Urteile aus der Kategorie „Urteile“

01. Februar 2018

Videoüberwachung in einer Apotheke zulässig

zwei Überwachungskamers auf einem hellen Hintergrund
Urteil des OVG Saarlouis vom 14.12.2017, Az.: 2 A 662/17

Videoüberwachung in einer Apotheke innerhalb des öffentlich zugänglichen Raumes ist dann zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist und keine Anhaltspunkt bestehen, dass die schutzwürdigen Interessen (informationelles Selbstbestimmungsrecht) der Betroffenen überwiegen. Sie muss außerdem dazu geeignet sein, den jeweiligen Zweck zu verwirklichen und es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen, mit dem der Zweck ebenso erfolgreich erreichbar wäre. Zudem besteht für den Betreiber der Apotheke eine Kennzeichnungspflicht. Im Hinblick auf die Aufzeichnung von Beschäftigten müssen die Interessen des Arbeitgebers, Gefahren für seinen Betrieb zu vermeiden gegen den Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers abgewogen werden.

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30. Januar 2018

eBay-Kauf zum Sofortpreis von 1 € kann bei Irrtum angefochten werden

eBay, bunt umrandete Sprechblasen mit Beschriftung "3..2..1..meins"
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.03.2017, Az.: 274 C 21792/16

Stellt ein Verkäufer auf eBay ein Angebot zu einem Sofortkaufpreis von 1 € ein, so besteht für ihn die Möglichkeit den daraufhin geschlossenen Vertrag anzufechten, wenn er eigentlich eine Auktion mit einem Startpreis von 1 € starten wollte und die Wahl der Verkaufsart auf einem Irrtum beruht. Denn insbesondere aufgrund der konkreten Webseitengestaltung und der scheinbar häufigeren Gestaltungs-Änderungen der Plattform, erscheint eine Verwechslung im Hinblick auf die Anordnung der vertauschten Buttons neben- bzw. übereinander auch für erfahrene Nutzer durchaus als möglich.

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29. Januar 2018

Keine Urheberrechtsverletzung bei Bildersuche anhand von Suchmaschinen

buntes Search Logo mit Lupe
Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 11/16

Bietet der Betreiber einer Internetseite eine Suchfunktion in Form eines elektronischen Verweises (Links) auf eine Suchmaschine an, mit der Besucher seiner Internetseite durch die Eingabe von Suchbegriffen in eine Suchmaske von der Suchmaschine gespeicherte Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Fotografien anzeigen lassen können, stellt dies eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 UrhG dar, wenn die von der Suchmaschine gefundenen Fotografien ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers im Internet eingestellt waren und der Anbieter der Suchfunktion vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers wusste oder vernünftigerweise wissen musste. Auch wenn der Anbieter der Suchfunktion mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, besteht keine Vermutung, dass er vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers Kenntnis hatte.

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19. Januar 2018

Wärmelieferungsvertrag: Anforderungen an Preisänderung

Heizungsthermostat mit Geldscheinen und Münzen auf einem Wohnungsgrundriss
Urteil des LG Darmstadt vom 05.10.2017, Az.: 15 O 111/16

Änderungen des Preissystems und der Preisänderungsklausel von Wärmelieferungsvertägen müssen so ausgestaltet sein, dass sie gem. § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV die Kostenentwicklung der Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme durch Unternehmen beinhalten. Dabei müssen die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigt werden. Die dazu benötigten Berechnungsfaktoren müssen vollständig und in allgemein verständlicher Form vorgelegt werden. Bei Anwendung der Preisänderungsklausel muss stets der prozentuale Anteil des die Brennstoffkosten abdeckenden Preisfaktors an der jeweiligen Preisänderung gesondert aufgezeigt werden.

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19. Januar 2018

Abfindungswebsite wirbt mit irreführenden und falschen Aussagen

Schriftzug "Abfindung" zwischen Geldscheinen, Kugelschreiber und Sonnenbrille
Beschluss des LG Bielefeld vom 01.08.2017, Az.: 15 O 67/17

Die Behauptungen eines Portalbetreibers, welcher eine komplette Abwicklung der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung eines Abfindungsanspruches aus einem gekündigten Arbeitsverhältnis gegen eine Provision von 25% netto anbietet, „Schon gewusst? abfingungxxxx.de übernimmt Ihr volles Prozesskostenrisiko und ist günstiger als jeder Anwalt - es gibt nichts zu verlieren! Jetzt selbst ausprobieren und weitersagen!“ und „im Gegensatz zur Durchsetzung über die Portalbetbreiberin sei diese über einen Anwalt teuer und aufwendig und mit einem hohen Kostenrisiko, hohem Zeitaufwand und Stress verbunden“ ist falsch und irreführend.

