Urteile aus der Kategorie „Wirtschaftsrecht“

30. September 2003

Wunsch nach Teilzeitarbeit darf nicht ohne weiteres abgelehnt werden

Urteil des BAG vom 30.09.2003, Az.: 9 AZR 665/02 § 8 TzBfG gibt Arbeitnehmern grundsätzlich einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Dies gilt jedoch nur, wenn sich der Teilzeitarbeitswunsch im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber lösen lässt, d.h. keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Solche könnten vorliegen, wenn die Teilzeitarbeit sich mit dem Organisationskonzept des Betriebes nicht vereinbaren lässt. Kann das Gelingen dieses Konzeptes aber selbst dann nicht erreicht werden, wenn alle Arbeitnehmer Vollzeit beschäftigt sind, so liegen laut BAG keine betrieblichen Gründe für die Ablehnung von Teilzeitarbeit vor.
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24. September 2003

Problemkreis Prozeßbeschäftigung und Annahmeverzug

Urteil des BAG vom 24.09.2003, Az.: 5 AZR 500/02 Das Bundesarbeitsgericht hat zum Problemkreis Prozeßbeschäftigung folgendes entschieden: Wenn der gekündigte Arbeitnehmer -hier der Kläger- es ablehnt während des Prozesses weiter bei der Firma -hier die Beklagte- zu arbeiten, die ihm gekündigt hat, diese sich grundsätzlich im Annahmeverzug befand mit der Rechtsfolge des § 615 Satz 1 BGB. Danach könnte der gekündigte Arbeitnehmer auch für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen. Jedoch muss sich laut BAG der gekündigte Arbeitnehmer den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er bei seinem ehemaligen Arbeitgeber zu erwerben unterlassen hat. Die Anrechnung entspricht der vereinbarten Vergütung, so dass der gekündigte Arbeitnehmer nichts mehr verlangen kann. Auch ergeben sich aus den mit einer bloßen Prozeßbeschäftigung verbundenen Unsicherheiten keine Zumutbarkeitsbedenken.
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18. September 2003

Beschäftigungszeiten werden bei Inhaberwechsel angerechnet

Urteil des BAG vom 18.09.2003, Az.: 2 AZR 330/02 Bei der Berechnung von Kündigungsfristen im Rahmen eines Betriebsinhaberwechsels gilt folgendes: Die beim Betriebsveräußerer erbrachten Beschäftigungszeiten werden bei der Berechnung der Kündigungsfrist nach § 622 BGB berücksichtigt. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs kurzfristig unterbrochen war. Voraussetzung ist hier aber, dass die Beschäftigungszeiten in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen.
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05. September 2003

Rügefrist bei Transportschäden

Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003, Az.: 324 O 224/03 Wird der Verbraucher in den Online AGB von Versandhäusern dazu aufgefordert, offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden gehören, sofort zu reklamieren, so ist dies nicht zulässig. Der Schutz des Verbrauchers wird hier nicht gewahrt, da dies im Umkehrschluss bedeuten würde, dass der Verbraucher bei einer Zuwiderhandlung seine sonstigen Gewährleistungsansprüche verlieren würde.
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03. September 2003

Betriebsrat hat Anspruch auf Nutzung des firmeninternen Intranets

Beschluss des BAG vom 03.09.2003, Az.: 7 ABR 12/03 Existiert innerhalb einer Firma ein Intranet, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat unter bestimmten Bedingungen die Nutzung des Intranets gestatten. Zudem darf der Arbeitgeber Informationen, die der Betriebsrat über das Intranet verbreitet, nicht eigenmächtig entfernen. Der Betriebsrat darf das Intranet als ein Mittel der betrieblichen Kommunikation grundsätzlich für erforderlich halten. Er muss aber die berechtigten Interessen des Arbeitgebers mitberücksichtigen. Er hat daher nicht pauschal auf jedes von ihm geforderte Kommunikationsmittel einen Anspruch, sondern muss die Erforderlichkeit des Mittels begründen. Ein Anhaltspunkt ist hierbei vor allem die Üblichkeit bestimmter Kommunikationswege im Betrieb.
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01. Februar 2003

Widerspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang

Widerspricht der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses bei Veräußerung eine Betriebsteils, entfällt sein Arbeitsplatz. Bei der Prüfung der  Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung sind Arbeitsplätze, die während der Kündigungsfrist oder später frei werden, zu berücksichtigen (LAG Berlin 2 SA 1854/02).
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01. Februar 2003

Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag

Die formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe wegen vertragswidriger Lösung vom Arbeitsvertrag ist nach § 309 nr. 6 BGB seit dem 01.01.2002 unzulässig. Der Unzulässigkeit einer derartigen Vereinbarung stehen keine im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 BGB entgegen. Eine der Höhe nach unwirksame Vertragsstrafe kann nicht herabgesetzt werden (LAG Hamm 10 Sa 1158/02).
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15. Januar 2003

Leiharbeiter zählen nicht mit

Leiharbeitnehmer werden generell weder bei der Ermittlung der Zahl der Betriebsratsmitglieder noch bei der Ermittlung der mindestens freizustellenden Betriebsratsmitglieder berücksichtigt (LAG Hamm 13 TaBV 90/02).
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04. Dezember 2002

Befristungen im Arbeitsverhältnis

Urteil des BAG vom 04.12.2002, Az.: AZR 545/01 Arbeitsvertragsparteien können miteinander vereinbaren, dass eine Befristung nicht ohne Sachgrund möglich sein soll. Eine derartige Abbedingungsvereinbarung liegt jedoch nicht bereits dann vor, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund genannt wird.
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