

Urteil des VG Kassel vom 01.03.2012, Az.: 1 K 234/11.KS
Das Speichern personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz unterliegt bestimmten Kriterien. So wird die Dauer der Speicherung insofern begrenzt, als dass die Daten unverzüglich gelöscht werden müssen, sobald feststeht, dass deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist, um die Zwecke zu erfüllen, für die sie erhoben oder weiterverarbeitet werden durften.
Urteil des OLG Köln vom 10.02.2012, Az.: 6 U 187/11
Wer eine Vielzahl von Tippfehler-Domains betreibt, um diejenigen Nutzer, die sich vertippen, von der eigentlich aufgesuchten Website fern zu halten, behindert den Mitbewerber gezielt, was einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Urteil des BGH vom 24.04.2012, Az.: XI ZR 96/11
Ein Bankkunde, der im Online-Banking Opfer eines Pharming-Angriffs wird, handelt fahrlässig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz ausdrücklichen Warnhinweises gleichzeitig zehn TAN eingibt.
Urteil des LG Stuttgart vom 08.02.2012, Az: 13 S 160/11
Die Vorschrift des § 323 BGB ist im Hinblick auf die Verbrauchsgüterrichtlinie der Europäischen Union (EU RL 1999/44) richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass für den Rücktritt alleine der Ablauf, nicht aber das Setzen einer angemessenen Frist erforderlich ist. Einer Fristsetzung bedurfte es daher entgegen dem Wortlaut des § 323 BGB nicht. Vielmehr genügt es, wenn eine angemessene Frist für die gegebene Gelegenheit der Nacherfüllung verstrichen ist, ohne dass der Käufer jene gesetzt hatte. Der Käufer konnte daher wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen, obwohl dieser keine Frist zum Rücktritt gesetzt hatte.
Urteil des OLG Koblenz vom 28.03.2012, Az.: 9 U 1166/11
Kündigt ein Verbraucher einen Vertrag ordnungsgemäß und wird daraufhin fernmündlich ein Tarifwechsel vereinbart, so steht dem Verbraucher erneut ein Widerrufsrecht zu. Auf Grund der Änderung von wesentlichen Vertragsinhalten wird ein neuer Leistungsgegenstand vereinbart. Dies geht daher über eine lediglich als „Tarifanpassung“ bezeichnete Modifizierung des ursprünglichen Vertrages hinaus und stellt sich als Abschluss eines neuen Dienstleistungsvertrages dar. Auch ist der Verbraucher in gleichem Umfang bezüglich des Änderungsvertrag wie bei einem Erstvertrag schutzwürdig und damit entsprechend über sein Widerrufsrecht zu belehren.
Urteil des KG Berlin vom 21.03.2012, Az.: 24 U 130/10
Das Framing stellt eine unzumutbare Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Datenbankherstellers durch wiederholte und systematische Entnahme unwesentlicher Teile dar. Der hierdurch dem Urheber entstehende Schaden ist im Rahme der Lizenzanalogie zu berechnen und resultiert aus der Vergütung, die ein vernünftiger Vertragspartner bei erfolgter Nutzungseinräumung vereinbart hätte. Diese fiktive Lizenzgebühr erhöht sich um 50 %, wenn es der Nutzer zudem unterlassen hat, eine Quellenangabe oder einen Copyright-Hinweis zu verwenden.
Urteil des BGH vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 217/08
Die deutschen Gerichte sind international zuständig, wenn Persönlichkeitsrechte durch Internetveröffentlichungen aus dem Ausland verletzt werden. Insoweit sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet, liegt der Erfolgsort ebenfalls in Deutschland, weshalb die Frage nach deutschem Recht zu beurteilen ist.
Pressemitteilung Nr. 9/12 des LG Nünberg-Fürth zum Urteil vom 08.05.2012, Az.: 11 O 2608/12
Der Betreiber eines Bewertungsportals für Zahnärzte wurde im Rahmen der Störerhaftung zur Löschung eines negativen anonymen Beitrags verurteilt. Der Portalbetreiber weigerte sich eine negative Bewertung zu löschen, nachdem der betroffene Zahnarzt diesen darauf hingewiesen hat, dass die in Rede stehende Behandlung gar nicht stattgefunden hat. Der Provider hätte die Beanstandung genauer prüfen müssen und vom Bewertertenden einen Nachweis für die tatsächliche Durchführung der Behandlung verlangen müssen.
In den ersten beiden Teilen unserer Artikelserie zum eCommerce-Recht haben wir Ihnen bereits u.a. die aktuelle Rechtsprechung zur 40-Euro-Klausel, den Anforderungen an ein Garantieversprechen, der Angabe von Lieferkosten und der Impressumspflicht für Fanseiten auf Facebook aufgezeigt.
Im letzten Teil dieser Serie werden wir Ihnen darlegen, wie die Gerichte z.B. zur Werbung mit Markenlogos, dem nachträglichen Ausschluss der Gewährleistung, der Zulässigkeit von Ersatzzustellungen an Nachbarn und zu Google AdWords entschieden haben.
Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011, Az.: 327 O 779/10
Die Klausel "Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden." ist keine unzulässige Verkürzung des Widerrufsrecht. Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Klausel als „Bitte“ und nicht als verbindliche Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrecht.
Urteil des LG Stuttgart vom 17.02.2012, Az.: 31 O 47/11 KfH
Wird mit angeblichen positiven medizinischen oder ökologischen Auswirkungen eines Produkts (Gerät zur magnetischen Wasserbehandlung) geworben, so ist dies irreführend, wenn ein Hinweis auf die wissenschaftlich umstrittene Wirkung unterlassen wird.
Urteil des VG Düsseldorf vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10
Der Domaininhaber haftet als Störer, wenn im Rahmen des Domain-Parkings auf pornographische Inhalte verlinkt wird.
Urteil des LG Hamburg vom 20.04.2012, Az.: 310 O 461/10
YouTube haftet nicht als Täter für urheberrechtsverletzende Videos, die seine Nutzer einstellen. YouTube hat die Videos nicht selbst hochgeladen und auch nicht zu Eigen gemacht. Allerdings haftet YouTube ab Kenntnis von den urheberrechtsverletzenden Videos als Störer. Ab diesem Zeitpunkt ist YouTube verpflichtet die rechtsverletzenden Videos zu sperren und weitere Uploads von Videos, welche die gemeldeten rechtsverletzenden Inhalte enthalten zu verhindern. Hierzu sind MD5-Filter, das Content-ID-Verfahren und Wortfilter einzusetzen.
Immer wieder ist der Internet-Marktplatz für Geschäftskunden melango.de dazu gezwungen, seine Gebühren gerichtlich einzuklagen. Die Kunden von melango.de berufen sich im Wesentlichen darauf, dass melango.de die Methoden einer Abo-Falle anwende. Daher hat ein Kunde vor dem Amtsgericht Burgwedel, Versäumnisurteil vom 12.01.2012, Az.: 78 C 97/11, negative Feststellungsklage erhoben. Da melango.de trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwesend war, wurde ein Versäumnisurteil zu Gunsten des Kunden erlassen.
Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10
a) Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine offenkundige, von ihrem Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Verletzung des Namensrechts hingewiesen wird (Fortführung von BGHZ 148, 13 - ambiente.de).
b) Eine solche offenkundige Namensrechtsverletzung liegt vor, wenn es sich bei dem als verletzt geltend gemachten Namen um die offizielle Bezeichnung der für die Verwaltung eines Regierungsbezirks zuständigen Behörde handelt und der beanstandete Domainnamen von einem in Panama ansässigen Unternehmen registriert worden ist.
Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 123/10
a) Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.
b) Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.
Urteil des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10
a) Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot eines Bieters ein dem (angenommenen) Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters.
b) Aus einem geringen Startpreis (hier: 1 €) bei einer Internetauktion ergeben sich keine Rückschlüsse auf den Wert des Versteigerungsobjekts.
c) Ob und mit welchem Inhalt bei einer Internetauktion durch die Angebotsbeschreibung des Anbieters eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Meistbietenden zustande kommt, ist unter umfassender Würdigung der abgegebenen Willenserklärungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
d) Grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von der Unechtheit eines im Internet unter Angabe des Markennamens versteigerten Luxusobjekts kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es sei erfahrungswidrig, dass...
Urteil des OLG Stuttgart vom 19.04.2012, Az.: 2 U 91/11
Ein Unternehmen, dass Domains für seine Kunden „parkt“, haftet als Störer für markenrechtsverletzende Domains, wenn es auf die Rechtsverletzung per Email hingewiesen wurde und trotzdem untätig blieb.
Urteil des LG Bonn vom 28.03.2012, Az.: 5 S 205/11
Wird ein fremder Account bei einer Internet-Auktion gebraucht, so liegt in der Regel ein Handeln unter fremden Namen vor. Für die Frage, ob der tatsächlich Handelnde oder der Accountinhaber Vertragspartner wird, kommt es auf den Empfängerhorizont des anderen Vertragsteils an. Der Verkäufer muss sich dabei auf die abrufbaren Daten des Käufers verlassen können, so dass ein Eigengeschäft des Handelnden mangels Erkennbarkeit der abweichenden Identität regelmäßig nicht in Betracht kommt.
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 21.03.2012, Az.: 608 KLs 8/11
Das Landgericht Hamburg hat im Verfahren gegen sieben Angeklagte wegen des Betreibens von Abo-Fallen im Internet Freiheitsstrafen sowie Geldstrafen verhängt. Mit den an die Kunden versandten Zahlungsaufforderungen täuschten die Angeklagten den Kunden vor, diese seien eine vertragliche Zahlungsverpflichtung eingegangen. Tatsächlich waren jedoch keine Verträge zustande gekommen, weil den Angeklagten wegen des Inhalts ihrer sinnlosen Angebote und der gezielten Gestaltung ihrer Websites klar war, dass Kunden, die sich dort anmeldeten, den Kostenhinweis übersehen hatten.
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