Urteile aus der Kategorie „Urteile“

31. Mai 2006

Verwechslungsgefahr zwischen „yello“ und „Go Yellow“

Urteil des LG München I vom 31.05.2006, Az.: 1 HK O 11526/0 1. Die angegriffenen Zeichen sind mit der Marke „yello" verwechslungsfähig, weil zwischen den sich gegenüberstehenden Kennzeichen „yello" und „Go-Yellow" Zeichenähnlichkeit besteht und wegen Identität der sich gegenüberstehenden Dienstleistungen keine hohe Zeichenähnlichkeit erforderlich ist. 2. Die angegriffenen Zeichen beuten den Ruf der Wortmarken „yello" aus, weil die Waren/Dienstleistungen Strom und Online-Branchenverzeichnis so benachbart sind, dass eine Rufübertragung stattfindet.
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27. April 2006

Zur Bewertung von Kundendaten als Geschäftsgeheimnis

Urteil des BGH vom 27.04.2006, Az.: I ZR 126/03 a) Eine Liste mit Kundendaten kann unabhängig davon ein Geschäftsgeheimnis i.S. von § 17 Abs. 1 UWG darstellen, ob ihr ein bestimmter Vermögenswert zukommt. b) Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während des früheren Dienstverhältnisses zusammengestellt und im Rahmen seiner früheren Tätigkeit befugtermaßen bei seinen privaten Unterlagen - etwa in einem privaten Adressbuch oder auf einem privaten PC - aufbewahrt hat, verschafft sich damit dieses Geschäftsgeheimnis unbefugt i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (im Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten).
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23. Februar 2006

Markenschutz zusammengesetzte Ware

Urteil des OLG Koblenz vom 23.02.2006, Az.: 6 U 1673/05 Befindet sich bei einer aus mehreren Teilen zusammengesetzten Ware auf einem der Teile ein Markenzeichen, so handelt es sich um die Kennzeichnung der gesamten Ware als Produkt des Markeninhabers, es sei denn, die Marke wird vom Verkehr zweifelsfrei nur bezüglich des Teils als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst, auf welchem sie angebracht ist. Wird eine gebrauchte Ware von einem anderen als dem Hersteller durch Wiederaufarbeitung wesentlich verändert und mit dem Zeichen des ursprünglichen Herstellers ohne dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht, so liegt nur dann kein unberechtigter Gebrauch der Marke vor, wenn durch die Aufmachung der Ware sichergestellt ist, dass der Verkehr in der Marke keine zeichenmäßige Herkunftsbezeichnung mehr erblickt.
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13. Dezember 2005

Verbraucherkreditgesetz mit Auslandsberührung

Urteil des BGH vom 13.12.2005, Az.: XI ZR 82/05 1. Nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte des Art. 29 EGBGB ist dessen Anwendung auf die genannten Vertragstypen beschränkt und eine Analogie insoweit nicht zulässig. 2. Das deutsche Verbraucherkreditgesetz zählt danach nicht zu den zwingenden Vorschriften des Art. 34 EGBGB, da es dem Schutz des einzelnen Verbrauchers dient, während Belange der Allgemeinheit nur reflexartig mitgeschützt werden.
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10. Oktober 2005

Verwechslungsgefahr bei zusammengesetzten identischen Zeichen

weißes Warenzeichen vor rotem Hintergrund.
Urteil des EuGH vom 06.10.2015, Az.: C-120/04

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen kann, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.

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06. Oktober 2005

Benutzung der Marke – Problem der Scheinbenutzung einer Marke

Urteil des BGH vom 06.10.2005, Az.: I ZB 20/03 Der Umstand allein, dass die Marke lediglich auf einer ganz geringen Anzahl von Waren - hier: zehn jährlich bzw. monatlich erscheinenden Druckschriften - angebracht wird, lässt dann nicht auf eine Scheinbenutzung schließen, wenn es für die Waren nur einen sehr speziellen Abnehmerkreis gibt. Der Umstand, dass die mit der Marke gekennzeichnete Ware unentgeltlich abgegeben wird, steht der Annahme einer rechtlich relevanten Benutzung der Marke nur dann entgegen, wenn die Abgabe keinen Bezug zu einer geschäftlichen Tätigkeit aufweist.
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27. September 2005

Cargo-Partner-Entscheidung des EugH

Urteil des EuGH vom 27.09.2005, Az.: T 123/04 In der Entscheidung T 123/04 des EugH zum Wortzeichen "Cargo Partner", hat sich der EugH mit dem Problemkreis der fehlenden Unterscheidungskraft (vor allem Artikel 7 Abs. 1 b der Verordnung (EG) Nr. 40/94) und den absoluten Eintragungshindernissen von Gemeinschaftsmarken auseinandergesetzt.
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15. September 2005

Unterscheidungskraft

Urteil des EuGH vom 15.09.2005, Az.: C-37/03 P Die Dritte Kammer des Gerichtshofes beschäftigt sich in diesem Urteil mit Gemeinschaftsmarken, dem Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94, der Wortbildmarke der Klägerin, absoluten Eintragungshindernissen hierzu und einer Marke ohne Unterscheidungskraft. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 erfasst nach der Rechtsprechung insbesondere Marken, die aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise im geschäftlichen Verkehr für die Präsentation der fraglichen Waren oder Dienstleistungen gewöhnlich verwendet werden oder für die zumindest aufgrund konkreter Hinweise anzunehmen ist, dass sie in dieser Weise verwendet werden können.
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