Urteile aus der Kategorie „Urteile“

15. Juli 2016

Konkreter Unterlassungstitel umfasst auch kerngleiche Verletzungshandlungen

Dokument mit Fokus auf dem Wort "Unterlassung", Unterlassungsklage
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 26.04.2016, Az.: 6 W 3/16

Verbietet ein Unterlassungstitel die Verwendung einer konkreten Produktbezeichnung im geschäftlichen Verkehr für bestimmte Waren, so ist eine logoartige Darstellung auf der Webseite die eben diese Waren bewirbt, auch dann vom Tenor des gerichtlichen Verbots umfasst, wenn die verbotene Bezeichnung durch einen Rechtsformzusatz und die Abbildung eines Blattes ergänzt wird. Da die logoartige Gestaltung erst durch Verwendung der verbotenen Bezeichnung seine Kennzeichnungskraft erhält und somit im Kern mit der Charakteristik der zu unterlassenden Verletzungshandlung übereinstimmt, ist auch die Einbindung des streitgegenständlichen Logos in die Werbeseite von der Reichweite des Unterlassungsgebots gedeckt. Etwas anderes gilt, wenn das Logo allein im Rahmen einer Referenzwerbung verwendet wird.

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14. Juli 2016

Kriterien zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Darstellung eines Charakters in einem Spielfilm

Filmklappe neben Filmrolle auf Holzboden
Urteil des LG Hamburg vom 03.06.2016, Az.: 324 O 78/15

Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht schon allein deswegen gegeben, wenn sich im Rahmen eines fiktionalen Spielfilms (hier: über sexuelle Gewalt an einer Schule) die betroffene Person in der Rolle eines Schauspielers selbst wiedererkennt oder von einem Teil des maßgeblichen Adressatenkreises erkannt wird. Vielmehr ist eine umfassende Güter- und Interessenabwägung, einerseits die Kunstfreiheit der Filmproduzenten, andererseits das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, anhand des Einzelfalls vorzunehmen. Maßgeblich ist dabei, wie stark sich die Figur von ihrem realen Urbild löst und zu einer Kunstfigur verselbstständigt und wie hoch das Informationsinteresse der Allgemeinheit an der Verbreitung des Films ist.

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12. Juli 2016

Verwechslungsgefahr zwischen „BEAUTY-TOX“ und „BEAUTÉTOX“

grünes Zeichen für eine registered Marke auf goldenem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.04.2016, Az.: 6 U 4/15

Zwischen der Marke „BEAUTY-TOX“ und dem Zeichen „BEAUTÉTOX“ besteht aufgrund der hohen Zeichenähnlichkeit jedenfalls dann Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinn, wenn die Bezeichnungen für Körper- und Schönheitspflege verwendet werden. Beim Bestehen einer internationalen Registrierung der Marken erstreckt sich die territoriale Reichweite des Verbots der Verletzungshandlung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedsstaat auf das gesamte Gebiet der Union nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit gemäß Art. 1 II GMV. Unabhängig davon, an welchem Ort der Gemeinschaft die Verletzungshandlung begangen wurde. Für Folgeansprüche wie den Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz ist das Recht des Mitgliedstaates anzuwenden, in dem die Verletzung der Gemeinschaftsmarke begangen wurde.

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11. Juli 2016

Beweisaufnahme: SMS-Nachrichten sind nachträglich löschbar

Chatverlauf auf Smartphone-Bildschirm
Urteil des LG Köln vom 17.03.2016, Az.: 2 O 335/14

Streiten zwei Parteien im Rahmen der Beweisaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens um den Versand einer bestimmten SMS-Nachricht, wobei auf dem Mobiltelefon des Versenders keine solche Kurzmitteilung festzustellen ist, so gilt es bei der richterlichen Beurteilung zu berücksichtigen, dass einzelne SMS-Nachrichten auch ohne besondere informationstechnische Kenntnisse nachträglich gelöscht werden können. Die Annahme einer solchen Manipulation des digitalen Nachrichtenverkehrs kann bereits dadurch begründet werden, dass sich auf dem Handy der einen Partei eine spezielle Software befindet, welche eine unwiederbringliche Löschung von SMS aus dem Nachrichtenverlauf ermöglicht, während zugleich auf dem Mobiltelefon der Gegenpartei keine vergleichbare Software zum nachträglichen Erstellen und Einfügen sogenannter „Fake SMS“ festzustellen ist.

