

Kommentar zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.02.2013, Az.: I-20 W 104/11
Mit Hilfe des Instituts der Abmahnung wird eine andere Person außergerichtlich und formal dazu aufgefordert, künftig eine bestimmte Rechtsverletzung zu unterlassen. Bezweckt wird damit in der Regel, einen Rechtsstreit außergerichtlich zu klären und einem kostspieligen Gerichtsverfahren vorzubeugen.
Greift ein verletzter Rechteinhaber nicht zu diesem Mittel und entscheidet sich dazu, direkt Klage zu erheben, läuft er in aller Regel Gefahr, dass der Verletzer den Klageanspruch sofort anerkennt. Folge davon ist, dass der klagende Rechteinhaber trotz Obsiegens mit seiner Klage die Verfahrenskosten zu tragen hat, da er dem Beklagten gar keine Möglichkeit gegeben hat, den Rechtsstreit ohne Gericht zu klären.
NEU im abmahnBAROMETER:
Uns erreicht eine Abmahnung der AEGIS Multimedia Service GmbH, welche durch Rechtsanwalt Tobias Selig ausgesprochen wurde. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er eine Urheberrechtsverletzung an dem russischen Filmwerk „Что творят мужчины“ („Was Männer wollen“) begangen hätte.
Urteil des LG Köln vom 08.05.2013, Az.: 28 O 452/12
Eine schlechte Bewertung eines Händlers auf Amazon, die mit einem schlechtem Kundenservice begründet wird, stellt keine Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine Meinungsäußerung dar. Daher stellt dies keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts des Händlers dar, sofern dieser in der Bewertung nicht beleidigt wird. Eine Unterlassung solcher Bewertungen kann somit grundsätzlich nicht gefordert werden.
Urteil des KG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 5 U 35/12
Gemäß § 3 EnVKV muss jeder gewerblicher Anbieter von neuen Haushaltsgeräten seine Käufer über den Verbrauch an Energie und anderer wichtiger Ressourcen wie z.B. auch Wasser der jeweiligen Geräte informieren. Für Gebrauchtgeräte hingegen besteht eine solche Informationspflicht nicht. Technische Geräte, die im Rahmen einer Musterküche bereits aufgebaut waren, gelten hierbei nicht als Gebrauchtgeräte, da mit ihnen im Ladengeschäft in der Regel tatsächlich weder gebacken oder gekocht, noch abgewaschen wurde, diese somit noch nicht „in Gebrauch“ waren.
NEU im abmahnBAROMETER:
Rechtsanwälte Waldorf mahnten einen unserer Mandanten im Namen der Sony Music Entertainment GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
Pressemitteilung Nr. 87/13 des BGH vom 14.05.2013, Az.: VI ZR 269/12
Google analysiert Sucheingaben der Nutzer und bringt auf Grundlage dieser Analysen Suchvorschläge ein. Sind diese rechtswidrig, haftet Google jedoch erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Insbesondere ist der Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, die Einträge vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wird Google aber über rechtswidrige Einträge informiert, müssen diese aus den Suchvorschlägen getilgt werden.
Beschluss des OVG Lüneburg vom 20.2.2013, Az.: 5 LA 101/12
Eine Persönlichkeitsverletzung liegt nicht vor, wenn die Presse einen sachlichen und objektiven Bericht über ein Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte veröffentlicht. Im vorliegenden Fall verlangte ein Kriminaloberkommissar Schmerzensgeld, weil der Polizeipräsident und die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens wegen Vorteilsnahme bzw. Bestechlichkeit mehrerer Beamte informierten. Darin sah der Kriminaloberkommissar eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, da auf Grund der Tatsache, dass es sich dabei um eine kleine Dienststelle handelte, seine Identifizierung möglich sei. Das OVG Lüneburg lehnt hier jedoch eine Persönlichkeitsverletzung ab, denn für die Informationen der Öffentlichkeit bestand auf Grund der schweren Vorwürfe ein besonderes öffentliches Interesse. Solche öffentlichen Äußerungen sind erlaubt, solange sie nicht die...
NEU im abmahnBAROMETER:
Die Rechtanwälte Kornmeier & Partner mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Embassy of Music GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ab.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 06.03.2013, Az.: 1 U 41/12-13
Ein Werbeprospekt eines Unternehmens muss die Geschäftsanschrift des Unternehmens tragen; die Anschrift einer Filiale reicht nicht aus.
NEU im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung vor.
Beschluss des OLG Bremen vom 15.03.2013, Az.: 2 U 5/13
Die Angabe "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" im Impressum des Internetauftritts eines Rechtsanwalts stellt eine irreführende Werbung dar. Mit ihr wird der Eindruck erweckt, der werbende Rechtsanwalt verfüge aufgrund der angegebenen Zulassung gegenüber anderen Rechtsanwälten über eine besondere Stellung oder Qualifikation, obwohl es sich bei der beworbenen Zulassung um eine Selbstverständlichkeit handelt.
NEU im abmahnBAROMETER:
Unserem Mandanten gegenüber wurde von der Autohaus R. Schraml GmbH eine auf Unterlassung gerichtete Abmahnung durch die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH ausgesprochen.
NEU im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung von Herrn Oliver Heilmann durch Rechtsanwalt Krugmann vor, wonach unser Mandant im Rahmen seines eBay-Auftritts gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.
NEU im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung der Ostsee Pension Grömitz durch die Rechtsanwälte Both, Michaelis, Dr. Grote & Klaper wegen unlauteren Wettbewerbs vor.
Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 175/07
Hersteller der Vervielfältigung einer Funksendung durch Aufnahme auf Bild- oder Tonträger ist allein derjenige, der die körperliche Festlegung der Funksendung technisch bewerkstelligt, selbst wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben. Eine Funksendung wird nicht öffentlich zugänglich gemacht, wenn jeweils nur eine einzelne Aufnahme einer Sendung auf Bild- oder Tonträger jeweils nur einer einzelnen Person zugänglich gemacht wird, selbst wenn diese einzelnen Personen in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden.
NEU im abmahnBAROMETER:
Der Rechtsanwalt Volker Jakob mahnt im Namen von Herrn Martin Schriefer einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Wettbewerbsverletzung durch einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
NEU im abmahnBAROMETER:
Rechtanwälte Waldorf Frommer mahnen abermals einen unserer Mandanten im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
NEU im abmahnBAROMETER:
Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Verlagsgruppe Random House GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
NEU im abmahnBAROMETER:
Rechtanwälte Waldorf Frommer mahnen abermals einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab. Dieses Mal im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany.
NEU im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH wegen angeblich widerrechtlichen Plagiatsvertriebs durch unseren Mandanten vor. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch die Ettrich Rechtsanwälte.
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