Urteile aus der Kategorie „Wirtschaftsrecht“

07. November 2002

Überstunden contra tarifliche Vergütungsansprüche

Urteil des BAG vom 07.11.2002, Az.: 2 AZR 742/00 Nimmt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer allein deshalb von der Zuweisung von Überstunden aus, weil der Arbeitnehmer nicht bereit ist, auf tarifliche Vergütungsansprüche zu verzichten, stellt diese eine unzulässige Maßregelung im Sinne des § 612 a BGB dar.
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06. November 2002

Teilzeit contra betriebliche Gründe

Bei der Beurteilung der Frage, ob dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit betriebliche Gründe im Sinne des § 8 Abs. 4 TzBfG entgegenstehen, ist eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Interessenabwägung erforderlich. Das Interesse des Arbeitnehmers kann auch dann überwiegen, wenn es dem Arbeitgeber möglich und zumutbar ist, durch Abbau von Überstunden zusammen mit den frei werdenden Stunden einen Vollzeitarbeitsplatz einzurichten und zu besetzen und somit dem Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers zu entsprechen (LAG München 9 Sa 37/02).
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26. September 2002

Gründung neuer Organgesellschaft kein Kündigungsgrund

Urteil des BAG vom 26.09.2002, Az.: 2 AZR 636/01 Die Entscheidung des Unternehmens, einen Betriebsteil durch eine noch zu gründende, finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen voll eingegliederte Organgesellschaft mit von dieser neu einzustellenden Arbeitnehmern weiter betreiben zu lassen, stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG dar, den in diesem Betriebsteil bisher beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen.
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04. September 2002

Dreiecksgeschäft beinhaltet Aufhebungsvertrag

Urteil des ArbG Berlin vom 04.09.2002, Az.: 30 Ca 8920/02 Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potentieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäfts, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tag nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und ausschließlich für diesen tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem bisherigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, der zur Wirksamkeit der Schriftform bedarf.
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07. Februar 2002

Mobbing kein wichtiger Kündigungsgrund

Wer sich als Arbeitnehmer gemobbt fühlt und kündigt, hat zwar nicht unbedingt einen wichtigen Kündigungsgrund, kann aber auf eine kürzere Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hoffen. In einem solchen Fall kann der Entschluss des Mitarbeiters, das Arbeitsverhältnis von sich aus zu kündigen, verständlich und entschuldbar sein (LSG Rheinland-Pfalz L 1 AL 57/01).
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20. März 2001

Versenden privater E-Mail am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 20.03.2001, Az.: 5 Ca 4459/00 Wegen des Fehlens einer vorherigen Abmahnung ist eine Kündigung wegen des Weiterversendens privater E-Mails im Betrieb des Arbeitgebers unwirksam. Dies gilt ebenso, wenn in einer generellen internen Arbeitsanweisung das Versenden privater E-Mails zuvor verboten und eine außerordentliche Kündigung für den Fall des Zuwiderhandelns angedroht wurde.
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