Urteile aus der Kategorie „Wirtschaftsrecht“
„Mailings“
Urteil des BFH vom 15.10.2009, Az.: XI R 52/06
Ein Unternehmen, das im Rahmen sog. "Mailings" ein Bündel von Leistungen in Zusammenhang mit der Planung, Herstellung und Distribution von Serienbriefen für gemeinnützige Organisationen in Italien erbringt, führt gegenüber seinen Auftraggebern eine einheitliche sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG und keine steuerermäßigte Lieferung von Druckschriften aus.Klage gegen Postmindestlohnverordnung erfolgreich
Pressemitteilung Nr. 5/2010 zum Urteil des BVerwG vom 28.01.2010, Az.: 8 C 19.09
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die am 01.01.2008 in Kraft getretene Postmindestlohnverordnung die Kläger in ihren Rechten verletzt. Mangels Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wurde das nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten. Damit ist die Klage gegen die Verordnung erfolgreich.Werbung für eine CFD-Handelsplattform unter der Lupe
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2009, Az.: 6 U 148/09
Wirbt ein Unternehmen mit der Aussage "Erste Europäische CFD-Börse" und einer börslichen Überwachung dieser Handelsplattform, erwartet gerade der nicht sachkundige Interessent die Möglichkeit zur Anlagentätigung im Rahmen eines multilateral agierenden Finanzmarktes unter einer hoheitlichen Überwachung durch die Börse. Werden auf der Handelsplattform jedoch lediglich Produkte eines einzigen Anbieters angeboten und erfolgt keine hoheitliche Überwachung handelt der Anbieter irreführend und somit wettbewerbswidrig.Internet für den Betriebsrat im Betrieb
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat im Bereich der Kommunikationsmittel einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen. Das Internet ist eine allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle, die im Rahmen der Betriebsratstätigkeit für eine aktuelle und entwicklungsorientierte Arbeit erforderlich ist. Im vorliegenden Fall entstehen dem Arbeitgeber auch keine weiteren Kosten, da der Personalcomputer des Betriebsrats für das Internet, das bereits die Geschäftsführung nutzt, nur freigeschaltet werden müsste.
Doch nicht zu jung für eine längere Kündigungsfrist!
Der EuGH hat entschieden, dass das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters einer Regelung entgegensteht, nach der vor dem vollendeten 25. Lebensjahr liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden sollen. Es sei Aufgabe der nationalen Gerichte, die Beachtung des Verbots auch zwischen Privaten sicherzustellen. Dazu kann es innerstaatliches Recht unangewendet lassen, unabhängig davon, ob es den Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung bezüglich des Verbots anruft.
Garantenpflicht, Betrug zu unterbinden
Den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden.
Gehören Freilose zur Bemessungsgrundlage für die Lotteriesteuer?
Mit gekauften Losen gewonnene Freilose, die ohne weiteren Einsatz zur erneuten Teilnahme an der Lotterie berechtigen, aber kein Recht auf Rückzahlung des Lospreises gewähren, beeinflussen die Bemessungsgrundlage der Lotteriesteuer nicht.
Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2010 auf 0,12 %
Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.12.2009
Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 erneut bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Dezember letzten Jahres gültigen Satz unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun weiterhin 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.Streit um die Kundendatei
Urteil des OLG Hamm vom 24.09.2009, Az.: 4 U 89/09
Der Kundendatenbestand eines von mehreren Personen betriebenen Unternehmens darf nach dessen Auflösung nicht von einer Person alleine zu eigenen Zwecken übernommen werden. Nach der Auflösung des Unternehmens "InternetadresseS" hatte eine von beiden Parteien allen Kunden mitgeteilt, dass das Unternehmen aufgelöst und nunmehr von ihr allein unter anderem Namen fortgeführt werde. Dies war aufgrund der Tatsache, dass die Datenbestände beiden Parteien gemeinsam zustehen, rechtswidrig.
