Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

27. Februar 2013

„Made in Germany“ erfordert Herstellung in Deutschland

Urteil des OLG Hamm vom 20.11.2012, Az.: I-4 U 95/12 Die Werbung „Made in Germany“ erzeugt beim Verbraucher die Erwartung, alle wesentlichen Fertigungsprozesse des jeweiligen Produktes hätten in Deutschland stattgefunden. Daher stellt es eine irreführende Werbung im Sinne des UWG dar, Kondome, die lediglich als Rohlinge aus dem Ausland bezogen, aber in Deutschland befeuchtet werden, als „Made in Germany“ in den Verkehr zu bringen. Dem steht nicht entgegen, dass die Kondome deutschen Qualitätsanforderungen nach dem Medizinproduktegesetz nachweisbar genügen und diese Qualitätstests in Deutschland stattgefunden haben.
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20. Februar 2013

Werbung „Kostenlose Schätzungen“ ist keine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“

Urteil des OLG Celle vom 31.01.2013, Az.: 13 U 128/12 Die Werbung "kostenlose Schätzungen" stellt keine Selbstverständlichkeit dar und ist damit nicht wettbewerbswidrig. Vorliegend bot ein Goldschmied für den Ankauf von Edelmetallen kostenlose Schätzungen an. Dies ist jedoch keine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit, die vom Verbraucher stets erwartet werden kann, auch wenn eine solche bei Goldschmieden marktüblich ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine freiwillige Sonderleistung.
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19. Februar 2013

Von einem Zufallsereignis abhängende Werbeaktionen sind grundsätzlich nicht als Glücksspiel anzusehen

Urteil des VG Regensburg vom 12.04.2012, Az.: RO 5 K 11.1986 Eine Werbeaktion, die eine Rückerstattung des Kaufpreises unter den Voraussetzungen, dass es an einem bestimmten Tag regnet, zum Inhalt hat, ist generell kein Glücksspiel i.S.d § 3 I GlüStV. Es fehlt hierbei an der Entgeltlichkeit der Teilnahme, da die Ware selbst bereits den Gegenwert für das gezahlte Geld darstellt. Der Erwerb der Gewinnchance ist dabei als eine Zugabe anzusehen.
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31. Januar 2013

Prospektwerbung ohne Kenntlichmachung des Firmennamens und der Anschrift ist irreführend

Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2012, Az.: I-4 U 61/12

Bei einer Prospektwerbung für konkrete Warenangebote, die den Verbraucher in die Lage versetzen, einen Kauf zu tätigen, müssen die Angebote nicht nur die „essentialia negotii“ wie Merkmale der Ware und Preis enthalten, sondern ist auch die Identität und Adresse des Unternehmens anzugeben. Fehlt Firmenname, Rechtsform oder Identität liegt eine Irreführung vor. Angaben zu Identität und Anschrift sind grundsätzlich wesentlich, wie § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG verdeutlicht. Ihr Fehlen beeinträchtigt auch das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher.
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29. Januar 2013

Gesundheitsfördernde Werbeaussagen ohne Nachweis wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Koblenz vom 10.01.2013, Az.: 9 U 922/12 Eine Werbung, die eine gesundheitsfördernde Wirkung verspricht, ist wettbewerbswidrig, wenn ein gesundheitsbezogener Zusammenhang nicht hinreichend wissenschaftlich belegt werden kann. Eine solche Werbung ist irreführend und zur Täuschung des Verbrauchers geeignet. Vorliegend wurden Fitness-Sandalen mit den Aussagen beworben "kann helfen Cellulite vozubeugen" und "kann helfen die Muskulatur zu kräftigen". Da diese Effekte den Fitness-Sandalen durch wissenschaftliche Studien nicht eindeutig zugesprochen werden konnten, liege eine irreführende Werbung vor.
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25. Januar 2013

