Urteile aus der Kategorie „Wirtschaftsrecht“

14. Juni 2005

Einzuhaltende Abmahnfristen gegenüber Arbeitnehmer

Urteil des LAG Nürnberg vom 14.06.2005, Az.: 6 Sa 367/05 1. Zwar gibt es keine Regelfrist, innerhalb derer eine Abmahnung nach dem behaupteten Arbeitsvertragsverstoß des Arbeitnehmers oder der Kenntnis des Arbeitgebers hiervon ausgesprochen werden muss. 2. Kennt der Arbeitgeber den Verstoß, zeigt er diesen gegenüber dem Arbeitnehmer jedoch erstmals nach fast sechs Monaten an - hier: durch Anhörung als Voraussetzung für die Abmahnung -, kann er eine Abmahnung jedenfalls dann nicht mehr darauf stützen, wenn diese nicht auch auf gleichartige neuere Verstöße gegründet ist. Der Arbeitgeber hat nämlich durch sein Zuwarten gezeigt, dass er den behaupteten Vertragsverstoß des Arbeitnehmers nicht als sanktionswürdig ansieht.
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11. Februar 2005

Problemkreis der privaten Nutzung von Internet und Telefon des Arbeitgebers

Urteil des LAG Köln vom 11.02.2005, Az.: 4 Sa 1018/04 Ob und in welchem Umfang die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidirg ist, richtet sich primär nach den arbeitsvertraglichen Regelungen. Fehlt eine solche Regelung, so kann der Arbeitnehmer in der Regel berechtigter Weise von der Duldung derartiger Handlungen in angemessenem Umfang ausgehen.
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15. Dezember 2003

Private Nutzung der betrieblichen Computeranlage

Urteil des LAG Köln vom 15.12.2003, Az.: 2 Sa 816/03 Die private Nutzung der betrieblichen Computeranlage führt regelmäßig zu Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vor allem, wenn die Nutzung nicht geregelt ist, wirft dies Probleme auf. Generell ist anzumerken, dass das Ausmaß und die Art der Nutzung der betrieblichen Computeranlage durch den Arbeitgeber vorgegeben wird. Eine Privatnutzung kann komplett untersagt werden. Ist nichts geregelt, bedarf es laut Landesarbeitsgericht Köln der vorherigen Abmahnung des Arbeitnehmers, wenn dieser während der Arbeitszeit private Emails versendet.
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30. September 2003

Wunsch nach Teilzeitarbeit darf nicht ohne weiteres abgelehnt werden

Urteil des BAG vom 30.09.2003, Az.: 9 AZR 665/02 § 8 TzBfG gibt Arbeitnehmern grundsätzlich einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Dies gilt jedoch nur, wenn sich der Teilzeitarbeitswunsch im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber lösen lässt, d.h. keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Solche könnten vorliegen, wenn die Teilzeitarbeit sich mit dem Organisationskonzept des Betriebes nicht vereinbaren lässt. Kann das Gelingen dieses Konzeptes aber selbst dann nicht erreicht werden, wenn alle Arbeitnehmer Vollzeit beschäftigt sind, so liegen laut BAG keine betrieblichen Gründe für die Ablehnung von Teilzeitarbeit vor.
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24. September 2003

Problemkreis Prozeßbeschäftigung und Annahmeverzug

Urteil des BAG vom 24.09.2003, Az.: 5 AZR 500/02 Das Bundesarbeitsgericht hat zum Problemkreis Prozeßbeschäftigung folgendes entschieden: Wenn der gekündigte Arbeitnehmer -hier der Kläger- es ablehnt während des Prozesses weiter bei der Firma -hier die Beklagte- zu arbeiten, die ihm gekündigt hat, diese sich grundsätzlich im Annahmeverzug befand mit der Rechtsfolge des § 615 Satz 1 BGB. Danach könnte der gekündigte Arbeitnehmer auch für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen. Jedoch muss sich laut BAG der gekündigte Arbeitnehmer den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er bei seinem ehemaligen Arbeitgeber zu erwerben unterlassen hat. Die Anrechnung entspricht der vereinbarten Vergütung, so dass der gekündigte Arbeitnehmer nichts mehr verlangen kann. Auch ergeben sich aus den mit einer bloßen Prozeßbeschäftigung verbundenen Unsicherheiten keine Zumutbarkeitsbedenken.
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18. September 2003

Beschäftigungszeiten werden bei Inhaberwechsel angerechnet

Urteil des BAG vom 18.09.2003, Az.: 2 AZR 330/02 Bei der Berechnung von Kündigungsfristen im Rahmen eines Betriebsinhaberwechsels gilt folgendes: Die beim Betriebsveräußerer erbrachten Beschäftigungszeiten werden bei der Berechnung der Kündigungsfrist nach § 622 BGB berücksichtigt. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs kurzfristig unterbrochen war. Voraussetzung ist hier aber, dass die Beschäftigungszeiten in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen.
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05. September 2003

Rügefrist bei Transportschäden

Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003, Az.: 324 O 224/03 Wird der Verbraucher in den Online AGB von Versandhäusern dazu aufgefordert, offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden gehören, sofort zu reklamieren, so ist dies nicht zulässig. Der Schutz des Verbrauchers wird hier nicht gewahrt, da dies im Umkehrschluss bedeuten würde, dass der Verbraucher bei einer Zuwiderhandlung seine sonstigen Gewährleistungsansprüche verlieren würde.
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03. September 2003

Betriebsrat hat Anspruch auf Nutzung des firmeninternen Intranets

Beschluss des BAG vom 03.09.2003, Az.: 7 ABR 12/03 Existiert innerhalb einer Firma ein Intranet, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat unter bestimmten Bedingungen die Nutzung des Intranets gestatten. Zudem darf der Arbeitgeber Informationen, die der Betriebsrat über das Intranet verbreitet, nicht eigenmächtig entfernen. Der Betriebsrat darf das Intranet als ein Mittel der betrieblichen Kommunikation grundsätzlich für erforderlich halten. Er muss aber die berechtigten Interessen des Arbeitgebers mitberücksichtigen. Er hat daher nicht pauschal auf jedes von ihm geforderte Kommunikationsmittel einen Anspruch, sondern muss die Erforderlichkeit des Mittels begründen. Ein Anhaltspunkt ist hierbei vor allem die Üblichkeit bestimmter Kommunikationswege im Betrieb.
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