Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

03. April 2013

Zu den Anforderungen an die Firmierung einer Heilpraktikerschule unter Zusatz eines Doktortitels

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.02.2013, Az.: 6 U 28/12 Die Firmierung einer Heilpraktikerschule unter dem Zusatz eines Doktortitels kann irreführend sein, sofern aus ihr nicht hervorgeht, dass der Doktortitel nicht im Bereich der Medizin sondern der Chemie erworben wurde. Für angehende Heilpraktiker stellt die Angabe, ob der Doktortitel ihres Lehrers auf dem Gebiet der Medizin oder der Chemie erworben wurde, eine relevante Information dar.
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27. März 2013

Unzulässiger Werbeslogan einer Tanzschule

Pressemitteilung des OLG Hamm zum Urteil vom 29.01.2013, Az.: I-4 U 171/12 Der Werbeslogan einer Tanzschule, dass ein 100%iger Lernerfolg garantiert wird, ist irreführend. Der Tanzschulenbetreiber erzeugt bei seinen Kunden mit einer solcher Werbung die Fehlvorstellungen, dass auch tatsächlich ein 100%ig Lernerfolg garantiert werden könne. Der jeweilige Erfolg hängt jedoch vielmehr maßgeblich vom einzelnen Schüler ab, zudem gibt es auch Personen, die einfach nicht das Tanzbein schwingen können, egal wie oft sie das Tanzen erlernen.
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25. März 2013

Hervorhebung eines „Werbepreises“ durch farbige Gestaltung oder größere Schriftgröße wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Brandenburg vom 11.12.2012, Az.: 6 U 27/10 Eine blickfangmäßig durch eine deutlich größere gelbe Schrift auf rotem Grund jeweils zu zahlende monatliche Rate von 49 € in einem Möbelprospekt , die zudem irreführend als „Lieferpreis“ bezeichnet wird, verstößt gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und ist wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der tatsächlich zu zahlende Endpreis deutlich kleiner in schlecht lesbarer Schrift dargestellt wird, wobei der Endpreis nochmals in einem deutlich kleineren Schriftbild dargestellt wird als die darüber in dem weiß unterlegten Textfeld angegebene Zahl der Monatsraten.
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19. März 2013

Anforderungen an Lesbarkeit einer Preisangabe im Fußnotentext

Urteil des OLG Köln vom 30.11.2012, Az.: 6 U 114/12

Preisangaben können in einer Fußnote mitgeteilt werden, sofern diese Informationen am Blickfang teilhaben und deutlich lesbar sind. Ein Werbeplakat, das auf dem Gehweg positioniert ist und am unteren Rand die Fußnote enthält und sich damit wenige Zentimeter über der Bodenfläche befindet, ist nicht im preisangabenrechtlichen Sinne leicht erkennbar und deutlich lesbar. Die Plakatwerbung ist damit wettbewerbswidrig, da die Fußnote für den Betrachter nicht aus dem Stand lesbar und zudem in sehr kleiner Schrift angebracht ist.
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18. März 2013

Gewinnspiele und der „Gefällt mir“-Button

Urteil des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 327 O 438/11 Die Verknüpfung der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons auf einer Online-Plattform stellt keine irreführende Werbung dar. Den Nutzern dieser Online-Plattform ist bekannt, dass die Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons lediglich eine unverbindliche und motivfreie Gefallensäußerung darstellt, und verbinden damit keine weiteren Erwartungen oder gar Gütevorstellungen hinsichtlich des beworbenen Unternehmens.
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11. März 2013 Top-Urteil

AGB-Klauseln von Vodafone rechtswidrig

Richterhammer schägt auf ein Smartphone.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.09.2012, Az.: I-6 U 11/12

In den AGB behielt Vodafone sich unter anderem vor, seinen DSL-Kunden im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Geschwindigkeit, den Anschluss mit verminderter Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf benachteiligt diese Klausel den Kunden jedoch unangemessen, da Vodafone jederzeit auf die verminderte Bandbreite umstellen könnte, und ist deshalb unzulässig. Ebenfalls als unzulässig wurde eine Werbeübermittlungsklausel angesehen, nach der Vodafone dem Kunden Text- oder Bildmitteilungen an Telefon sowie Email- und Postadresse zukommen lassen konnte.

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04. März 2013

Unlautere Werbeanrufe: EUR 78.000.- Ordnungsgeld

Beschluss des KG Berlin vom 29.10.2012, Az.: 5 W 107/12 Eine vom Verbraucher erteilte Einwilligung in Telefonanrufe ist nur dann wirksam, wenn das zu bewerbende Produkt näher benannt wird. Ferner muss ein Callcenter, das Telefonnummern zu Werbezwecken ankauft, sicherstellen, dass die vom Verbraucher erteilte Einwilligung wirksam ist. Das bloße Vertrauen auf Zusicherungen der Lieferanten wird dem nicht gerecht, vielmehr müssen dezidierte Nachweise eingesehen werden. Nachdem dies im vorliegenden Fall ausgeblieben war, wurden für 26 unzulässige Werbeanrufe Ordnungsmittel in Höhe von 78.000 € verhängt.
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04. März 2013

„Zensierte“ Werbung in eigener Sache über ein Bewerbungsportal ist irreführend

Urteil des LG Duisburg vom 21.03.2012, Az.: 25 O 54/11 Werbung in eigener Sache über ein Bewertungsportal ist wettbewerbswidrig, wenn negative oder neutrale Bewertungen im Voraus durch ein Bewerbungsportal aussortiert werden. Dadurch wird dem Verbraucher eine verfälschte Kundenbewertung unterbreitet, die sich überwiegend auf positive Bewertungen beschränkt. Vorliegend verwies der Anbieter einer Internetseite für Werbung in eigener Sache auf ein Bewertungsportal, welches negative oder neutrale Bewertungen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens mit dem jeweiligen Kunden "zensierte".
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04. März 2013

Unzulässigkeit von besonders bekömmlichen Weinen

Pressemitteilung Nr. 9/2013 des BVerwG zum Urteil vom 14.02.2013, Az.: 3 C 23.12 Weine dürfen nicht mit der Bezeichnung "bekömmlich" beworben werden. Auch wenn der Säuregehalt des Weines durch ein besonderes Gärverfahren reduziert wurde, ist eine solche Bezeichnung wegen Verstoßes gegen europäisches Recht unzulässig. Der durchschnittliche Verbraucher versteht die Bekömmlichkeit als ein Hinweis auf eine besondere Magenverträglichkeit. Ein solcher Hinweis ist hierbei allerdings als eine gesundheitsbezogene Angabe zu erkennen. Gesundheitsbezogene Angaben sind jedoch bei alkoholischen Getränken nach der sog. Health-Claims-Verordnung generell unzulässig.
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04. März 2013

„7-tägig Reise“ auch bei 6 Übernachtungen nicht irreführend

Beschluss des OLG Köln vom 22.01.2013, Az.: 6 W 17/13 Das Angebot einer siebentägigen Reise, die nur sechs Übernachtungen umfasst, stellt keine irreführende Werbung dar, da der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher nicht erwarte, dass die Reise tatsächlich sieben Tage dauert. Vielmehr sei es bei Reisen üblich, dass sowohl der Anreisetag als auch der Abreisetag als Reisetage mitgezählt werden, so dass auch bei sechs Übernachtungen von einer siebentägigen Reise gesprochen werden kann.
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