Anwalt::Presserecht::Persönlichkeitsrecht:::::
Rechtsanwalt::Presse::Gegendarstellung::::::::
Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt sofort :: 0821 – 420 795 0
Kanzlei :: Team :: Referenzen :: Beratungsfelder :: Online-Rechtsberatung :: News & Urteile :: Artikel :: Gesetze :: Gerichte :: Links

Presserecht

Deutsch :: English
Startseite :: Kontakt
Newsletter   RSS Feeds   Drucken    Senden
Startseite kanzlei.biz
 





  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Bereich der Ehrverletzung bzw. der Verletzung des Rechtes am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
  • Gegendarstellung, Widerruf und Richtigstellung


Bei der Veröffentlichung von Tatsachen und Meinungsäußerungen im Bereich der traditionellen Printmedien, in Rundfunk und Fernsehen oder im Rahmen von Onlinepublikationen kommt es immer häufiger zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei Unternehmen.

Hier bietet das Presserecht einen differenzierten Rechtsrahmen, der bei entsprechender Anwendung einen umfangreichen Schutz gewährt. Wichtig ist hierbei, dass schnell entsprechende Ansprüche durchgesetzt werden, um größeren Imageschaden zu vermeiden.



/Beratungsfelder > Medien & Musik > Presserecht
 
Zurück :: Seitenanfang Impressum :: Sitemap 
kanzlei.biz :: Anwaltskanzlei Hild & Kollegen :: Konrad-Adenauer-Allee 55 :: 86150 Augsburg ::::
Tel +49 (0)821 - 420 795 0 :: Fax +49 (0)821 - 420 795 95 :: info@kanzlei.biz :: www.kanzlei.biz