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Urteile aus der Kategorie „Urteile“
19. Oktober 2004 Urteil des LG Hamburg vom 19.10.2004, Az.: 12 O 614/04 Eine erhöhte Kennzeichnungskraft einer Marke nur für den Produktbereich zu berücksichtigen, für den sie vorliegt, sowie allenfalls eng benachbarte Gebiete. Die Vermittlung von Reisen und Verkehrsleistungen und die Linienbusbeförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr sind nicht verwechslungsfähig ähnlich. Einem einzelnen Zeichenbestandteil kann unter bestimmten Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen sein und kann deshalb bei Übereinstimmung von Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein. Das setzt aber voraus, dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten. Nicht ausreichend ist es, dass der übereinstimmende Bestandteil für den Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend ist.
Weiterlesen 13. Oktober 2004 Urteil des BGH vom 13.10.2004, Az.: 163/02
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.05.2002, Az.: 3 U 312/01
Urteil des LG Hamburg vom 03.08.2001, Az.: 416 O /294/00 a.) Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ reicht es aus, daß die Verletzung des geschützten Rechtsguts im Inland behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Zuständigkeit ist nicht davon abhängig, daß eine Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist.
b) Nicht jedes im Inland abrufbare Angebot ausländischer Dienstleistungen im Internet kann bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kennzeichenrechtliche Ansprüche auslösen. Erforderlich ist, daß das Angebot einen wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug aufweist.
Weiterlesen 09. September 2004 Urteil des BGH vom 09.09.2004, Az.: I ZR 93/02 Die gezielte Direktansprache von Passanten an öffentlichen Orten zu Werbezwecken ist grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG, wenn der Werbende für den Angesprochenen nicht als solcher eindeutig erkennbar ist.
Weiterlesen 01. Juli 2004 Urteil des AG Aichach vom 01.07.2004, Az.: 2 C 0198/04 Das AG Aichach entschied in einem eigenen Rechtsstreit zu unseren Gunsten gegen die Klägerpartei Intrum Justitia Inkasso GmbH. Diese machte aus abgetretenem Recht eine Forderung gegen unsere Mandantin wegen angeblicher Telekommunikationsleistungen geltend. Unsere Mandantin habe im Oktober 2002 angeblich 0190er Rufnummern in Höhe von 733,73 € angewählt. Als Beweis wurde ein verkürzter Einzelverbindungsnachweis angeführt. Wir gingen jedoch davon aus, das kein Vertragsschluss vorlag, da unsere Mandantin die Nummern nicht angewählt hat und sich keiner Abgabe einer Willenserklärung bewusst war.
Das AG Aichach hat unsere Argumentation insoweit bestätigt, als dass es der Intrum Justitia Inkasso GmbH nicht gelungen ist, den Nachweis eines Vertragsschlusses zu erbringen. Die Klage wurde daher zu unseren Gunsten abgewiesen.
Weiterlesen 17. März 2004 Urteil des BGH vom 17.03.2004, Az.: VIII ZR 95/03 Ein konkludenter Vertragsschluß durch Entnahme von Energie kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten besteht, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht werden.
Weiterlesen 25. Februar 2004 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 25.02.2004, Az.: 5 U 137/03 Werke der bildenden Kunst, die urheberrechtlich geschützt sind, könne auch Handy-Logos sein. Keine Werke der bildenden Kunst sind banale, alltägliche und vorbekannte Gestaltungen ohne ein Mindestmaß von Individualität und Aussagekraft für den Betrachter. Sie genügen nicht einmal den Anforderungen der sog. Kleinen Münze. Darauf, ob die Herstellung der Logos aus einzelnen Bildpunkten zeitaufwendig war, kommt es für die Anerkennung als urheberrechtlich geschütztes Werk nicht an.
Weiterlesen 11. Februar 2004 Urteil des Hanseatischen OLG Bremen vom 11.02.2004, Az.: 1 U 68/03 Im Verkehr zwischen Unternehmern gilt der Grundsatz, dass der Verwender dem anderen Teil ermöglichen muss, von dem Inhalt der AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Unternehmer müssen nämlich mit höherer Sorgfalt als Privatleute selbst zur Klarstellung der Geschäftsbeziehung beitragen; von ihnen kann deshalb erwartet werden, dass sie ihnen unbekannte AGB anfordern oder sich sonst beschaffen. Von Unternehmern kann erwartet werden, dass sie die AGB eines anderen Unternehmens unter einer von diesem angegebenen Internetadresse abrufen. Der Verweis auf eine Internetseite stellt somit eine wirksame Einbeziehung von AGB unter Unternehmen dar.
Weiterlesen 11. Februar 2004 Urteil des BGH vom 11.02.2004, Az.: XII ZR 265/02 Der XII.Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrages zu prüfen.
Mit seinem bahnbrechenden Urteil vom Februar 2004 hat sich der BGH mit den Grenzen einer ehevertraglichen Regelung auseinandergesetzt. Seitdem gilt: Ehevertragliche Vereinbarungen sind sittenwidrig, wenn ein Partner gravierend benachteiligt wird.
Mit einem notariellen Ehevertrag dürfen die Partner die üblichen gesetzlichen Regelungen über den Zugewinn, den Versorgungsausgleich und den Unterhalt nach der Scheidung zwar weiterhin ausschließen. Aber der Schutzzweck dieser Regelungen darf nicht beliebig unterlaufen werden so der BGH wörtlich:"Die Grenze ist dort zu ziehen, wo die vereinbarte Lastenverteilung der individuellen Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse in keiner Weise mehr gerecht wird, weil sie evident einseitig ist und für den belasteten Ehegatten bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheint."
Der Ehevertrag muss erstens einer Wirksamkeitskontrolle gem. § 138 I BGB unterworfen werden und zweitens ist im Wege der Ausübungskontrolle nach § 242 BGB zu prüfen, "ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluß gesetzlicher Scheidungsfolgen angesichts der aktuellen Verhältnisse nunmehr mißbräuchlich erscheint und deshalb das Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand des Vertrages nicht mehr schutzwürdig ist."
Weiterlesen 09. Januar 2004 Urteil des AG Duisburg vom 09.01.2004, Az.: 71 C 5094/03 Voraussetzung für das Entstehen eines Vergütungsanspruchs, ist das Zustandekommen des Vertrages über die Nutzung von Mehrwertdiensten. Ein Vertrag kommt duch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Einem Angebot und dessen Annahme.
Für das Vorliegen der erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen trägt der Netzbetreiber die Darlegungs- und Beweislast.
Weiterlesen 19. Dezember 2003 Beschluss des OLG Oldenburg vom 19.12.2003, Az.: 2 W 233/03
Beschluss des LG Braunschweig vom 29.10.2003, Az.: 9 O 1358/03 Die Domain fh-wf.de unterliegt nach dem OLG Braunschweig als Abkürzung für die Fachhochschule Wolfenbüttel dem Namensschutz des § 12 BGB.
Der Beklagte habe durch Reservierung und Einrichtung einer Domain eine Namensleugnung vorgenommen.
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