Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

16. März 2016 Top-Urteil

Der Widerrufsgrund bei Fernabsatzverträgen ist grundsätzlich unerheblich

"Widerruf" in eckigen Klammern
Pressemitteilung Nr. 57/2016 zum Urteil des BGH vom 16.03.2016, Az.: VIII ZR 146/15

Macht ein Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so ist dabei unerheblich aus welchen Gründen dieser erfolgt, denn es bedarf hierfür grundsätzlich keinerlei Begründung. Für einen wirksamen Widerruf kommt es vielmehr darauf an, dass dieser fristgerecht erklärt wird. Der Verbraucher handelt deshalb nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er zum Ausdruck bringt, am Fernabsatzvertrag nicht festhalten zu wollen, weil er die Ware anderswo günstiger erwerben kann. Ein Rechtsmissbrauch käme allenfalls dann in Betracht, wenn der Verbraucher arglistig handelt.

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03. März 2016 Top-Urteil

Werbeszusatz „nur in teilnehmenden Märkten erhältlich“ kann wettbewerbswidrig sein

Aktion nur solange Vorrat reicht, Rabattaktion, Prozente
Urteil des BGH vom 04.02.2016, Az.: I ZR 194/14

a) Ein Handeln eines Unternehmers für einen anderen Unternehmer im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, bei dem die Identität und Anschrift des anderen Unternehmers mitzuteilen ist, für dessen Waren oder Dienstleistungen sich der Verbraucher auf der Grundlage des ihm gemachten Angebots entscheiden kann, setzt weder voraus, dass das Angebot bereits eine vertragliche Bindung vorsieht, noch auch, dass ein Fall der offenen Stellvertretung oder eine vergleichbare Fallgestaltung vorliegt.

b) Wesentliche Informationen werden auch dann im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG aF vorenthalten, wenn sie zwar bereitgestellt werden, dies aber auf unklare, unverständliche oder zweideutige Weise geschieht.

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10. Februar 2016 Top-Urteil

Amazon verstößt mit Gutschein-Aktion gegen Buchpreisbindungsgesetz

Halb geöffnetes Buch mit rotem Umschlag in dessen Öffnung sich ein graues EURO-Zeichen befindet, dass die Buchpreisbindung symbolisieren soll
Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

a) Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung ist, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird.

b) Wer im Zusammenhang mit preisbindungsfreien Geschäften Gutscheine, die zum Erwerb preisgebundener Bücher eingesetzt werden können, an Letztverbraucher abgibt, ohne dass ihm bei der Abgabe des Gutscheins eine entsprechende Gegenleistung der Kunden zugeflossen ist, verstößt gegen die Buchpreisbindung.

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25. Januar 2016 Top-Urteil

Irreführende Blickfangwerbung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig

Sternchenhinweis: Achtung vor dem Kleingedrucktem!
Urteil des BGH vom 15.10.2015, Az.: I ZR 260/14

Die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, ist nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt.

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14. Januar 2016 Top-Urteil

Facebook-Funktion „Freunde finden“ ist rechtswidrig

Mauszeiger auf Facebook-Button
Pressemitteilung Nr. 7/2016 des BGH zum Urteil vom 14.01.2016, Az.: I ZR 65/14

Der Versand von Einladungs-E-Mails an bisher nicht auf Facebook registrierte Personen über die Funktion „Freunde finden“, mit der Facebook-Nutzer veranlasst werden, ihre E-Mail-Adressdateien zu importieren, stellt aus Sicht der jeweiligen Empfänger eine belästigende Werbung dar und ist daher unzulässig. Die Emails stellen keine private Mitteilung des Facebook-Nutzers dar, sondern Werbung des Unternehmens Facebook, das die Funktion zur Verfügung stellt. Durch die Angaben, die im Rahmen des Registrierungsvorgangs über diese Funktion gemacht wurden, hat Facebook sich registrierende Nutzer in unzulässiger Weise über Art und Umfang der Nutzung der E-Mail-Kontaktdaten getäuscht.

