Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

30. Juni 2021

Anforderungen des Rechtsmissbrauchs nach § 8c UWG

weißes Paragraphenzeichen vor einem Richterhammer
Beschluss des OLG Frankfurt vom 12.05.2021, Az.: 6 W 23/21

Es ist nicht per se rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8c UWG, wenn die Zahl der Abmahnungen relativ hoch ist. Es muss möglich sein gegen alle Mitbewerber vorgehen zu können, die unlauter handeln, um sich hierdurch einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Ebenso begründen hohe Gegenstandswerte der Abmahnungen und Vertragsstrafeforderungen nicht gleich einen Rechtsmissbrauch, da diese offensichtlich überhöht sein müssen. Bloße Erheblichkeit ist nicht ausreichend, da sich objektiv nicht feststellen lässt, was erheblich ist.

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25. Juni 2021

Verfügbarkeitsangaben in Online-Shops

Warenkorbsymbol eines Onlineshops wird im Webbrowserfenster gezeigt
Beschluss des OLG Rostock vom 24.02.2021, Az.: 2 U 13/20

Es ist, wenn nicht anders gekennzeichnet, davon auszugehen, dass in Online-Shops angebotene Waren sofort verfügbar sind. Wird auf eine konkret benannte Restmenge hingewiesen, kann von den Kunden erwartet werden, dass diese Restmenge in einem Echtzeitsystem angegeben wird. Davon ist vor allem auszugehen, wenn es sich dabei um eine sehr geringe Menge an übrigen Produkten handelt. Andernfalls könnten die Angaben im Online-Shop irreführend sein.

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21. Juni 2021

Klausel zur Erstattungsfähigkeit von Vorverkaufsgebühren unwirksam

Taste mit Aufschrift Ticket auf Tastatur
Pressemitteilung Nr. 16/2021 des LG München I zum Urteil vom 09.06.2021, Az.: 37 O 5667/20

Das LG München I hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Tickethändlerin, welche die Erstattung von Vorverkaufsgebühren im Falle einer Verlegung oder vollständigen Absage von Veranstaltungen ausschloss, unwirksam ist. Diese Entscheidung wurde insbesondere dahingehend begründet, dass die Klausel einen Erstattungsanspruch generell ausschließt, also auch gegenüber dem Veranstalter. Dadurch wird der Kunde unangemessen benachteiligt.

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18. Juni 2021

Preisvergleichswerbung bei gebrauchter Kleidung

Verschiedene Preise stehen auf einem Blatt und werden teilweise durchgestrichen
Beschluss des KG Berlin vom 25.03.2021, AZ.: 5 U 15/20

Preisvergleichswerbung ist nicht zulässig, wenn für den Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar ist, auf welchen Preis sich der reduzierte Preis genau bezieht, auf einen früheren Preis des Werbenden selbst, auf eine Herstellerpreisempfehlung oder den am Markt verlangten Preis. Weiterhin ist es irreführend, wenn die in der Werbung angegebenen „Neupreise“ sich nicht auf die tatsächlich am Markt verlangten Preise beziehen, sondern geschätzte Preise des Werbenden sind. Zuletzt ist es auch irreführend, wenn bei der Angabe der Zusammensetzung der Textilien, die Materialien nicht in dem Anteil in dem Kleidungsstück entsprechenden Reihenfolge aufgelistet sind.

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10. Juni 2021

Gutachten über Isolierhülsen: Sachverständiger darf bei Großhandel einkaufen

Bauarbeiter an Schreibtisch
Urteil des OLG Hamburg vom 26.11.2020, Az.: 15 U 83/20

Prüft ein Gutachter ein Produkt auf dessen Werbeangaben hin, darf er es auf demselben Weg beziehen wie ein durchschnittlicher Verbraucher, Bauunternehmer, etc. Er kann zum Beispiel den Großhandel nutzen, sofern der authentische, unbeschädigte Zustand sichergestellt ist. Anderenfalls wäre die Manipulationsgefahr zu groß. Wird bis zur Klageerhebung mit den streitgegenständlichen Aussagen geworben und sind die Produkte auch nach Klageerhebung noch unverändert erhältlich, liegt ein Dauerdelikt vor, woraufhin die Verjährung nicht zu laufen beginnt.