Bundesweite Werbung der „Peek & Cloppenburg KG“ Düsseldorf ist nicht irreführend

Pressemitteilung Nr. 13/2013 des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 58/11 In einem fünf Verfahren umfassenden Rechtsstreit der Familienunternehmen „Peek & Cloppenburg KG“ wurde entschieden, wie Unternehmen mit identischen Unternehmensbezeichnungen ihre bundesweite Werbung zu gestalten haben. Demnach kann der im Westen, Süden und der Mitte Deutschlands tätigen „Peek & Cloppenburg KG“ mit Sitz in Düsseldorf die Werbung in bundesweiten Medien nicht generell verboten werden, sie muss jedoch den Leser der Werbeanzeigen darauf hinweisen, dass es grundsätzlich zwei verschiedene Unternehmen mit identischer Bezeichnung gibt.
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21. Januar 2013 Kommentar

Bereits Bestätigungs-Email einer Newsletter-Bestellung stellt unzulässige Werbe-Mail dar

Kommentar zum Urteil des OLG München vom 27.09.2012, Az.: 29 U 1682/12

Grundsätzlich ist der Versand einer Werbemaßnahme nur dann zulässig, wenn der Empfänger der Werbung in deren Empfang eingewilligt hat. Im Bereich des Email-Marketings hatte sich hier die gängige Praxis entwickelt, dass die Einwilligung im Rahmen des sog. Double Opt-in-Verfahrens erteilt werden kann. Um zu gewährleisten, dass sich auch wirklich der Inhaber einer Email Adresse in die Abonnentenliste eingetragen hat, erhält er in der Folge eine Bestätigungs-Mail an diese Adresse, mit der Aufforderung, den Empfang von künftigen Werbe-Emails zu bestätigen.

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16. Januar 2013

Vorsicht bei automatischer Mitabmahnung des Geschäftsführers

Urteil des KG Berlin vom 13.11.2012, Az.: 5 U 30/12

In einem Urteil entschied das KG Berlin, dass der Geschäftsführer einer GmbH nicht automatisch auch selbst für einen Wettbewerbsverstoß der GmbH haftet, sondern nur in besonderen Konstellationen eine persönliche Haftung des Geschäftsführers in Betracht kommt. Eine persönliche Haftung kommt hierbei in erster Linie in Betracht, wenn der Geschäftsführer den Wettbewerbsverstoß selbst begangen hat oder Kenntnis davon und die Möglichkeit hatte, ihn zu verhindern. Ferner wäre eine persönliche Haftung denkbar, wenn der Geschäftsführer die Pflicht übernommen hat, Dritte vor Wettbewerbsverstößen der GmbH zu schützen oder vertragliche Beziehungen zwischen der GmbH und den anderen Wettbewerbern bestehen.
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14. Januar 2013

BGH legt Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung dem EuGH vor

Pressemitteilung Nr. 200/2012 des BGH zum Beschluss vom 05.12.2012, Az.: I ZR 36/11 Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren um einen Früchtequark mit der Bezeichnung "Monsterbacke" ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Streitig ist dabei, ob der Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" u.a. wegen der Health-Claim-Verordnung wettbewerbswidrig ist, weil der Slogan nährwert- als auch gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel enthalte ohne weitere hierzu erforderliche Angaben zu machen. Vor allem werde ein Hinweis auf den überhöhten Zuckerhinweis vermisst.
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28. Dezember 2012

Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keine Kostentragungspflicht

Urteil des OLG Celle vom 15.11.2012, Az.: 13 U 57/12 Unterzeichnet der Schuldner infolge einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, begründet dies nicht automatisch die Verpflichtung, dem Gegner die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Selbst wenn es zur Unterzeichnung kommt, kann dies nicht dahingehend verstanden werden, dass der Abgemahnte die Abmahnung auch für berechtigt hält und eine Kostentragungspflicht anerkennt. Eine Unterzeichnung kann auch erfolgen, obwohl sich der Schuldner sicher ist, sich rechtmäßig verhalten zu haben.
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