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Urteile aus der Kategorie „Urteile“
09. Juli 2003 Urteil des AG Hildesheim vom 09.07.2003, Az.: 21 C 170/03 Beruft sich der Kläger im außergerichtlichen Schriftverkehr auf eine "gebührenfreie Anfangszeit bei 0190-Diensten" im außergerichtlichen Verfahren, so muss er trotzdem später im gerichtlichen Verfahren beweisen, wie sich dies auf die Kosten einer nur zehn Sekunden dauernden Dialerverbindung ausgewirkt haben soll.
Weiterlesen 03. Juli 2003 Urteil des LG Köln vom 03.07.2003, Az.: 31 O 287/03 Mit dem seinem neuen Urteil vom 03.07.2003 bestätigt das Landgericht Köln seine bisherige Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung vom 02.05.2003. Danach können Netzbetreiber nach §§ 312 e BGB, 3 BGB-InfoV, 13 a TKV auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie 0190-er Rufnummern Dritten zum Einsatz für rechtswidrige Dialersoftware zur Verfügung stellen.
Weiterlesen 27. Mai 2003 Urteil des AG Bünde vom 27.05.2003, Az: 6 C 302/02 Nach dem AG Bünde ist der Netzbetreiber beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden. Die Vorlage einer offenkundigen Bildschirmanzeige von einmal 12 und einmal 20 Datensätzen ist kein Beweis für die Inanspruchnahme von irgendwelchen Leistungen, auch wenn in dem Ausdruck als Quelle jeweils die Festnetznummer der Beklagten aufgeführt ist. Kann ein Anbieter nicht festgestellt werden, da der Netzbetreiber die Zielrufnummer unkenntlich gemacht hat, so besteht der geltend gemachte Anspruch schon deswegen nicht.
Es kann aufgrund des erheblichen Missbrauchs von Dialern nicht mehr ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass das Einverständnis des Nutzers durch die Betätigung eines entsprechenden Buttons in der Software erteilt wurde. Der Netzbetreiber muss dies darlegen und beweisen.
Weiterlesen 27. März 2003 Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.03.2003, Az.: 11 S 8162/02 Der Anbieter einer über eine 0190-er Nummer abgerechnete Dienstleistung trägt die Beweislast dafür, dass mit dem Nutzer ein Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung geschlossen, zuvor das geforderte Entgelt genannt und die Dienstleistung auch erbracht worden ist.
Dem Anbieter ist es zuzumuten, hierfür eine Datensicherung über Einzelverbindungen vorzunehmen und diese aufzubewahren.
Weiterlesen 19. Februar 2003 Urteil des AG Hannover vom 19.02.2003, Az.: 526 C 15759/02 Im Gegensatz zu den sonstigen Spam-E-Mails hat das AG Hannover mit Urteil vom 19.02.2003 unaufgefordert übersandte Werbe-E-Mails für zulässig erklärt, wenn sie einem ausschließlich karitativen Zweck dienen. Im genannten Urteil ging es um eine Spendenaktion des Deutschen Roten Kreuzes "Nachbarn in Not" im Rahmen der Hilfsaktion für die Hochwasseropfer im Sommer 2002. Obwohl der Name des versendenden Unternehmens mehrfach genannt wurde, liegt keine sittenwidrige Gefährdung des Wettbewerbs vor, wenn der humanitäre Zweck der Spendenaktion im Vordergrund steht.
Weiterlesen 10. Januar 2003 Urteil des AG Elmshorn vom 10.01.2003, Az.: 53 C 247/02 Es kommt kein Vertrag zwischen Nutzer und Telefonnetzbetreiber zustande, wenn sich ein Dialer unbemerkt vom Nutzer einwählt. Die Telefongebühren können nicht verlangt werden. Zur Beweislast wird keine Aussage vom Gericht getroffen, da das Vorbringen des Geschädigten vom Netzbetreiber nicht bestritten wurde.
Weiterlesen 09. Januar 2003 Urteil des LG Kiel vom 09.01.2003, Az.: 11 O 433/02 Wenn ein vom Nutzer unbemerkter Verbindungsaufbau ins Internet durch einen Dialer zustande kommt, liegt kein Vertrag zwischen Nutzer und Telefonnetzbetreiber vor. Es fehlt insoweit bereits an der Willenserklärung des Kunden. Der Nutzer hat keine Verpflichtung, Schutzprogramme gegen Dialer zu installieren. Ist die Standardeinwahl offensichtlich über einen Dialer zustande gekommen, trifft die Beweislast für den Vertragsschluss dn Netzbetreiber.
Weiterlesen 14. August 2002 Urteil des AG Starnberg vom 14.08.2002, Az.: 2 C 1479/01 Wegen der offenbar neuen oder neu bekannten Betrugsmöglichkeit, darf der Beweis ersten Anscheins nicht mehr angewandt werden. Wenn Verbindungen softwaremäßig simuliert werden können, spricht der Anscheinsbeweis nicht mehr für die Richtigkeit einer plötzlich gegenüber früheren Rechnungen weit überholten Telefonrechnung. Die insoweit ergangene Rechtssprechung ist deshalb überholt.
Weiterlesen 10. August 2002 Urteil des AG Wiesbaden vom 10.08.2002, Az.: 92 C 1328/00 - 31 - Der Nutzer muss dafür Sorge tragen, dass sich kein Dialer auf seinem Computer installiert oder zumindest den Computer so konfigurieren, dass eine selbständige Einwahl des Computers ins Netz nicht möglich ist. Gegenüber der Telekom ist der Inhaber des Telefonanschlusses zur Zahlung verpflichtet.
Weiterlesen 17. Juli 2002 Urteil des AG Schwarzenbek vom 17.07.2002, Az.: 2 C 176102 Mit Urteil vom 17.07.2002 stellte das AG Schwarzenbek zuungunsten von durch 0190-Verbindungen Geschädigten fest, dass für die Richtigkeit der streitgegenständlichen Rechnung der Beweis des ersten Anscheins zugute kommt, soweit kein Anlass für die Annahme eines technischen Fehlers bestehe.
Auch stehe dem Geschädigten kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund der Tatsache, dass mögliche unseriöse Anbieter von 0190-Nummern vom Netzbetreiber geduldet werden. Vielmehr muss sich der Netzbetreiber grundsätzlich nicht darum kümmern, wer zu welchem Zweck und aus welchen Motiven seine Leistungen in Anspruch nimmt.
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