Werben mit Stiftung-Warentest
Urteil des LG Duisburg vom 29.05.2009, Az.: 22 O 121/08
Ein Unternehmen darf nicht mit dem Logo der Stiftung-Warentest werben, wenn das angebotene Produkt aus einer späteren Ernte gewonnen wurde als das testgegenständliche Produkt. Dies verstoße nämlich gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot.