Urteile aus der Kategorie „Urteile“

18. Januar 2018

Deutsche Arzneimittelpreisbindung trotz entgegenstehendem EuGH-Urteil verfassungsrechtlich unbedenklich

Tabletten und Geldschein in Hand vor Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.11.2017, Az.: 6 U 164/16

Die Arzneimittelpreisbindung ist verfassungsrechtlich bedenklich, wenn sie zu einem erhöhten Marktanteil ausländischer Versandapotheken im Bereich verschreibungspflichtiger Arzneimittel und damit zu einer ernsthaften Existenzbedrohung der inländischen Präsenzapotheken führt. Dann verstößt die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel möglicherweise gegen das Verbot der Inländerdiskriminierung. Ein Gutschein verstößt auch gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn er nicht auf einen bestimmte Geldbetrag, sondern auf einen Sachwert lautet.

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17. Januar 2018

Handelsrechtliche Publizitätspflicht von Kapitalgesellschaften keine Marktverhaltensregel

Jahresabschluss, Bericht auf dem Euro-Münzen und ein Stift liegen
Urteil des OLG Köln vom 28.04.2017, Az.: 6 U 152/16

Die Pflicht von Kapitalgesellschaften zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses regelt nicht das Marktverhalten im Interesse der Mitbewerber, da sie nicht die wettbewerbsrechtlichen Belange von Mitbewerbern schützt, insbesondere nicht die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung. Kommt eine Gesellschaft dieser Publizitätspflicht nicht nach, so haben Mitbewerbern Anspruch auf Offenlegung. Allein das Bundesamt für Justiz kann bei Nichtbefolgung der Pflicht ein Ordnungsgeld festsetzen.

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17. Januar 2018

Unangemessene Benachteiligung bei Höhe der Reisepreisanzahlung?

Sparschwein im Strandlook mit Sonnenbrille, Sonnenschirm und Wasserball auf Sand
Urteil des BGH vom 25.07.2017, Az.: X ZR 71/16

a) Eine 20 % des Reisepreises übersteigende Anzahlung bei Vertragsschluss kann für Reisen einer bestimmten Kategorie in allgemeinen Reisebedingungen nur dann wirksam vorgesehen werden, wenn eine der verlangten Anzahlung entsprechende Vorleistungsquote des Reiseveranstalters für Reisen dieser Kategorie repräsentativ ist.

b) Trotz einer Bandbreite im Einzelfall unterschiedlich hoher Vorleistungen (hier: Luftbeförderungsverträge mit und ohne Vorauszahlungsverpflichtung des Reiseveranstalters) kann eine dem Durchschnitt dieser Vorleistungen entsprechende Anzahlungsquote als repräsentativ und damit als angemessen anzusehen sein, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen Art, Umfang und Qualität der vertraglich versprochenen Reiseleistungen und den unterschiedlich hohen Vorleistungen besteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335, und X ZR 147/13, RRa 2015, 149 = NJW-RR 2015, 618).

c) Mit Vertragsschluss fällig werdende Provisionszahlungen des Reiseveranstalters an das Reisebüro, das die Reise vermittelt hat, sind als Vorleistungen des Reiseveranstalters zu berücksichtigen.

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17. Januar 2018

Vorbenutzungsrecht setzt Vorbereitungshandlungen im Inland voraus

Schlafzimmer in den Farben lila/weiß mit Doppelbett, Nachtkästchen und Bild über dem Bett
Urteil des BGH vom 29.06.2017, Az.: I ZR 9/16

a) Als wirkliche und ernsthafte Anstalten, die ebenso wie die Benutzung eines Designs ein Vorbenutzungsrecht im Sinne von § 41 Abs. 1 DesignG begründen können, sind Vorbereitungshandlungen aller Art anzusehen, die auf die Benutzung des Designs gerichtet sind und den ernstlichen Willen sicher erkennen lassen, die Benutzung alsbald aufzunehmen.

b) Nur im Inland getroffene wirkliche und ernsthafte Anstalten zur Benutzung eines Designs können ein Vorbenutzungsrecht im Sinne von § 41 Abs. 1 DesignG begründen.

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17. Januar 2018

Journalistische Verwertung privater E-Mails ist unzulässig

Cartoon eines gestressten Geschäftsmannes inmitten von Bergen aus Papier
Urteil des LG Hamburg vom 10.03.2017, Az.: 324 O 687/16

Wer sich als Professor für Geschichte während einer offenbar privaten E-Mail-Anfrage zu aktuellen Themen des Tagesgeschehens äußert, kann darauf vertrauen, dass die Aussagen nicht journalistisch verwertet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Adressat – ein ehemaliger Schüler – in keiner Weise seine publizistischen Absichten zum Ausdruck bringt. Die unerlaubte Veröffentlichung der E-Mail verletzt den Geschichtsprofessor in seinem Persönlichkeitsrecht; er kann deshalb Unterlassung verlangen.

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15. Januar 2018

Arzneimittelwerbung „Unübertroffene Wirksamkeit“ bedarf Vergleichsprodukte und den Nachweis deren geringere Wirksamkeit

Apotheker nimmt Medikamente aus dem Regal
Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.02.2017, Az.: 20-I U 123/16

Die Bewerbung eines Medikaments mit der Aussage „Unübertroffene Wirksamkeit" stellt eine Spitzengruppenwerbung und keine Alleinstellungsbehauptung dar. Für eine Spitzengruppe ist Voraussetzung, dass ein "Hauptfeld" aus genügend anderen Wettbewerbern gegeben ist. Gibt es kein solches Hauptfeld, von dem sich die Spitzengruppe abheben kann, ist die Werbung irreführend und somit unzulässig. Die Unzulässigkeit ergibt sich auch, wenn der Anbieter den Nachweis der Spitzenstellung nicht zu erbringen vermag.

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15. Januar 2018 Top-Urteil

Auskunftsanspruch über die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse

Blaues Logo IP-Adresse vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 13.07.2017, Az.: I ZR 193/16

Fallen Netzbetreiber und Endkundenanbieter auseinander, so betrifft allein die vom Netzbetreiber erteilte Auskunft über die Zuordnung der dynamischen IP-Adresse zu einer für den Endkundenanbieter vergebenen Benutzerkennung und nicht die Auskunft des Endkundenanbieters über Namen und Anschrift des Inhabers des der Benutzerkennung zugeordneten Anschlusses die Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG.

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12. Januar 2018

„Mi Pad“ und „iPad“ sind sich zu ähnlich

weißes Tablet neben schwarzem Tablet
Pressemitteilung Nr. 129/17 des EuG zum Urteil vom 05.12.2017, Az.: T-893/16

Das chinesische Unternehmen Xiaomi darf die Unionsmarke „Mi Pad“ nicht für Tablets eintragen lassen. Dieser Name besäße zu viel Ähnlichkeit mit dem Produkt von Apple, die 2014 bereits gegen das Eintragungsgesuch von Xiaomi Widerspruch beim EUIPO eingelegt hatten. Das Schriftbild sei zu ähnlich, da „iPad“ vollständig in „Mi Pad“ enthalten sei. Auch in klanglicher Hinsicht weisen die Begriffe vor allem für englischsprachige Kunden erhebliche Ähnlichkeiten auf. Der unterschiedliche Anfangsbuchstabe „M“ sei nicht ausreichend, um Verwechslungen auszuschließen.

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12. Januar 2018

1&1 und das beste Netz

Skyline, bei der bei jedem größeren Gebäude ein WLAN-Symbol abgebildet ist
Urteil des OLG Hamburg vom 18.05.2017, Az.: 3 U 253/16

Bewirbt ein Telekommunikationsanbieter ein konkretes Angebot für Internet und Telefon zu einem bestimmten Preis, so weckt dies beim Verbraucher erst mal keine besonderen Erwartungen. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Werbung unmittelbar vorangestellt wird, dass der Anbieter das beste Netz habe und bei einem Festnetztest durch die Nutzung eines bestimmten Routers als Testsieger hervorgegangen ist. Denn dann geht der Verkehr gerade davon aus, dass bei Abschluss des beworbenen Tarifs auch die getestete Qualität erreicht werde. Ist dies tatsächlich jedoch nicht der Fall, weil dafür der bestimmte Router noch hinzugebucht werden müsse, so stellt dies eine Irreführung dar.

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