Urteile aus der Kategorie „Urteile“

28. Februar 2018

Verbotene Veröffentlichung von Liebesbeziehung mit Minderjähriger

junge Frau posiert auf Bett für ihren Freund, Fotograf
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 21.12.2017, Az.: 2-03 O 130/17

Die Veröffentlichung und der Besitz intimer Bilder eines anderen ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung hierzu widerrufen hat. Vorliegend hatte ein Lehrer intime Fotos einer ehemaligen Schülerin in seinem Besitz und außerdem intime Details der Beziehung auf Facebook veröffentlicht. Der Lehrer hatte zu dem damals noch minderjährigen Mädchen eine Beziehung, aus welcher die intimen Fotos stammen. Obwohl die mittlerweile 20-jährige Studentin Aktfotografien von sich selbst für den Playboy erstellen ließ, hat der Lehrer nach Beziehungsende kein Recht, intime Fotos aus der damaligen Beziehung zu besitzen. Vielmehr sind Bilder der Betroffenen mit Intimbezug zu löschen. Ebenso unzulässig ist die Veröffentlichung der Tatsache, dass eine intime Beziehung zu der damals Minderjährigen überhaupt bestand.

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26. Februar 2018

Unitymedia darf Kunden-Router für flächendeckendes WLAN-Netz nutzen

Mann steckt Lan Kabel in Router
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 02.02.2018, Az.: 6 U 85/17

Der Internetanbieter Unitymedia darf die Router, die das Unternehmen seinen Kunden zur Verfügung stellt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals nutzen. Die dafür notwendige Aufschaltung eines zusätzlichen Signals auf die Router der Kunden stellt laut dem OLG Köln keine unzumutbare Belästigung der Kunden im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar. Gegenüber dieser geringen Belästigung überwiegt das berechtigte Interesse des Anbieters, sein Dienstleistungsangebot durch Zusatzfunktionen auszuweiten. Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn für die Kunden jederzeit die Möglichkeit besteht, gegen diese Praxis Widerspruch einzulegen (sog. Opt-Out).

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23. Februar 2018

Regulierter Roaming-Tarif muss bei Mobilfunkverträgen voreingestellt sein

eine Weltkugel und der Schriftzug "Roaming" auf einem Smartphone, das in Händen gehalten wird
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 20.09.2017, Az.: 2-06 O 263/17

Einen Mobilfunkvertrag mit einer anderen Voreinstellung als den regulierten Roaming-Tarif zu versehen ist nach Art. 6e Abs. 3 Roaming-VO unzulässig. Die Verbraucherschützende Norm beinhaltet für Mobilfunkanbieter die Verpflichtung, den sogenannten regulierten Tarif auf alle bestehenden und neuen Roaming-Kunden automatisch anzuwenden. Andere Roaming-Tarife dürften zwar grundsätzlich angeboten, nicht jedoch voreingestellt werden.

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23. Februar 2018

Keine gesteigerten Informationspflichten beim Verkauf gebrauchter Software auf Datenträgern

linke Hand hält eine CD-Rom mit der Unterseite nach oben
Urteil des LG Hamburg vom 09.11.2017, Az.: 327 O 301/17

Bietet ein Verkäufer gebrauchte Softwareprodukte in Form von Originaldatenträgern zum Verkauf an, so treffen ihn keine erweiterten Informationspflichten gegenüber dem Käufer. Das LG Hamburg gab in diesem Zusammenhang einem Softwareanbieter Recht, der bei eBay ein gebrauchtes Microsoft Office-Datenpaket als Originaldatenträger angeboten hatte. Ein Mitbewerber hatte sich gegen dieses Vorgehen mit der Begründung gewandt, dass das Angebot gemäß §§ 5a, 5 UWG irreführend sei, da dem Kaufinteressenten wesentliche Informationen zu Nutzungsbestimmungen bezüglich der Software vorenthalten worden seien. Da es sich bei der Software allerdings um einen original Microsoft Datenträger handelte, benötigte der Verbraucher nach Ansicht des Gerichts keine weiteren Informationen über die im Angebot enthaltenen Angaben hinaus. Der Sachverhalt sei nicht zu vergleichen mit Fällen, in welchen der Verkauf reiner Produktschlüssel vorlag.

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22. Februar 2018

„Ochsenbrot“ und „Oxbrot“ – keine Verwechslungsgefahr

zwei Laib Brot liegen auf einem Holztisch mit einer Schaufel Mehl und Weizen
Urteil des LG Braunschweig vom 15.11.2017, Az.: 9 O 869/17

Die eingetragene Wortmarke „Ochsenbrot“ wird durch die Nutzung der Bezeichnung „Oxbrot“ nicht verletzt. Auch eine unmittelbare Verwechslungsgefahr gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nicht gegeben. Zwischen den beiden Zeichen besteht nur eine geringe Ähnlichkeit zwischen Klang-, Schriftbild- und Sinngehalt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Verbraucher angesichts der in Deutschland bestehenden vorhandenen Backwarenvielfalt daran gewöhnt ist, auf kleine Unterschiede zu achten. Dies habe zur Folge, dass der aufgrund der bestehenden Warenidentität einzuhaltende Abstand durch die beiden sich gegenüber stehenden Zeichen „Ochsenbrot“ einerseits und „Oxbrot“ andererseits gewahrt ist.

