Kritische wahre Online-Bewertungen von Firmen sind durch Meinungsfreiheit geschützt
Eine negative Bewertung eines Unternehmens auf einem Online-Bewertungsportal verletzt nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung über Vorgänge aus der Sozialsphäre handelt, die keinen Persönlichkeitsschaden erwarten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht. Auch die namentliche Nennung der Firma ist dabei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein öffentliches Informationsinteresse zu bejahen ist, so dass vorliegend das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungsfreiheit zurücktritt.

