Urteile aus der Kategorie „Urteile“

05. Oktober 2006

Erlöschen des Namensrechts mit Tod des Namensträgers

Urteil des BGH vom 05.10.2006, Az.: I ZR 277/03 Das Namensrecht einer Person aus § 12 BGB, das auch ihren Künstlernamen schützt, erlischt mit dem Tod des Namensträgers. a) Die vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts sollen es nicht dem Erben ermöglichen, die öffentliche Auseinandersetzung mit Leben und Werk des Verstorbenen zu kontrollieren oder gar zu steuern. Eine Rechtsverletzung kann nur nach sorgfältiger Abwägung angenommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der in Anspruch Genommene für seine Handlungen auf Grundrechte wie die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) berufen kann. b) Die Schutzdauer der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist wie das Recht am eigenen Bild (§ 22 Satz 3 KUG) auf zehn Jahre nach dem Tod der Person begrenzt. Der postmortale Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts endet damit nicht insgesamt nach Ablauf von zehn Jahren. Unter den Voraussetzungen und im Umfang des postmortalen Schutzes der ideellen Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts besteht er fort.
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06. Juli 2006

„Gehen Sie auf Nummer sicher“!

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 06.07.2006, Az.: 3 U 244/05 Ein beachtlicher Teil des angesprochenen Verkehrs versteht die in einem Werbeflyer enthaltene Angabe „Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket!“ dahingehend, dass der angebotene DSL-Internetzugang bei Verwendung des beworbenen Sicherheitspakets weitestgehend sicher ist.
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29. Juni 2006

Streitwert bei Untersagung von Werbe-E-Mails

Urteil des OLG Koblenz vom 29.09.2006, Az.: 14 W 590/06 Der Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung, mit der einem Finanzmakler die weitere Versendung von Werbe-E-Mails an eine Anwaltskanzlei untersagt wird, kann 10000 Euro betragen.
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31. Mai 2006

Verwechslungsgefahr zwischen „yello“ und „Go Yellow“

Urteil des LG München I vom 31.05.2006, Az.: 1 HK O 11526/0 1. Die angegriffenen Zeichen sind mit der Marke „yello" verwechslungsfähig, weil zwischen den sich gegenüberstehenden Kennzeichen „yello" und „Go-Yellow" Zeichenähnlichkeit besteht und wegen Identität der sich gegenüberstehenden Dienstleistungen keine hohe Zeichenähnlichkeit erforderlich ist. 2. Die angegriffenen Zeichen beuten den Ruf der Wortmarken „yello" aus, weil die Waren/Dienstleistungen Strom und Online-Branchenverzeichnis so benachbart sind, dass eine Rufübertragung stattfindet.
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27. April 2006

Zur Bewertung von Kundendaten als Geschäftsgeheimnis

Urteil des BGH vom 27.04.2006, Az.: I ZR 126/03 a) Eine Liste mit Kundendaten kann unabhängig davon ein Geschäftsgeheimnis i.S. von § 17 Abs. 1 UWG darstellen, ob ihr ein bestimmter Vermögenswert zukommt. b) Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während des früheren Dienstverhältnisses zusammengestellt und im Rahmen seiner früheren Tätigkeit befugtermaßen bei seinen privaten Unterlagen - etwa in einem privaten Adressbuch oder auf einem privaten PC - aufbewahrt hat, verschafft sich damit dieses Geschäftsgeheimnis unbefugt i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (im Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten).
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23. Februar 2006

Markenschutz zusammengesetzte Ware

Urteil des OLG Koblenz vom 23.02.2006, Az.: 6 U 1673/05 Befindet sich bei einer aus mehreren Teilen zusammengesetzten Ware auf einem der Teile ein Markenzeichen, so handelt es sich um die Kennzeichnung der gesamten Ware als Produkt des Markeninhabers, es sei denn, die Marke wird vom Verkehr zweifelsfrei nur bezüglich des Teils als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst, auf welchem sie angebracht ist. Wird eine gebrauchte Ware von einem anderen als dem Hersteller durch Wiederaufarbeitung wesentlich verändert und mit dem Zeichen des ursprünglichen Herstellers ohne dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht, so liegt nur dann kein unberechtigter Gebrauch der Marke vor, wenn durch die Aufmachung der Ware sichergestellt ist, dass der Verkehr in der Marke keine zeichenmäßige Herkunftsbezeichnung mehr erblickt.
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13. Dezember 2005

Verbraucherkreditgesetz mit Auslandsberührung

Urteil des BGH vom 13.12.2005, Az.: XI ZR 82/05 1. Nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte des Art. 29 EGBGB ist dessen Anwendung auf die genannten Vertragstypen beschränkt und eine Analogie insoweit nicht zulässig. 2. Das deutsche Verbraucherkreditgesetz zählt danach nicht zu den zwingenden Vorschriften des Art. 34 EGBGB, da es dem Schutz des einzelnen Verbrauchers dient, während Belange der Allgemeinheit nur reflexartig mitgeschützt werden.
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10. Oktober 2005

Verwechslungsgefahr bei zusammengesetzten identischen Zeichen

weißes Warenzeichen vor rotem Hintergrund.
Urteil des EuGH vom 06.10.2015, Az.: C-120/04

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen kann, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.

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