Urteile aus der Kategorie „Urteile“

10. März 2016

Werbung für Sonderangebot bei unzureichendem Warenvorrat irreführend

rotes Schild mit weißer Aufschrift "NUR SOLANGE DER VORRAT REICHT" und einem Ausrufezeichen am rechten Rand
Urteil des BGH vom 17.09.2015, Az.: I ZR 92/14

a) Die durch Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG verbotene Irreführung über die unzureichende Bevorratung kann nicht nur durch hinreichende Aufklärung über die tatsächlichen Verhältnisse (den unzulänglichen Warenvorrat), sondern auch durch Einwirkung auf die relevanten Tatsachen selbst (Sicherstellung einer hinreichenden Lagerhaltung) vermieden werden.

b) Wirbt ein Unternehmen für das Angebot eines fremden Unternehmens, so unterliegt es gleichermaßen der durch Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG normierten Aufklärungspflicht und muss sich, wenn ihm die entsprechenden Kenntnisse fehlen, über die dem Angebot zugrunde liegende Bevorratung informieren.

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10. März 2016

Zum wettbewerblichen Leistungsschutz eines Schuhmodells

Frau trägt ein Dirndl und dazu schwarze High Heels
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.10.2015, Az.: 6 U 108/14

Ein spezielles Schuhmodell (hier: die Kombination von klassisch-eleganten Pumps mit Elementen der Trachtenmode) kann durch seine besondere Originalität wettbewerbliche Eigenart aufweisen, die geeignet ist, dem Verkehr als Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu dienen. Allerdings setzt der wettbewerbliche Leistungsschutz gegen eine vermeidbare Herkunftstäuschung eine gewisse Bekanntheit des nachgeahmten Produkts voraus, sodass vorliegend die Zahl von 1087 Paar verkauften Schuhen über einen Zeitraum von fast 3 Jahren nicht ausreichend ist, um der erforderlichen Bekanntheit zu genügen.

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08. März 2016

Werbeaussagen hinsichtlich eines feuchtigkeitsspendenden Nassrasierers können irreführend sein

Nassrasierer
Urteil des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 36/14

1. Die Bestimmung des Art. 20 Abs. 1 Kosmetik-Verordnung stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 und § 3a UWG dar, die einen besonderen Aspekt unlauterer Geschäftspraktiken regelt und deshalb gemäß Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken der in Art. 6 dieser Richtlinie enthaltenen Regelung über irreführende Handlungen vorgeht.

2. Nach Art. 20 Abs. 1 Kosmetik-Verordnung liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass einem kosmetischen Mittel Merkmale oder Funktionen fehlen, über die es nach seiner Aufmachung oder nach der dafür betriebenen Werbung verfügen soll, grundsätzlich bei demjenigen, der dies geltend macht. Abweichendes gilt, wenn der mit der Werbung angesprochene Durchschnittsverbraucher die Werbung dahin versteht, dass die Wirksamkeit des Mittels wissenschaftlich abgesichert ist.

3. Die Belegbarkeit von Werbeaussagen über kosmetische Mittel erfordert im Hinblick auf die in Nr. 3 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 enthaltenen Regelungen nicht, dass die Aussagen als wissenschaftlich gesichert anzusehen sind.

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08. März 2016

Schadensberechnung bei urheberrechtswidrig veröffentlichten Fotos auf der Homepage

Spiegelreflexkamera auf Tisch
Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2015, Az.: 4 U 34/15

Die Nutzung von Fotos eines Fotografen ohne dessen Zustimmung auf der eigenen Homepage löst Schadensersatzansprüche in Form der Lizenzanalogie gegenüber dem Fotografen als Inhaber des Urheberrechts aus.

Die Höhe dieser Gebühr bemisst sich anhand eines angemessenen Lizenzbetrages. Dieser kann auf Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Fotograf und seinem Auftraggeber für das Foto berechnet werden, wenn der Vertragspartner das Foto zu Vertriebszwecken weitergegeben und der Verwender keine Folgelizenz erworben habe. Darüber hinaus ist im Falle der Nichtbenennung des Urhebers grds. ein sog. Verletzerzuschlag zu zahlen. Dies kann dazu führen, dass schon 10 Euro pro Produktfoto als Lizenzschaden als angemessen anzusehen sind.

