Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

05. Februar 2016

Keine Widerrufserklärung durch Nichtannahme der Ware

Schriftzug Widerrufsrecht, der im Gesetzt gelb markiert ist
Urteil des AG Dieburg vom 04.11.2015, Az.: 20 C 218/15 (21)

Die Verweigerung oder Nichtannahme der Ware durch den Verbraucher, stellt keine ausreichende fernabsatzrechtliche Widerrufserklärung dar. Im Rahmen von Fernabsatzverträgen beginnt die Widerrufsfrist bereits dann zu laufen, wenn der Käufer über die bestellte Ware tatsächlich verfügen und diese untersuchen kann. Hierbei ist jedoch nicht erforderlich, dass der Verbraucher die Sache physisch in den Händen hält.

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04. Februar 2016

Service-Entgelt ist als Preisbestandteil im End- bzw. Gesamtpreis einer Kreuzfahrt anzugeben

Kreuzfahrtschiff auf offener See
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 18.06.2015, Az.: 6 U 69/14

Stellt ein Angebot (hier: eine Kreuzfahrt) eine „Aufforderung zum Kauf“ dar, bei dem auch die Service-Pauschale ohne weiteres kalkuliert werden kann, so ist immer auch der End- bzw. Gesamtpreis anzugeben. Dieser muss das Service-Entgelt als Preisbestandteil beinhalten, wenn die Kosten – anders als bspw. Trinkgelder - auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit des Kunden anfallen. Dabei ist unabhängig, ob dieser Betrag im Falle einer „Schlechtleistung“ des Reiseveranstalters nach unten korrigiert werden kann, denn grundsätzlich muss der Reisende im Vorfeld auch mit dieser Ausgabe rechnen.

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02. Februar 2016

Für Rotbuschtee darf nicht mit Aussage „Vitamine GESUND“ geworben werden

Tee mit Zimt
Urteil des KG Berlin vom 27.11.2015, Az.: 5 U 96/14

Werbung für einen Rotbuschtee mit der Aussage „Vitamine GESUND“ ist wettbewerbswidrig, da es sich bei dem Begriff „gesund“ um eine unspezifische, gesundheitsbezogene Angabe i. S. d. Art. 10 Abs. 3 HCVO handelt. Die Werbeaussage suggeriert einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Verbesserung des Gesundheitszustands, ohne konkrete Wirkungen für bestimmte Körperfunktionen zu nennen, wobei Art. 10 Abs. 3 HCVO entgegen der Annahme des BGH bereits jetzt uneingeschränkt gilt.

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02. Februar 2016

Makler nicht zur Veröffentlichung von Energieausweisen verpflichtet

Energie-Effizienz-Klassen dargestellt unter dem Modell eines Hauses
Urteil des LG Bielefeld vom 06.10.2015, Az.: 12 O 60/15

Ein Immobilienmakler ist im Rahmen einer Immobilienanzeige nicht verpflichtet, den Energieausweis des jeweiligen Objektes zu veröffentlichen. Eine solche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Pflichtangaben in Immobilienanzeigen trifft nach § 16 a EnEV einzig den Verkäufer oder Vermieter der Immobilie.

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29. Januar 2016

Provider darf IP-Adressen unter Umständen vier Tage lang speichern

Ein LAN-Kabel steckt in einem silbernen Paragraphenzeichen auf einer schwarzen Tastatur.
Urteil des OLG Köln vom 14.12.2015, Az.: 12 U 16/13

Die Speicherung von IP-Adressen eines Anschlussinhabers durch einen Telekommunikationsanbieter über einen Zeitraum von vier Tagen kann nach § 100 TKG zulässig sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenspeicherung zur Abwehr von Störungen der Telekommunikationsanlage erforderlich ist, wobei auch „Hacker“-Angriffe, „Denial-of-Service“-Attacken sowie der Versand von „Spam“ oder „Trojanern“ als Störungen im Sinne des § 100 TKG zu verstehen sind. Soll durch die Speicherung sichergestellt werden, dass dadurch einer später auftretenden Störung begegnet werden kann, so ist diese gerechtfertigt. Eine abstrakte Gefahr ist dabei ausreichend. Auch eine Weitergabe der Daten kann etwa aufgrund gerichtlicher Beschlüsse rechtmäßig sein.

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19. Januar 2016 Top-Urteil

Zwischen USA und EU geschlossenes Safe-Harbor-Abkommen ungültig

Ein Schiff sinkt
Urteil des EuGH vom 06.10.2015, Az.: C-362/14

1. Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung ist im Licht der Art. 7, 8 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass eine aufgrund dieser Bestimmung ergangene Entscheidung wie die Entscheidung 2000/520/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 gemäß der Richtlinie 95/46 über die Angemessenheit des von den Grundsätzen des „sicheren Hafens“ und der diesbezüglichen „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA, in der die Europäische Kommission feststellt, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, eine Kontrollstelle eines Mitgliedstaats im Sinne von Art. 28 der Richtlinie in geänderter Fassung nicht daran hindert, die Eingabe einer Person zu prüfen, die sich auf den Schutz ihrer Rechte und Freiheiten bei der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aus einem Mitgliedstaat in dieses Drittland übermittelt wurden, bezieht, wenn diese Person geltend macht, dass das Recht und die Praxis dieses Landes kein angemessenes Schutzniveau gewährleisteten.

