

Urteil des EuGH vom 09.03.2010, Az.: C - 518/07
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft mit seiner Entscheidung vom 09.03.2010 das staatliche Aufsichtssystem in der Privatwirtschaft als europarechtswidrig ein. Damit fordert der EuGH mit seinem Urteil mehr Unabhängigkeit für die Datenschutzaufsicht. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die Entscheidung des EuGH. Das Gericht habe mit seinem Urteil klargestellt, dass das Risiko der Beeinflussung auf die Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörde vermieden werden muss.
Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 169/07
a) In die Beurteilung, welcher Lizenzsatz einer Umsatzlizenz bei der Verletzung eines Kennzeichenrechts angemessen ist, ist die in der Branche übliche Umsatzrendite regelmäßig einzubeziehen.
b) Kann ein wegen einer Kennzeichenverletzung zur Auskunft Verpflichteter nicht zweifelsfrei beurteilen, ob das Kennzeichenrecht des Gläubigers durch bestimmte Geschäfte verletzt worden ist, und führt er die Geschäfte deshalb im Rahmen der Auskunft auf, handelt er nicht widersprüchlich, wenn er im nachfolgenden Betragsverfahren den Standpunkt einnimmt, diese Geschäftsvorfälle seien in die Bemessung des Schadensersatzes nicht einzubeziehen.
Nach wie vor müssen Vertreter der Film-, Musik- und Softwareindustrie erhebliche Umsatzverluste durch das private Tauschen ihrer urheberrechtlich geschützten Werke in sogenannten Peer-2-Peer-Netzwerken hinnehmen. Über Filesharing-Systeme wie eMule oder BitTorrent schließen sich Nutzer zu einer Gemeinschaft zusammen und tauschen die Daten ihrer Rechner. Es findet nicht nur ein Download einer urheberrechtlich geschützten Datei statt, vielmehr bietet der Nutzer auch entsprechende Dateien selbst anderen Teilnehmern zum Upload an. Er stellt ebenfalls die auf seinem Rechner vorhandenen Dateien anderen Teilnehmern an dem P2P-Netzwerk zum illegalen Download zur Verfügung.
Kann das bloße Anschauen eines Films im Internet bereits illegal sein? – Rechtliches Vorgehen gegen Filmportale wie Kino.to
Internetportale, die aktuelle Kinofilme und TV-Serien kostenlos und an sich illegal zum Anschauen anbieten, erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit bei Nutzern. Für die Filmindustrie stellen sich derartige Portale hingegen als Alptraum dar. Hatte man nicht bereits durch Raubkopierer in den vergangenen Jahren herbe Umsatzverluste hinzunehmen, so verliert man durch die Nutzung von solchen Filmportalen auch im kommerziellen Vertrieb von Filmen einmal mehr erheblich viele Kunden. Derzeit wohl prominentestes Beispiel eines solchen umstrittenen Filmportals dürfte Kino.to sein.
Beschluss des BGH vom 17.12.2009, Az.: Xa ZR 58/07
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Rechtsfragen vorgelegt:
1. Was ist unter dem Begriff "menschliche Embryonen" in Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44/EG zu verstehen?
a) Sind alle Entwicklungsstadien menschlichen Lebens von der Befruchtung der Eizelle an umfasst oder müssen zusätzliche Voraussetzungen wie zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Entwicklungsstadiums erfüllt sein?
b) Sind auch folgende Organismen umfasst:
(1) unbefruchtete menschliche Eizellen, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert worden ist;
(2) unbefruchtete menschliche...
Beschluss des BGH vom 02.02.2010, Az.: VI ZB 58/09
Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.
Pressemitteilung des Sächsischen LSG vom 02.03.2010, Az.: L 1 P 1/10 B ER
Die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet ist auch dann zulässig, wenn diese kritisch wertende Ausführungen zur Qualität von Pflegeleitstungen in Pflegeheimen enthalten. Art. 12 GG schützt nicht vor Verbreitung inhaltlich zutreffender Informationen durch eine staatliche Einrichtung, so das sächsische Landessozialgericht.
Urteil des LG Hamburg vom 8.12.2009, Az.: 325 O 366/09
Eine über einen Mitbewerber veröffentlichte, im Kern unrichtige Pressemitteilung muss von diesem nicht hingenommen werden. Obwohl nachweislich an einen Teilnehmer eines Online- Wettanbieters ein Gewinn in Höhe von 31,7 Millionen Euro ausbezahlt wurde, vermeldete eine staatliche Lotterie-Gesellschaft, die Ausschüttung sei lediglich als PR-Gag zu werten.
Pressemitteilung Nr. 48/2010 zum Urteil des BGH vom 02.03.2010. Az.: VI ZR 23/09
Ein im Internet abrufbarer Artikel, welcher deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist, begründet die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, so der BGH.
