Urteile aus der Kategorie „Vertriebsrecht“

17. Februar 2017

Bewerbung mit „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ irreführend, wenn Erwerb auch über Dritte möglich ist

Werbesymbol mit der Aufschrift "exklusiv, nur bei uns" und einem nach oben zeigenden Daumen in der Mitte
Urteil des LG Hamburg vom 17.11.2016, Az.: 327 O 90/16

Wirbt ein Hersteller damit, dass seine Produkte nur exklusiv in der Apotheke erhältlich seien, so stellt dies eine objektiv unrichtige Werbeaussage und damit eine unzulässige Irreführung dar, wenn diese tatsächlich auch außerhalb von Apotheken, etwa in Drogeriemärkten erhältlich sind. Dies gilt gerade auch, wenn der Hersteller die Produkte selbst nur an Apotheken verkauft, diese jedoch durch den sog. Graumarkt in das Sortiment von anderen Händlern gelangen und dies sich nicht nur als Einzelfall darstellt.

Eine Schadensersatzpflicht kommt bei einem derartigen Wettbewerbsverstoß allerdings nur in Betracht, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens vorgetragen wird.

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09. Februar 2017

Brandschutzsystem: Auf fehlenden Verwendbarkeitsnachweis ist hinzuweisen

aufsteigender Rauch erreicht einen Rauchwarnmelder, der rot leuchet
Urteil des OLG Dresden vom 09.08.2016, Az.: 14 U 1819/15

Wer relevante Tatsachen verschweigt, die die geschäftliche Entscheidung des angesprochenen Verkehrs beeinflusst, handelt gem. § 5a Abs. 1 UWG unlauter. Wird ein Brandschutzsystem ohne Hinweis darauf, dass der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis nicht vorliegt, beworben und vertrieben, wird eine wesentliche Information verschwiegen. Denn dadurch erhält der angesprochene Verkehr den Eindruck, die beworbenen Produkte seien ohne weiteres anwendbar, obgleich es an einer uneingeschränkten Verwendungsmöglichkeit fehlt.

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02. Januar 2017

Hang-Tags an Kleidungsstücken dienen nicht zwangsläufig der Wiedergabe von Marken

eine Frau betrachtet in einem Bekleidungsgeschäft das Preisschild eines grauen Shirts
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.09.2016, Az.: 6 W 95/16

Wird an einem Kleidungsteil ein Anhänger angebracht, der mit dem Aufdruck „Think Green“ auf die umweltschonende Herstellung aufmerksam macht, liegt insbesondere dann keine markenmäßige Verwendung vor, wenn auf dem Anhänger daneben noch eine mit Schutzrechtshinweis versehende Marke dargestellt ist. Der angesprochene Verkehr fasst den Aufdruck in diesem Fall als rein beschreibender Art auf, der auf die Eigenschaften bzw. die Herstellungsweise des beworbenen Produkts hindeutet.

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15. Dezember 2016

Entgelt für Tickets zum Selbstausdrucken sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Versand unzulässig

Eintrittskarte isoliert auf weißem Hintergrund
Urteil des LG Bremen vom 31.08.2016, Az.: 1 O 969/15

Die Umlegung der Kosten für den Selbstausdruck des jeweiligen Tickets in AGB auf den Verbraucher widerspricht dem Grundsatz, dass eine Abwälzung von Tätigkeiten, die im eigenen Interesse des Verwenders vorgenommen werden, unwirksam ist. Ein Unternehmer der online Tickets im Namen des jeweiligen Veranstalters vertreibt, kann nicht, neben den Versandkosten, von Verbrauchern „Bearbeitungsgebühren“ verlangen, da diese Kosten zu den kostenlos zu erbringenden Leistungen eines Vermittlers gehören.

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30. November 2016

Zahnarzt darf Bleaching und Zahnreinigung nicht zu Festpreis anbieten

Zähne im Vergleich vor und nach Bleaching
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.07.2016, Az.: 6 U 136/15

Bietet ein Zahnarzt Bleaching und professionelle Zahnreinigung zu einer im Vorhinein festgelegten Pauschale an, so verstößt er mit diesem Vorgehen gegen die Gebührenordnung für Zahnärzte. Die Vorschriften der Gebührenordnung sehen vor, dass bei der Festlegung der Gebühr für sogenannte Verlangensleistungen insbesondere die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der jeweiligen Leistung berücksichtigt werden müssen. Dem Zahnarzt kommt bei der Preisbestimmung ein billiges Ermessen zu, dieses setzt jedoch gerade eine Einzelfallprüfung voraus.