2. Die Entscheidung 2000/520 ist ungültig.

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15. Januar 2016

Netzbetreiber darf bei strittigen Forderungen nicht an Drittanbieter verweisen

Bildausschnitt einer Telefonrechnung
Urteil des LG Potsdam vom 26.11.2015, Az.: 2 O 340/14

Ein Mobilfunkunternehmen, welches mittels der monatlichen Mobilfunkrechnung auch Leistungen sogenannter Drittanbieter abrechnet, muss ebenfalls für Einwendungen gegen diese Forderungen zur Verfügung stehen und darf diesbezüglich nicht an den entsprechenden Drittanbieter verweisen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich wegen Einwendungen gegen Forderungen von Drittanbietern direkt an das abrechnende Telekommunikationsunternehmen zu wenden ergibt sich hierbei aus § 404 BGB und § 45 h III TKG.

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15. Januar 2016

Seit Gefahrübergang aufgetretener Sachmangel geht bei unaufklärbarer Ursache zu Lasten des Verbrauchers

junge Frau hat Autopanne und telefoniert mit dem Handy
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.04.2015, Az.: 10 U 133/13

Die in § 476 BGB angeordnete Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers gilt nicht für die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Sie setzt vielmehr einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und enthält lediglich die Vermutung, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Kommen mehrere Ursachen für einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang auftretenden Schaden in Betracht, von denen die eine eine vertragswidrige Beschaffenheit begründet, die andere jedoch nicht, und lässt sich nicht aufklären, worauf der Schaden beruht, geht dies zu Lasten des Käufers.

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14. Januar 2016

Zu den Verbraucherschutzregeln im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs

Silbernes Paragraphenzeichen vor einer europäischen Flagge.
Urteil des EuGH vom 04.06.2015, Az.: C-497-13

1. Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass in einem Rechtsstreit über einen Vertrag, der möglicherweise in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt, das mit dem Rechtsstreit befasste nationale Gericht, sofern es über die dafür nötigen rechtlichen und tatsächlichen Anhaltspunkte verfügt oder darüber auf ein einfaches Auskunftsersuchen hin verfügen kann, die Frage zu prüfen hat, ob der Käufer als Verbraucher im Sinne dieser Richtlinie eingestuft werden kann, selbst wenn er sich nicht ausdrücklich auf diese Eigenschaft berufen hat.

2. Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 1999/44 ist dahin auszulegen, dass er als eine Norm anzusehen ist, die einer nationalen Bestimmung, die im innerstaatlichen Recht zwingend ist, gleichwertig ist, und dass das nationale Gericht von Amts wegen jede Bestimmung seines innerstaatlichen Rechts anwenden muss, die seine Umsetzung in innerstaatliches Recht sicherstellt.

3. Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44 ist dahin auszulegen, dass er nicht einer nationalen Bestimmung entgegensteht, nach der der Verbraucher für die Inanspruchnahme seiner Rechte aus dieser Richtlinie den Verkäufer rechtzeitig über die Vertragswidrigkeit unterrichten muss, vorausgesetzt, dass der Verbraucher für diese Unterrichtung über eine Frist von nicht weniger als zwei Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Feststellung der Vertragswidrigkeit verfügt, dass sich diese Unterrichtung nur auf das Vorliegen dieser Vertragswidrigkeit erstrecken muss und dass sie nicht Beweisregeln unterliegt, die dem Verbraucher die Ausübung seiner Rechte unmöglich machen oder diese übermäßig erschweren.

4. Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 1999/44 ist dahin auszulegen, dass die Regel, wonach vermutet wird, dass die Vertragswidrigkeit bereits zum Zeitpunkt der Lieferung des Gutes bestand,

– zur Anwendung gelangt, wenn der Verbraucher den Beweis erbringt, dass das verkaufte Gut nicht vertragsgemäß ist und dass die fragliche Vertragswidrigkeit binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes offenbar geworden ist, d. h., sich ihr Vorliegen tatsächlich herausgestellt hat. Der Verbraucher muss weder den Grund der Vertragswidrigkeit noch den Umstand beweisen, dass deren Ursprung dem Verkäufer zuzurechnen ist;

– von der Anwendung nur dadurch ausgeschlossen werden kann, dass der Verkäufer rechtlich hinreichend nachweist, dass der Grund oder Ursprung der Vertragswidrigkeit in einem Umstand liegt, der nach der Lieferung des Gutes eingetreten ist.

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14. Januar 2016

Wirksam geschlossener Maklervertrag als Voraussetzung für Provision

Übergabe eines Schlüssels von Makler an Käufer
Urteil des OLG Köln vom 03.12.2015, Az.: 24 U 21/14

Eine Provisionsabrede nach § 652 BGB kann auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Dabei stellt eine Zeitungs- beziehungsweise Internetannonce des Maklers in der Regel lediglich eine invitatio ad offerendum dar, sie kann grundsätzlich nicht als Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags gewertet werden. Nimmt ein Kaufinteressent auf die Anzeige hin Kontakt mit dem Makler auf, so kann dennoch bereits zu diesem Zeitpunkt ein Maklervertrag geschlossen werden, wenn im Inserat ausdrücklich und unmissverständlich auf ein Provisionsverlangen hingewiesen wurde.

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