Urteile aus der Kategorie „Urteile“

07. Februar 2018

Werbung für Küchenblocks mit „No Name“ Geräten muss Hersteller angeben

Küchenzeile in modernem Stil
Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017, Az.: 4 U 174/16

Auch bei einem „No Name“-Produkt muss im Rahmen der Werbung bei Komplettküchen der Gerätehersteller gem. § 5 a Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 1 UWG genannt werden. Nur wenn dem Verbraucher genaue Herstellerdaten und die Typenbezeichnung zur Verfügung stehen, ist es ihm möglich, Produkte zu vergleichen und deren Qualität und Wert einschätzen zu können. Eine zweifelsfreie Identifizierbarkeit eines Produktes muss daher durch die Nennung der wesenlichen Merkmale gewährleistet werden.

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07. Februar 2018

Gewährt PayPal Käuferschutz kann der Verkäufer den Kaufpreis erneut verlangen

Bestätigung "Bereits via PayPal bezahlt" mit Stift
Urteil des BGH vom 22.11.2017, Az.: VIII ZR 83/16

a) Der Erklärungsgehalt der mit Abschluss des Kaufvertrags als Nebenabrede getroffenen Vereinbarung, zur Tilgung der Kaufpreisschuld den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, richtet sich neben den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB grundsätzlich nach den Bestimmungen der von PayPal verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter anderem der PayPal-Käuferschutzrichtlinie, denen die Kaufvertragsparteien vor der Inanspruchnahme des Zahlungsdienstes zugestimmt haben (Fortführung der Senatsurteile vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 19; vom 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660 Rn. 12; jeweils mwN).

b) Wird der Kaufpreis vereinbarungsgemäß unter Verwendung des Zahlungsdienstes PayPal entrichtet, vereinbaren die Kaufvertragsparteien - bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte -zugleich stillschweigend, dass die getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet und der Kaufpreis dem PayPal-Konto des Käufers wieder gutgeschrieben wird.

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06. Februar 2018

Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen

Geld auf einem Tisch in Scheinen und Münzen
Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 53/16

Der durch eine irreführende Blickfangangabe verursachte Irrtum wird auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen regelmäßig nicht durch einen Hinweis am Ende eines nachfolgenden umfangreichen und unübersichtlichen Texts ausgeräumt, dessen inhaltlicher Bezug zum Blickfang nicht klargestellt wird.

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06. Februar 2018

Maklerprovision: Wer bestellt, der bezahlt

Händedruck mit Kunden pber einem Hausmodell
Urteil des LG Stuttgart vom 15.06.2016, Az.: 38 O 10/16 KfH

Nach dem Bestellerprinzip darf der Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden nur dann eine Maklerprovision verlangen, wenn er vom Wohnungssuchenden beauftragt und ausschließlich aufgrund dieses Auftrags tätig wurde. Nach § 1 WoVermRG ist Wohnungsvermittler, wer den Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume nachweist. Dabei sind allein die objektiven Voraussetzungen maßgeblich, auch der ausdrückliche Hinweis man sei „kein Makler“ ändert nichts an der Bewertung. Wird dennoch ein Entgelt verlangt, ohne dazu berechtigt zu sein, kann das ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne des § 3 UWG darstellen.

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06. Februar 2018

Der Verbraucherbegriff und die gerichtliche Zuständigkeit

Facebook-Taste auf PC-Tastatur
Urteil des EuGH vom 25.01.2018, Az.: C-498/16

1. Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass ein Nutzer eines privaten Facebook-Kontos die Verbrauchereigenschaft im Sinne dieses Artikels nicht verliert, wenn er Bücher publiziert, Vorträge hält, Websites betreibt, Spenden sammelt und sich die Ansprüche zahlreicher Verbraucher abtreten lässt, um sie gerichtlich geltend zu machen.

2. Art. 16 Abs. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 ist dahin auszulegen, dass er keine Anwendung auf die Klage eines Verbrauchers findet, mit der dieser am Klägergerichtsstand nicht nur seine eigenen Ansprüche geltend macht, sondern auch Ansprüche, die von anderen Verbrauchern mit Wohnsitz im gleichen Mitgliedstaat, in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten abgetreten wurden.