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11. Juli 2016

Hotel-Werbung mit vier goldenen Sternen kann zulässig sein

Vier Sterne Hotel
Urteil des LG Freiburg vom 20.06.2016, Az.: 12 O 137/15 KfH

Die Bewerbung eines Hotels mit vier Sternen stellt dann keine irreführende Sterneklassifizierungs-Werbung dar, wenn die konkrete Gestaltung und Einbindung der Sterne keinem Gütesiegel einer offiziellen Vergabe-Stelle entspricht und der Verkehr daher auch nicht von einer unabhängigen Qualitätseinstufung ausgehen kann. Werden die Sterne in ein Wappen mit einer Abkürzung HS in einem darunter laufenden unregelmäßig geformten Bogen integriert, so kann davon ausgegangen werden, dass sie Teil der Wappen-Gestaltung sein sollen und keiner Hotelklassifizierung entsprechen sollen.

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11. Juli 2016

Namensrechtsverletzung trotz Weglassens des Adelsprädikats „von“

Ein großes Herrenhaus mit Springbrunnen im Garten.
Urteil des BGH vom 10.12.2015, Az.: I ZR 177/14

a) Enthält ein Familienname die Adelsbezeichnung „von“ als Namensbestandteil (hier „von Borsig“), kann ein Namensgebrauch im Sinne von § 12 BGB vorliegen, wenn allein der normal kennzeichnungskräftige und damit wesentliche Bestandteil des vollständigen Familiennamens (hier „Borsig“) gebraucht und das Adelsprädikat „von“ weggelassen wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Januar 1953 ­ IV ZR 76/52, BGHZ 8, 318, 320).

b) Die Hinzufügung einer Vornamensinitiale genügt in der Regel nicht, eine Kennzeichnung von einer anderen unterscheidbar erscheinen zu lassen, wenn letztere den identischen, normal kennzeichnungskräftigen Bestandteil des Familiennamens enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 ­ I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 477 = WRP 1991, 477 ­ Caren Pfleger).

c) Eine namensmäßige Zuordnungsverwirrung im Sinne von § 12 BGB kann vorliegen, wenn im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der engste lebende Nachfahre einer Familie habe dem Benutzer ein Recht zur Verwendung des Familiennamens unter Hinzufügung des Vornamens eines verstorbenen Familienangehörigen erteilt (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Januar 1953 ­ IV ZR 76/52, BGHZ 8, 318, 320 f.).

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11. Juli 2016

Wiedergabe geschützter Werke in Reha-Zentren ist GEMA-pflichtig

Wartezimmer mit braunen Stühlen und einem Fernseher an der Wand.
Urteil des EuGH vom 31.05.2016, Az.: C-117/15

In einer Rechtssache wie der des Ausgangsverfahrens, in der durch die Verbreitung von Fernsehsendungen über Fernsehgeräte, die der Betreiber eines Rehabilitationszentrums in seinen Räumlichkeiten installiert hat, die Urheberrechte und Leistungsschutzrechte einer Vielzahl von Betroffenen, insbesondere Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern, aber auch ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Urhebern von Sprachwerken sowie deren Verlagen, betroffen sein sollen, ist die Frage, ob ein solcher Sachverhalt eine „öffentliche Wiedergabe“ darstellt, sowohl nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft als auch nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums zu beurteilen, und zwar anhand derselben Auslegungskriterien. Ferner sind diese beiden Bestimmungen dahin auszulegen, dass eine solche Verbreitung eine „öffentliche Wiedergabe“ darstellt.

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08. Juli 2016

Himalaya-Salz muss aus der unmittelbaren Region des Himalaya stammen

liegende und geöffnete Dose mit rosa Himalaya-Salz
Urteil des BGH vom 31.03.2016, Az.: I ZR 86/13

1) Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191) für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeitsrechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz.

2) Die Bestimmung des § 127 Abs. 1 MarkenG ist unionsrechtskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine Gefahr der Irreführung über die geografische Herkunft des Produkts besteht, bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit der geografischen Herkunft etwa verbundene besondere Qualitäts- oder Eigenschaftsvorstellungen unberücksichtigt bleiben.

3) Ein Online-Händler ist für ein im eigenen Namen auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot als Täter verantwortlich, auch wenn er sich bei der Ausgestaltung der Produktpräsentation eines dritten Unternehmers - hier seines Lieferanten - bedient.

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08. Juli 2016

Heilpraktiker und Psychotherapie

Metallschild mit der Aufschrift "Heilpraktiker"
Urteil des LG Wuppertal vom 31.03.2016, Az.: 12 O 126/15

Wenn jemandem die Erlaubnis erteilt wurde, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker (Psychotherapie)" zu führen, ist es nicht irreführend, wenn er sich als "Heilpraktiker für Psychotherapie" bezeichnet.

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