik) und erst nach Verbrauch der Erweiterungen eine unbeschränkte geschwindigkeitsreduzierte Internetnutzung vorgesehen ist, unterliegt als Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB.

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14. November 2017

Datenschutzrechtliche Einwilligung unzureichend: Facebook-Spieleanbieter dürfen nicht im Namen der Nutzer posten

Illustration eines pinken Megafons mit der Aufschrift "Social Media"
Urteil des KG Berlin vom 22.09.2017, Az.: 5 U 155/14

Für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung des Facebook-Nutzers im App-Zentrum ist Voraussetzung, dass eine einheitliche Information des Verbrauchers bei seiner Entscheidung stattfindet, ob er mit Nutzung der App, in die jeweilige Datenverarbeitung einwilligen will. Die Einwilligung eines Verbrauchers in die Datenverarbeitung, hinsichtlich der Ermächtigung des Spieleanbieters im Namen des Spielers auf Facebook zu posten, ist immer unzureichend, wenn die dahingehende Formulierung zu unbestimmt ist. Die Information „Diese Anwendung darf in deinem Namen posten“, genügt nicht. Weder Anzahl, noch Inhalt der Posts sind für den einwilligenden Verbraucher ansatzweise abzusehen. Eine solchen Datenverwendung ist nicht hinreichend konkret eingeschränkt.

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