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07. Januar 2016 Top-Urteil

Zur Frage der Haftung beim Setzen von Hyperlinks

Maus-Cursor der auf einen Hyperlink auf einer weißen Webseite klickt
Urteil des BGH vom 18.06.2015, Az.: I ZB 74/14

a) Eine Haftung für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite wird nicht allein dadurch begründet, dass das Setzen des Links eine geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.

b) Wer sich fremde Informationen zu eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür wie für eigene Informationen. Darüber hinaus kann, wer seinen Internetauftritt durch einen elektronischen Verweis mit wettbewerbswidrigen Inhalten auf den Internetseiten eines Dritten verknüpft, im Fall der Verletzung absoluter Rechte als Störer und im Fall der Verletzung sonstiger wettbewerbsrechtlich geschützter Interessen aufgrund der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Anspruch genommen werden, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat.

c) Ist ein rechtsverletzender Inhalt der verlinkten Internetseite nicht deutlich erkennbar, haftet derjenige, der den Link setzt, für solche Inhalte grundsätzlich erst, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erlangt, sofern er sich den Inhalt nicht zu eigen gemacht hat.

d) Der Unternehmer, der den Hyperlink setzt, ist bei einem Hinweis auf Rechtsverletzungen auf der verlinkten Internetseite zur Prüfung verpflichtet, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um eine klare Rechtsverletzung handelt.

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07. Januar 2016 Top-Urteil

Zur Wirksamkeit des Opt-out-Verfahrens zur Erteilung einer Einwilligung für die Nutzung von Cookies zu Werbezwecken

blaue Taste mit Aufschrift "Cookies"
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.12.2015, Az.: 6 U 30/15

1. Die für Werbezwecke erforderliche Einwilligung in die Cookie-Nutzung muss nicht mittels des Opt-in-Verfahrens erteilt werden. Vielmehr genügt für die Erteilung der Einwilligung eine vorformulierte Erklärung, der durch Entfernen eines voreingestellten Häkchens widersprochen werden kann (sog. Opt-out-Verfahren). Dem steht es nicht entgegen, dass wesentliche Informationen nicht schon in der Erklärung selbst, sondern erst in dem verlinkten Text ersichtlich werden.

2. Die Einholung einer Einwilligung in Telefonwerbung durch andere Unternehmen im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels stellt eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar, wenn der Verbraucher auf einer Liste von 59 Unternehmen jeden einzelnen Unternehmer, von welchem er keine Werbung erhalten möchte, explizit abmelden muss (sog. "opt-out"-Verfahren). Dieser umständliche und angesichts der Vielzahl der Kooperationspartner langwierige Vorgang ist eine unangemessene Benachteiligung für den Gewinnspielteilnehmer, welche zudem die Gefahr einer vorschnellen Einwilligung begründet.

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17. Dezember 2015 Top-Urteil

„No Reply“ Bestätigungsemail mit werblichem Inhalt kann unzulässig sein

Mann im Anzug sitzt vor dem Laptop aus dem ihm E-Mails entgegen springen
Pressemitteilung Nr. 205/2015 zum Urteil des BGH vom 15.12.2015, Az.: VI ZR 134/15

Wird als Antwort auf eine per Email ausgesprochene Kündigung eine Antwortmail automatisch vom System generiert und enthält diese Bestätigungsmail werblichen Inhalt, so verletzt diese Email dann das allgemeine Persönlichkeitsrecht des empfangenden Verbrauchers, wenn dieser zuvor ausdrücklich erklärt hat, dass er mit der Werbung nicht einverstanden sei.

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03. Dezember 2015 Top-Urteil

Werbung für Tee „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ ohne Himbeere oder Vanille ist irreführend

Teeglas mit Himbeeren
Pressemitteilung Nr. 197/2015 zum Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.. I ZR 45/13

Die Etikettierung eines Früchtetees, auf dessen Verpackung sich eine Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ und „nur natürliche Zutaten“ befinden, ist geeignet, den Käufer irrezuführen, wenn der Tee tatsächlich keine Bestandteile oder Aromen von Himbeere oder Vanille enthält. Die verschiedenen Bestandteile der Etikettierung sind insgesamt darauf zu überprüfen, ob ein durchschnittlich informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Verbraucher über das Vorhandensein von Zutaten oder Aromen irregeführt werden kann.

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02. Dezember 2015 Top-Urteil

Verletzung eines Unternehmenskennzeichen durch Autocomplete-Funktion

Eine Hand hält eine Lupe vor einem blauen Hintergrund in die Luft.
Urteil des LG Köln vom 24.06.2015, Az.: 84 O 13/15

Führt die Eingabe einer Firmenbezeichnung in die Suchmaske eines Versandhändlers zur Anzeige von Suchvorschlägen, welche diese Firmenbezeichnung enthalten und führt ein Anklicken dieser Vorschläge dann zum Angebot von Produkten, die mit dem gesuchten Unternehmen nicht in Zusammenhang stehen, aber aus der selben Branche stammen, so liegt darin eine Verletzung des Unternehmenskennzeichens. Der Inhaber der Website haftet dabei für die Suchvorschläge, selbst wenn diese durch eine vollautomatisch arbeitende Autocomplete-Funktion ergänzt werden.

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