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20. Februar 2018

Bildberichterstattung über Altbundespräsident Wulff rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 24/2018 des BGH zum Urteil vom 06.02.2018, Az.: VI ZR 76/17

Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff ist mit einer Klage gegen die Veröffentlichung von Bildern, die ihn und seine Ehefrau beim Einkauf im Supermarkt zeigen, gescheitert. Die Zeitschriften „People“ und „Neue Post“ hatten unter Verwendung entsprechender Fotos über die Versöhnung des Paares berichtet. Die veröffentlichten Bilder sind dabei dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen, weshalb diese gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG auch ohne Einwilligung des Klägers verbreitet werden durften. Auch nach seinem Rücktritt erfülle der Altbundespräsident weiterhin Leitbild- und Kontrastfunktion, weshalb berechtigte Interessen des Klägers nicht verletzt seien. Hierfür spreche auch, dass der Kläger selbst in der Vergangenheit sein Ehe- und Familienleben öffentlich thematisiert und erst einige Tage vor Veröffentlichung der Beiträge die Versöhnung mit seiner Frau durch Pressemitteilung bestätigt hatte.

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20. Februar 2018

LIDL-Werbung mit Olympischen Ringen aus Grillpatties zulässig

Olympiaringe mit Weltkarte
Pressemitteilung des OLG Stuttgart zum Urteil vom 08.02.2018, Az.: 2 U 109/17

Eine Werbung für Grillprodukte, die die Supermarktkette LIDL kurz vor der Eröffnung der Olympischen Spiele 2016 verbreitet hatte, verstößt nicht gegen das Gesetz zum Schutz des Olympischen Emblems und der Olympischen Bezeichnungen (OlympSchG). Die betroffene Prospekt- und Internetwerbung zeigte eine Abbildung von „Grillpatties“ für insgesamt fünf Hamburger, die in der Form der Olympischen Ringe auf einem Holzkohlegrill angeordnet waren. Der Deutsche Olympische Sportbund sah in dieser Darstellung einen Verstoß gegen § 3 OlympSchG und klagte auf Unterlassung. Da in der Werbung jedoch nicht das olympische Emblem selbst verwendet wurde, sondern lediglich ein Emblem, das auf die Anordnung der Olympischen Ringe anspiele, habe keine unlautere Wertschätzung der Olympischen Spiele stattgefunden, womit die beanstandete Werbung zulässig war.

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20. Februar 2018 Kommentar

Vorgehende Domainregistrierung kann später entstandenem Namensrecht auch bei zwischenzeitlicher Übertragung vorgehen

Domain-Name auf Tastatur mit Weltkugel und Domain-Endungen
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 19.12.2017, Az.: 33 O 39/17

Erfolgt die Domainregistrierung bevor ein Dritter einen Anspruch aufgrund zwischenzeitlich entstandener Namens- oder Kennzeichenrechte auf den Domainnamen erhebt, so hat die Registrierung in der Regel Vorrang und Bestand.

Ob eine zeitlich vorgehende Registrierung allerdings auch dann einem grundsätzlich bestehenden Anspruch entgegengehalten werden kann, wenn die Domain nach der Entstehung des Namens- bzw. Kennzeichenrechts auf einen anderen übertragen wird, darüber hatte das Landgericht Köln zu entscheiden.

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19. Februar 2018

Anforderungen für Abgabe eines Angebots im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG

Frontscheibe eines Autos mit Preisaufkleber
Urteil des BGH vom 18.10.2017, Az.: I ZR 84/16

a) Ein Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG setzt nicht voraus, dass bereits alle wesentlichen Merkmale des Produkts in einem dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang angegeben werden.

b) Wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmers keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, muss der Unternehmer bei einem Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG seinen Vornamen und seinen Zunamen sowie seine Anschrift angeben.

c) Wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmers einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, muss von Einzelkaufleuten bei einem Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG die Firma mit der Rechtsformbezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder einer allgemein verständlichen Abkürzung dieser Bezeichnung angegeben werden.

d) Wenn nichts Gegenteiliges vorgetragen ist, ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Verbraucher bei einem Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG die Information über die Identität des potentiellen Geschäftspartners für eine informierte geschäftliche Entscheidung benötigt.

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19. Februar 2018

Preiserhöhungen dürfen in Kundenanschreiben nicht beschönigt werden

Glühbirne liegt auf Geldscheinen und Stromrechnung
Urteil des LG Hamburg vom 16.01.2018, Az.: 312 O 514/16

Änderungen der Vertragsbedingungen von Stromlieferverträgen müssen dem Kunden eindeutig mitgeteilt werden. Im streitigen Anschreiben erfolgte die Mitteilung über eine Preiserhöhung im dritten Absatz eines Fließtextes unter der Überschrift „Mehr Grund zum Jubeln mit unserem besten Kundenservice aller Zeiten“ bzw. der Unterüberschrift „Klare Kante bei Preis und Service“. Dass eine Preiserhöhung bevorsteht, wird aus diesem Schreiben nicht deutlich. Ganz im Gegenteil: Sie wird mit beschönigenden Formulierungen verschleiert. Die Mitteilung wird dadurch nicht nur intransparent, sondern sogar irreführend, da der Kunde auch bei vollständigem Durchlesen genau hinsehen muss, um den Inhalt richtig zu erfassen.

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