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07. März 2016

Videoüberwachung des Nachbargrundstückes ist rechtswidrig

Weiße Überwachungskamera an einer steinernen Hauswand.
Urteil des LG Detmold vom 08.07.2015, Az.: 10 S 52/15

Durch Installation einer Videoüberwachungsanlage auf einem Privatgrundstück kann in unzulässiger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Nachbarn eingegriffen werden, sofern neben dem eigenen Grundstück auch das Grundstück des Nachbarn oder ein gemeinsamer Zugang von der Videokamera erfasst wird.

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04. März 2016

Werbung für „dauerhaften Therapieerfolg“ einer Cellulite-Behandlung kann irreführend sein

Eine Frau bekommt eine Cellulite-Behandlung
Urteil des KG Berlin vom 27.11.2015, Az.: 5 U 20/14

Das Werbeversprechen "ausdrücklicher Therapieerfolge" und der vorbeugenden Wirkung für ein Produkt zur Behandlung von Cellulite ist irreführend, wenn die Dauerhaftigkeit des Therapieerfolgs des Produkts wissenschaftlich nicht gesichert ist. Die Annahme der angesprochenen Verkehrskreise, die Wirkung der Therapie dauere zeitlich unbegrenzt, ergibt sich dabei insbesondere aus der konkreten Darstellung der Wirkmechanismen der Therapie.

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04. März 2016

Verwendung einer fremden Marke als Schlüsselwort in einer Werbeanzeige begründet nicht unbedingt eine Markenverletzung

Eine Lupe auf dem Wort "Keyword" mit bunten Zahnraedern im Hintergrund
Beschluss des OLG Hamburg vom 13.07.2015, Az.: 3 W 52/15

Die Nutzung einer fremden Marke (hier: "Matratzen C...") in einer Werbeanzeige (Keyword-Advertising) begründet nicht unbedingt eine Markenverletzung, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst ein Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Auch der fehlende ausdrückliche Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zum Markeninhaber rechtfertigt nicht die Annahme einer Markenverletzung.

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02. März 2016

Kein Wettbewerbsverstoß durch Verteilen von Werbung entgegen der Messe-AGB

Werbeständer mit Prospekten auf einer Messe
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.08.2015, Az.: I-20 U 22/14

Das Verteilen von Werbemitteln auf einer Messe außerhalb der eigenen Standfläche stellt auch dann keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Messeveranstalters ein solches Verhalten verbieten. Ein möglicher Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG scheitert bereits an dem Vorliegen einer gesetzlichen Vorschrift, da allgemeine Geschäftsbedingungen als ausschließlich privatautonome Regelungen keine für einen solchen Anspruch erforderliche Rechtsnorm darstellen. Auch ein Verstoß unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG scheidet aus, sofern dem Werbenden nach objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls keine gezielte Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers nachgewiesen werden kann.

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01. März 2016

Befangenheit eines Richters wegen Facebook-Auftritt

blaue Facebook-Taste auf einer Tastatur
Urteil des BGH vom 12.01.2016, Az.: 3 StR 482/15

Der Vorsitzende Richter einer Strafkammer kann wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt werden, wenn dieser auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil ein Foto von sich in einem T-Shirt mit der Aufschrift „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ postet und den Eintrag als „Das ist mein 'Wenn du raus kommst, bin ich in Rente'-Blick“ kommentiert.

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26. Februar 2016

Zu den Anforderungen der sekundären Darlegungslast

rote Taste mit der Aufschrift "illegaler download" auf einer Tastatur
Urteil des LG München I vom 12.08.2015, Az.: 21 S 19026/14

Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk über einen Internetanschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, welcher zum fraglichen Zeitpunkt von einer Mehrzahl von Personen genutzt werden konnte, so ist der Anschlussinhaber im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast zu Nachforschungen über den möglichen Täter der Urheberrechtsverletzung verpflichtet. Kann der Täter nicht durch den Anschlussinhaber ermittelt werden, so genügt es nicht einzig die erlangten Erkenntnisse der durchgeführten Nachforschungen zu präsentieren, es bedarf vielmehr eines substantiierten Vortrags über die konkret getätigten Vorgänge und Maßnahmen zur Erlangung der relevanten Informationen seitens des Anschlussinhabers.

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