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08. Juni 2021

Nachbehandeltes arsenhaltiges Rohwasser darf nicht als „Bio-Mineralwasser“ beworben werden

grünes Biosiegel auf weißem Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 28/2021 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 29.04.2021, Az.: 6 U 200/19

Sofern Mineralwasser mit einem so hohen Arsenanteil gefördert wird, dass es den Anforderungen an die Mineral- und Tafelwasserverordnung nicht genügt und deshalb nachbehandelt werden muss, darf es nicht als „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ beworben werden. Der Verbraucher erwarte bei einem mit dem Zusatz „Bio“ bezeichneten Mineralwasser nicht nur, dass es deutlich reiner sei als herkömmliche Mineralwasser, sondern auch unbehandelt, da es von Natur aus bestimmte Reinheitserfordernisse erfülle. Dies liegt gerade nicht vor, wenn das geförderte Rohwasser zunächst zur Anbindung des Arsens durch Mangansand geleitet werden muss. In diesem Fall sei die Verwendung von auf die „Bio Qualität“ des Mineralwassers bezogenen Werbeaussagen und Gütesiegeln irreführend und damit wettbewerbswidrig.

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08. Juni 2021

Irreführende Bewerbung von Mietverträgen

Mann mit Händen in den Hüften vor Entscheidung buy oder rent
Urteil des LG Berlin vom 05.05.2020, Az.: 15 O 107/18

Die Beklagten betreiben einen Onlineshop, in welchem Kunden unter anderem Smartphones, Tablets und Konsolen anmieten können. Dies wurde mit den Worten "smart gespart bei..." und "Sie suchen aktuelle und güns­tige Smartphones, Tablets, Konsolen oder andere Elektronikartikel, die Sie online bestellen kön­nen?" beworben. Nach Auffassung des LG Berlin vermitteln diese Aussagen dem Verbraucher, dass er die Ware erwerben und nicht mieten würde. Da bis zum Abschluss des Bestellvorgangs kein weiterer Hinweis auf einen Mietvertrag erfolge, wurden diese Angaben für wettbewerbswidrig erklärt.

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04. Juni 2021

BGH erklärt Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts bei den Zahlungsmitteln Paypal und Sofortüberweisung für zulässig

Mann hält Smartphone in der linken Hand. Auf dem Schreibtisch steht ein Laptop mit dem Symbol eines Einkaufswagens.
Urteil des BGH vom 25.03.2021, Az.: I ZR 203/19

a) Die Bestimmung des § 270a BGB stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG dar, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen von Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

b) Eine Vereinbarung, die den Schuldner bei Wahl der Zahlungsmittel "Sofortüberweisung" oder "Paypal" zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet, verstößt nicht gegen § 270a BGB, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte im Sinne von § 270a BGB vereinbart wird.

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31. Mai 2021

Unwirksame AGB-Klauseln bei KFZ-Versicherungen

oranger Kuli auf Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urteil des OLG Celle vom 25.02.2021, Az.: 13 U 33/19

Zwei Versicherungsgesellschaften klagten gegenseitig auf Unterlassung der Verwendung bestimmter ABG-Klauseln. Eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, die Reparatur seines KFZ bei einer festgelegten Werkstatt durchführen zu lassen, wurde wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Für den Versicherungsnehmer soll durch diese der Eindruck entstehen, dass er keine Entschädigung erhalte, wenn nicht die festgelegte Werkstatt aufgesucht wird. Eine andere Regelung, die den Garantieanspruch verwirken lässt, wenn falsche Angaben gemacht wurden, selbst wenn diese für das Risiko des Garantiegebers irrelevant sind, wurde wegen unangemessener Benachteiligung der Garantienehmer für unwirksam erklärt.

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