Urteile aus der Kategorie „Urteile“

10. April 2014

Maklerprovision auf Immobilienplattform muss inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben werden

Urteil des LG Bielefeld vom 15.10.2013, Az.: 17 O 122/13

Bei der Vermittlung von Wohnungen auf einer Immobilienplattform gegenüber Verbrauchern muss in Angeboten die Maklerprovision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben werden. Die in einem Angebot enthaltene Angabe "2 KM zzgl. gesetzl. MwSt." zur Höhe der Courtage verstößt gegen die Preisangabenverordnung und stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.

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10. April 2014

Keine Urheberrechtsverletzung an Architektenplänen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 28.01.2014, Az.: 11 U 111/12

Die einmalige Präsentation von Plänen eines Architekten durch dessen Arbeitgeber ist keine Urheberrechtsverletzung, wenn es sich um eine Präsentation für Kaufinteressenten handelt. Da es sich bei einer solchen Vorführung weder um eine Vervielfältigung noch um eine Veröffentlichung handelt, sind keine Schadensersatzansprüche gegeben.

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10. April 2014

Abmahnung durch mehrere Mitinhaber eines Patents

Urteil des LG Mannheim vom 26.11.2013, Az.: 2 O 315/12

Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist derselbe, wenn ein Unterlassungsanspruch aus einem gemeinsamen Patent vorliegt. Macht der Anwalt den Unterlassungsanspruch für die Pateninhaber zusammen geltend, steht ihm die Erhöhungsgebühr nach Ziffer 1008 VV RVG zu, da der Anwalt für zwei Kläger wegen desselben Rechts (aus dem Patent) vorgeht. Diese ist auch erstattungsfähig, wobei insbesondere dabei unbeachtlich ist, dass jeder Patentinhaber seine Rechte grundsätzlich auch alleine im Wege der Prozessstandschaft durchsetzen könnte.

Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 139 Abs. 2 PatG für die Kosten, die dem Patentinhaber aufgrund der Inanspruchnahme einer falschen Person entstanden sind, da grundsätzlich kein innerer Zusammenhang zwischen der Patentverletzung und der falschen Inanspruchnahme besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Patentverletzer selbst für die Möglichkeit der Verwechslung verantwortlich ist.

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10. April 2014

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Beschluss des BGH vom 17.10.2013, Az.: I ZB 65/12

a) Der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke ist im Eintragungs- und Löschungsverfahren für die Prüfung maßgeblich, ob das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG durch Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden ist, wenn der Anmelder sich nicht mit einer Zeitrangverschiebung nach § 37 Abs. 2 MarkenG einverstanden erklärt hat.

b) Liegt der Prüfung der Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG im Eintragungs- oder Löschungsverfahren ein Meinungsforschungsgutachten zugrunde, ist bei einer statistisch ausreichend großen Stichprobe vom ermittelten Durchschnittswert ohne Berücksichtigung der Fehlertoleranz auszugehen.

c) Wird die Streitmarke zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) nicht mehr isoliert, sondern nur noch als Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens benutzt, kann aufgrund der Verwendung des zusammengesetzten Zeichens auf eine fortbestehende Verkehrsdurchsetzung der Streitmarke nur geschlossen werden, wenn diese in dem zusammengesetzten Zeichen nicht dergestalt aufgeht, dass sie nicht mehr als Herkunftshinweis wahrgenommen wird.</p

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10. April 2014

Verantwortlichkeit eines Webseitenbetreibers für Verlinkungen auf rechtswidrige Inhalte

Urteil des VG Hamburg vom 21.08.2013, Az.: 9 K 1879/12

Das Zugänglichmachen von pornografischen, indizierten und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten verstößt gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, sofern der Anbieter nicht dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche das Angebot üblicherweise nicht wahrnehmen. Ein Anbieter muss sich auch den Inhalt verlinkter Seiten zurechnen lassen, wenn er sich diesen zu Eigen gemacht hat, indem er den zu erreichenden Inhalt, beispielsweise durch Zuordnung bestimmter Kategorien, beschreibt und sich nicht auf eine bloße Auflistung der Links beschränkt. Da hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten im Internet weder die Änderung noch die Löschung von Inhalten irreversible Zustände schaffen, stehen auch ein Anbieterwechsel und die Übertragung der Domaininhaberschaft einer Beanstandung dieses rechtswidrigen Verhaltens in der Vergangenheit nicht entgegen.

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10. April 2014

„Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands“: Werbeaussage bei 80% Fremdbeteiligung irreführend

Urteil des OLG Köln vom 05.07.2013, Az.: 6 U 4/13

Die Aussage "Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands" ist irreführend, wenn an diesem Unternehmen zwei große Verlagsgruppen jeweils einen Anteil von 40% und damit die Möglichkeit haben, gemeinsam bestimmenden Einfluss auf dieses zu nehmen. Das so werbende Unternehmen ist daher auf Grund der tatsächlich bestehenden Fremdbeteiligung alles andere als "unabhängig".

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10. April 2014

Unlautere Nachahmung eines Produkts

Urteil des OLG Köln vom 18.10.2013; Az.: 6 U 11/13

Der Vertrieb eines nachahmenden Produkts kann wettbewerbswidrig sein, wenn dieses Erzeugnis geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen und seitens des Nachahmenden geeignete und zumutbare Maßnahmen unterlassen werden, die eine solche Herkunftstäuschung vermeiden könnten. In diesem Fall verfügt das nachgeahmten Produkt nicht nur über eine sog. wettbewerbliche Eigenart, sondern es treten auch besondere Umstände hinzu, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen. Dabei besteht eine Wecheslwirkung dahingehend, dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenheit und einem höheren Grad der Übernahmen die Anforderungen an die Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen, geringer zu stellen sind und umgekehrt.

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10. April 2014

Hörgeräte-Akustiker-Schaufenster auch ohne Preisangaben zulässig

Urteil des LG Köln vom 12.02.2014, Az.: 12 O 630/12 U.

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren anbietet, muss den jeweils zu zahlenden Endpreis des Produkts für den Kunden angeben. Dies gilt allerdings nur, wenn der potentielle Käufer gezielt auf einen direkten Kauf angesprochen wird. Handelt es sich hingegen um Werbung, die noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen bedarf, kann eine solche Preisangabenpflicht entfallen. Ein Hörgeräte-Akustiker muss die in seinem Schaufenster ohne Angabe des Herstellers oder eines Produktnamens lediglich beispielhaft ausgestellten Hörgeräte nicht mit einem Endpreis versehen, da es sich um technische Geräte handelt, die ohne erhebliche Zwischenschritte nicht vom Kunden genutzt werden können, sondern zunächst durch den Akustiker auf den jeweiligen Kunden angepasst werden müssen.

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09. April 2014

REAL-Chips

Urteil des BGH vom 22.01.2014, Az.: I ZR 71/12

Die durch eine Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt nicht schon dann, wenn gegen die Zurückweisung der Markenanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt keine Beschwerde eingelegt wird.

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