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01. Februar 2018

Videoüberwachung in einer Apotheke zulässig

zwei Überwachungskamers auf einem hellen Hintergrund
Urteil des OVG Saarlouis vom 14.12.2017, Az.: 2 A 662/17

Videoüberwachung in einer Apotheke innerhalb des öffentlich zugänglichen Raumes ist dann zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist und keine Anhaltspunkt bestehen, dass die schutzwürdigen Interessen (informationelles Selbstbestimmungsrecht) der Betroffenen überwiegen. Sie muss außerdem dazu geeignet sein, den jeweiligen Zweck zu verwirklichen und es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen, mit dem der Zweck ebenso erfolgreich erreichbar wäre. Zudem besteht für den Betreiber der Apotheke eine Kennzeichnungspflicht. Im Hinblick auf die Aufzeichnung von Beschäftigten müssen die Interessen des Arbeitgebers, Gefahren für seinen Betrieb zu vermeiden gegen den Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers abgewogen werden.

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30. Januar 2018

eBay-Kauf zum Sofortpreis von 1 € kann bei Irrtum angefochten werden

eBay, bunt umrandete Sprechblasen mit Beschriftung "3..2..1..meins"
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.03.2017, Az.: 274 C 21792/16

Stellt ein Verkäufer auf eBay ein Angebot zu einem Sofortkaufpreis von 1 € ein, so besteht für ihn die Möglichkeit den daraufhin geschlossenen Vertrag anzufechten, wenn er eigentlich eine Auktion mit einem Startpreis von 1 € starten wollte und die Wahl der Verkaufsart auf einem Irrtum beruht. Denn insbesondere aufgrund der konkreten Webseitengestaltung und der scheinbar häufigeren Gestaltungs-Änderungen der Plattform, erscheint eine Verwechslung im Hinblick auf die Anordnung der vertauschten Buttons neben- bzw. übereinander auch für erfahrene Nutzer durchaus als möglich.

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29. Januar 2018

Keine Urheberrechtsverletzung bei Bildersuche anhand von Suchmaschinen

buntes Search Logo mit Lupe
Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 11/16

Bietet der Betreiber einer Internetseite eine Suchfunktion in Form eines elektronischen Verweises (Links) auf eine Suchmaschine an, mit der Besucher seiner Internetseite durch die Eingabe von Suchbegriffen in eine Suchmaske von der Suchmaschine gespeicherte Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Fotografien anzeigen lassen können, stellt dies eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 UrhG dar, wenn die von der Suchmaschine gefundenen Fotografien ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers im Internet eingestellt waren und der Anbieter der Suchfunktion vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers wusste oder vernünftigerweise wissen musste. Auch wenn der Anbieter der Suchfunktion mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, besteht keine Vermutung, dass er vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers Kenntnis hatte.

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19. Januar 2018

Wärmelieferungsvertrag: Anforderungen an Preisänderung

Heizungsthermostat mit Geldscheinen und Münzen auf einem Wohnungsgrundriss
Urteil des LG Darmstadt vom 05.10.2017, Az.: 15 O 111/16

Änderungen des Preissystems und der Preisänderungsklausel von Wärmelieferungsvertägen müssen so ausgestaltet sein, dass sie gem. § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV die Kostenentwicklung der Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme durch Unternehmen beinhalten. Dabei müssen die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigt werden. Die dazu benötigten Berechnungsfaktoren müssen vollständig und in allgemein verständlicher Form vorgelegt werden. Bei Anwendung der Preisänderungsklausel muss stets der prozentuale Anteil des die Brennstoffkosten abdeckenden Preisfaktors an der jeweiligen Preisänderung gesondert aufgezeigt werden.

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19. Januar 2018

Abfindungswebsite wirbt mit irreführenden und falschen Aussagen

Schriftzug "Abfindung" zwischen Geldscheinen, Kugelschreiber und Sonnenbrille
Beschluss des LG Bielefeld vom 01.08.2017, Az.: 15 O 67/17

Die Behauptungen eines Portalbetreibers, welcher eine komplette Abwicklung der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung eines Abfindungsanspruches aus einem gekündigten Arbeitsverhältnis gegen eine Provision von 25% netto anbietet, „Schon gewusst? abfingungxxxx.de übernimmt Ihr volles Prozesskostenrisiko und ist günstiger als jeder Anwalt - es gibt nichts zu verlieren! Jetzt selbst ausprobieren und weitersagen!“ und „im Gegensatz zur Durchsetzung über die Portalbetbreiberin sei diese über einen Anwalt teuer und aufwendig und mit einem hohen Kostenrisiko, hohem Zeitaufwand und Stress verbunden“ ist falsch und irreführend.

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