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17. November 2016

Keine Rückrufpflicht bei bereits in Verkehr gebrachten Produkten

Fotografie eines Unterlassungsantrag, Abmahnung
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 19.09.2016, Az.: 6 W 74/16

Wem aufgrund eines gerichtlichen Verbots das Inverkehrbringen von Produkten einer bestimmten Marke untersagt wird, der muss nicht nur alles unterlassen, was zu einer erneuten Rechtsverletzung führen kann. Er muss auch alles im konkreten Fall erforderliche und zumutbare tun, um künftige Verletzungen zu verhindern. Hat der Verpflichtete aber bereits vor Ausspruch des Verbots Produkte an weisungsunabhängige Händler in Verkehr gebracht, muss er diese Produkte nicht zurückrufen. Denn der Unterlassungsschuldner hat grundsätzlich nicht für das Handeln selbständiger Dritter einzustehen.

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17. November 2016

Angaben zum Energieausweis sind wesentliche Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2 UWG

ein Energieausweis auf dem ein Hausmodell steht
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2016, Az.: 4 U 137/15

Wird vor dem Verkauf einer Immobilie eine Verkaufsanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Pflichtangaben nach § 16a Abs. 1 EnEV in der Immobilienanzeige aufgeführt werden. Unterlässt er dies, handelt er gegenüber Interessenten wettbewerbswidrig. Denn Angaben zur energetischen Beschaffenheit eines Gebäudes sind für den durchschnittlichen Verbraucher von besonderer Bedeutung. Deshalb handelt es sich um wesentliche Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2 UWG.

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14. November 2016

Dringlichkeit bei einer gebrauchten Software

Software mit zwei Kränen im Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 29.09.16, Az.: 6 U 110/16

Selbst, wenn lediglich die konkrete Verletzungsform verboten wird, darf sich das Gericht nur auf Umstände stützen, auf welche sich der Antragsteller berufen hat. Wenn sich das Gericht auf andere Umstände stützt, kann sich der Antragsteller dies im einstweiligen Verfügungsverfahren in der 2. Instanz nicht zu Eigen machen. Es fehlt an der Dringlichkeit. Eine „gebrauchte Software“ nach der „Used-Soft“ Rspr. des EugH und des BGH liegt nur dann vor, wenn die Nennung des Produktschlüssels der unkörperlichen Weitergabe eines bereits existierenden Vervielfältigungsstücks dient; das liegt nicht vor, wenn der Produktschlüssel zur erstmaligen Herstellung eines Vervielfältigungsstücks dient.

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14. November 2016

Abwerben von Krankenversicherten entgegen einer Unterlassungserklärung

Kundenfang mit Angeln
Urteil des SG Düsseldorf vom 08.09.2016, Az.: S 27 KR 629/16

Wenn sich eine Krankenversicherung in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es zu unterlassen, ohne ausdrückliche und nachweisebare Einwilligung potentielle Kunden von anderen Krankenversicherungen mit Wechselprämien telefonisch abzuwerben, genügt es nicht, wenn die Abwerbende die Registrierung der Versicherten bei einem Gewinnspiel als Einwilligungserklärung heranziehen will. Denn damit kann keine Einwilligung in eine konkrete Telefonwerbung belegt werden. Weiter hat die beklagte Versicherung die potentiellen Kunden nicht hinreichend über die Voraussetzungen der Wechselprämie aufgeklärt.

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13. Oktober 2016

Unzulässige gesundheitsbezogene Nährstoffangaben in Werbeaussagen

Tabletten auf Löffel
Urteil des BGH vom 07.04.2016, Az.: I ZR 81/15

a) Eine gesundheitsbezogene Angabe ist als (spezielle) gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 anzusehen, wenn damit ein einem wissenschaftlichen Nachweis zugänglicher Wirkungszusammenhang zwischen einem Nährstoff, einer Substanz, einem Lebensmittel oder einer Lebensmittelkategorie einerseits und einer konkreten Körperfunktion andererseits hergestellt wird. Es ist unerheblich, wenn die Angabe dazu kein medizinisches, sondern ein umgangssprachliches Vokabular verwendet.

b) Eine gesundheitsbezogene Angabe, die von den angesprochenen Verkehrskreisen dahin verstanden wird, ein bestimmtes Produkt könne Schäden an Haut, Haaren oder Fingernägeln beseitigen, ist mit den nach der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben, ein bestimmter Nährstoff trage zur Erhaltung normaler Haut, Haare oder Nägel bei, nicht inhaltsgleich und daher unzulässig.

c) Eine gesundheitsbezogene Angabe, die nicht erkennen lässt, auf welchen der in der Liste der zugelassenen Angaben im Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 432/2012 aufgeführten Nährstoffen, Substanzen, Lebensmitteln oder Lebensmittelkategorien die behauptete Wirkung eines Produkts beruht, ist mit den zugelassenen Angaben nicht inhaltsgleich und daher unzulässig.

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