Urteile aus der Kategorie „Wirtschaftsrecht“

19. April 2007

Zurechnung von Zuwiderhandlungen eines Mitarbeiters

Urteil des BGH vom 19.04.2007, Az.: I ZR 92/04 (Wettbewerbsrechtliche) Zuwiderhandlungen eines Mitarbeiers, die dieser in seinem privaten Bereich begeht, werden dem Inhaber eines Unternehmens nicht zugerechnet. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die ihrer Art nach zur Unternehmenstätigkeit gehören.
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13. März 2007

Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

Urteil des BAG vom 13.03.2007, Az.: 9 AZR 612/05 1. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Abs 1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wird zur zusätzlichen Arbeitsaufgabe. Die Beauftragung ist ohne eine solche Vertragsänderung regelmäßig nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. 2. Gehört die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Arbeitnehmers, kann die Bestellung nach § 4f Abs 3 Satz 4 BDSG nur bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe wirksam widerrufen werden. Schuldrechtliches Grundverhältnis und Bestellung nach dem BDSG sind miteinander verknüpft.

3. Eine Teilkündigung hinsichtlich der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist zulässig. Die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzbeauftragten fällt lediglich weg.
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08. März 2007

Schweini darf nicht verwurstet werden

Urteil des LG München I vom 08.03.2007, Az.: 4 HK O 12806/06 Ein Fleischgroßhändler darf aufgrund einer Klage des Fußball-Nationalspielers Bastian Schweinsteiger ohne dessen Zustimmung die Kennzeichnung "Schweini" im geschäftlichen Verkehr nicht länger verwenden. Die vom Großhändler dazu eingetragen Marke "Schweini" muss beim Deutschen Patent- und Markenamt ebenfalls gelöscht werden. Das LG München I stellte im Urteil vom 08.03.2007, Az 4 HK O 12806/06 ebenfalls fest, dass dem Nationalspieler ein Schadensersatzanspruch wegen der unbefugten Namensverwendung zusteht. Begründung des Landgerichts ist, dass es nicht darauf ankommt ob die betroffene Person den Spitznamen selbst aktiv gebraucht, sondern wem oder was dieser Spitzname in Medien und der Öffentlichkeit zugeordnet wird. Auch dadurch entsteht nach Ansicht des Münchner Landgerichts für den Bezeichneten ein personalisierter und individualisierter Namensschutz, der vom § 12 BGB erfasst wird.
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06. März 2007

PETCYCLE

Urteil des BGH vom 06.03.2007, Az.: KVR 6/06 a) Ist ein Rationalisierungskartell vor dem 1. Juli 2005 lediglich als Normen- und Typenkartell angemeldet worden, ist eine nach § 131 GWB fortwirkende Freistellung ausgeschlossen. ...
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16. Januar 2007

National Geographic II

Urteil des BGH vom 16.01.2007, Az.: KVR 12/06 Wird eine im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle ergangene Entscheidung des Bundeskartellamts angefochten, ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, selbst oder unter Einschaltung des Amtes diejenigen Erhebungen durchzuführen, die im Verwaltungsverfahren schon wegen des engen zeitlichen Rahmens von vornherein nicht in Betracht gekommen wären. ...
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01. Januar 2007

Neuer Basiszinssatz seit 01.01.2007 bei 2,70 %

Der neue Basiszinssatz seit 01.01.2007 beträgt 2,70 % und gilt bis zum 30.06.2007. Zur Zeit können gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, 7,70 % geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen des § 286 BGB vorliegen und die fällige Rechnung nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung beglichen wurde. Dieser Zinssatz ist variabel und liegt nach § 288 BGB immer 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Er kann aber nur geltend gemacht werden, wenn gegenüber dem Verbraucher ein besonderer Hinweis in der Rechnung erfolgte. Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB können 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, also somit 10,70 %, geltend gemacht werden.
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18. Dezember 2005

Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit eniem geplanten Betriebsübergang – dreiseitiger Vertrag

Urteil des BAG vom 18.08.2005, Az.: 8 AZR 523/04 Die Arbeitsvertragsparteien können das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang wirksam durch Aufhebungsvertrag auflösen, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Dies gilt auch dann, wenn eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zwischengeschaltet ist. Ein Aufhebungsvertrag ist jedoch wegen gesetzwidriger Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a BGB unwirksam, wenn zugleich ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer vereinbart oder zumindest verbindlich in Aussicht gestellt wird. Wird ein Arbeitnehmer von einer Auffanggesellschaft nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu verschlechterten Arbeitsbedingungen eingestellt, liegt hierin noch keine Umgehung des § 613a BGB, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen sachlich gerechtfertigt ist.
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16. November 2005

Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Urteil des BFH vom 16.11.2005, Az.: VI R 64/04 1. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden. 2. Kann der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen auch privat nutzen und wird über die Nutzung des Dienstwagens ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt, so ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil nach der 1 v.H.-Regelung zu bewerten. Eine Schätzung des Privatanteils anhand anderer Aufzeichnungen kommt nicht in Betracht.
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