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19. Januar 2018

Auch bei unterschiedlicher Markenkennzeichnung eines Produkts kann Herkunftstäuschung hervorgerufen werden

Mehrere Jeans-Hosen auf Holz
Urteil des OLG Köln vom 14.07.2017, Az.: 6 U 197/16

Ausgangspunkt für die Gefahr der Herkunftstäuschung ist die hohe wettbewerbliche Eigenart eines Produkts. Im Bereich der Mode begründet sich diese meist aufgrund ästhetischer Merkmale. Werden diese nachgeahmt, kann auch trotz unterschiedlicher Marken-Kennzeichnung zweier Produkte, beim Verbraucher eine Herkunftstäuschung hervorgerufen werden. Für die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft reicht aus, dass der Verkehr bei einem nachgeahmten Produkt annimmt, es handele sich um eine neue Serie oder eine Zweitmarke oder es bestünden lizenz- oder gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen.

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18. Januar 2018

Verstärkter Persönlichkeitsschutz von Kindern vor erheblichem Medieninteresse

Paparazzi sitzt im Auto und fotografiert
Urteil des LG Hamburg vom 08.12.2017, Az.: 324 O 72/17

Grundsätzlich sind Bildveröffentlichungen nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig (§ 22 S. 1 KunstUrhG). Die Verbreitung solcher Aufnahmen ohne Einwilligung ist nur dann zulässig, wenn eine Ausnahme gem. § 23 Abs. 1 KunstUrhG vorliegt, bspw. wenn das Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte ist, und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden. Besonders Kinder müssen vor unfreiwilligen Abbildungen geschützt werden, da verstärktes Medieninteresse die Persönlichkeitsentfaltung empfindlich beeinträchtigen kann. Halten sich Kinder von Prominenten in einem räumlich von einer öffentlichen Veranstaltung getrennten Backstage-Bereich auf, so legitimiert das eine Bildveröffentlichung nicht, da sich die Eltern mit ihren Kindern dadurch gerade nicht bewusst der Öffentlichkeit zuwenden.

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18. Januar 2018

Deutsche Arzneimittelpreisbindung trotz entgegenstehendem EuGH-Urteil verfassungsrechtlich unbedenklich

Tabletten und Geldschein in Hand vor Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.11.2017, Az.: 6 U 164/16

Die Arzneimittelpreisbindung ist verfassungsrechtlich bedenklich, wenn sie zu einem erhöhten Marktanteil ausländischer Versandapotheken im Bereich verschreibungspflichtiger Arzneimittel und damit zu einer ernsthaften Existenzbedrohung der inländischen Präsenzapotheken führt. Dann verstößt die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel möglicherweise gegen das Verbot der Inländerdiskriminierung. Ein Gutschein verstößt auch gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn er nicht auf einen bestimmte Geldbetrag, sondern auf einen Sachwert lautet.

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17. Januar 2018

Handelsrechtliche Publizitätspflicht von Kapitalgesellschaften keine Marktverhaltensregel

Jahresabschluss, Bericht auf dem Euro-Münzen und ein Stift liegen
Urteil des OLG Köln vom 28.04.2017, Az.: 6 U 152/16

Die Pflicht von Kapitalgesellschaften zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses regelt nicht das Marktverhalten im Interesse der Mitbewerber, da sie nicht die wettbewerbsrechtlichen Belange von Mitbewerbern schützt, insbesondere nicht die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung. Kommt eine Gesellschaft dieser Publizitätspflicht nicht nach, so haben Mitbewerbern Anspruch auf Offenlegung. Allein das Bundesamt für Justiz kann bei Nichtbefolgung der Pflicht ein Ordnungsgeld festsetzen.

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17. Januar 2018

Unangemessene Benachteiligung bei Höhe der Reisepreisanzahlung?

Sparschwein im Strandlook mit Sonnenbrille, Sonnenschirm und Wasserball auf Sand
Urteil des BGH vom 25.07.2017, Az.: X ZR 71/16

a) Eine 20 % des Reisepreises übersteigende Anzahlung bei Vertragsschluss kann für Reisen einer bestimmten Kategorie in allgemeinen Reisebedingungen nur dann wirksam vorgesehen werden, wenn eine der verlangten Anzahlung entsprechende Vorleistungsquote des Reiseveranstalters für Reisen dieser Kategorie repräsentativ ist.

b) Trotz einer Bandbreite im Einzelfall unterschiedlich hoher Vorleistungen (hier: Luftbeförderungsverträge mit und ohne Vorauszahlungsverpflichtung des Reiseveranstalters) kann eine dem Durchschnitt dieser Vorleistungen entsprechende Anzahlungsquote als repräsentativ und damit als angemessen anzusehen sein, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen Art, Umfang und Qualität der vertraglich versprochenen Reiseleistungen und den unterschiedlich hohen Vorleistungen besteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335, und X ZR 147/13, RRa 2015, 149 = NJW-RR 2015, 618).

c) Mit Vertragsschluss fällig werdende Provisionszahlungen des Reiseveranstalters an das Reisebüro, das die Reise vermittelt hat, sind als Vorleistungen des Reiseveranstalters zu berücksichtigen.

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