Urteil des OLG Hamburg vom 15.02.2010, Az.: 2-27/09
Das hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Revisionsurteil die Entscheidung getroffen, dass sich bereits derjenige Internetnutzer gem. § 184 b abs.4 StGB strafbar macht, der sich den Besitz an Dateien mit kinderpronographischem Inhalt auf die Weise beschafft, indem er wissentlich und willentlich Internetseiten mit besagtem Inhalt aufruft und diese Seiten dann betrachtet. Erforderlich für die Strafbarkeit ist nicht, dass der Nutzer Bild- und Videodateien auf seinem Computer speichern will oder von einem automatischen Speichervorgang im Browser-Speicher Kenntnis hat.
Urteil des BVerfG vom 02.03.2010, Az.: 1 BvR 256/08, 263/08, 586/08
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner aktuellen Fassung gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes. Es ist damit verfassungswidrig, so dass damit alle gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen sind. So entschied das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 02.03.2010, überraschte aber bei der Begründung seiner Ausführungen.
Urteil des OLG Brandenburg vom 10.02.2010, Az.: 1 U 37/08
Die Berichterstattung über einen Straftäter unter voller Namensnennung greift grundsätzlich in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht ein. Lässt der Beklagte jedoch noch vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens im Rahmen eines öffentlichen Interviews über das Verfahren Fotos von sich selbst abdrucken, kann er sich bei der Ausstrahlung neuer Filmaufnahmen, die ihn beim Betreten des Gerichtssaals zeigen, nicht auf eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung berufen und zudem keinen Schadensersatz fordern.
Pressemitteilung des VG Freiburg vom 17.02.2010, Az.: 2 K 229/10
Filmt ein Schüler Misshandlungen an einem Mitschüler mit seinem Handy, verbreitet dieses Video unter seinen Mitschülern und lädt es auf die Video-Plattform YouTube mit voller Namensnennung der Beteiligten hoch, ist ein zweiwöchiger Ausschluss des filmenden Schülers wegen persönlichkeitsverletzenden Handelns vom Schulunterricht angemessen.
Urteil des LG Köln vom 27.01.2010, Az.: 28 O 241/09
Ein Anschlussinhaber haftet als Störer für von seinen Kindern begangene Urheberrechtsverletzungen im Filesharing. Vorliegend wurden über den mittels der IP-Adresse identifizierten Anschluss des Beklagten 543 Musikdateien von dessen Kindern auf einer Tauschbörse zum Downlad angeboten. Da durch den Beklagten auch keine wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung dieser Rechtsverletzungen ergriffen wurden, bejahte das Gericht die Störerhaftung.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 04.12.2009, Az.: 3-12 0 123/09
Ein gewerblicher Verkäufer ist im Fernabsatz nicht verpflichtet Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Eine Abmahnung die sich hierauf bezieht ist unberechtigt, so das LG Frankfurt am Main.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.02.2010, Az.: I-20 U 151/09
Enthält ein Kinofilm ein Bild ohne Einwilligung des Betroffenen, so ist die Kunstfreiheit gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.
Minderjährige genießen allerdings einen wesentlich höheren Schutz, und eine Abwägung wird demnach grundsätzlich ihre Interessen als vorrangig betrachten.
Urteil des LG Hamburg vom 12.06.2009, Az.: 324 O 147/04
Ein Verlag, der in seiner Zeitung den Verdacht äußert, dass ein bekannter deutscher Adeliger erneut Gewalt gegen andere Personen ausgeübt hat, muss dies im Zweifel auch beweisen können. Kann er das nicht, ist in dem Vorwurf der wiederholten Gewaltanwendung eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu sehen. In diesem Fall steht dem Betroffenen eine Unterlassungsanspruch gegen den Verlag zu.
Urteil des BGH vom 30.10.2009, Az.: V ZR 253/08
a) Hat der Kläger die Aufhebung oder Beschränkung eines gegen ihn verhängten Stadionverbots beantragt, ist unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes der Übergang von der Leistungsklage zu der auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots gerichteten Klage zulässig, wenn es im Laufe des Rechtsstreits infolge Zeitablaufs erloschen ist und Umstände vorliegen, die auch nach dem Ablauf des Verbots geeignet sind, die Ehre des Klägers zu beeinträchtigen.
b) Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots ist von dem Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund besteht; ein sachlicher Grund besteht dann, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind.
Beschluss des BGH vom 11.05.2009, Az.: NotZ 17/08
Streiten ein Notar und die Notarkammer darüber, ob die Notarkammer dem Notar ihre allgemeinen Serviceleistungen vorenthalten darf (hier: im Internet bei der Notarkammer abrufbares Verzeichnis aller Notare des Kammerbezirks mit einer "Verlinkung" zum eigenen Internet-Portal des Notars), so ist der Rechtsweg zu den Notarsenaten gegeben.
Urteil des LG Hamburg vom 28.08.2009, Az.: 324 O 404/09
Ein "presserechtliches Informationsschreiben" der Beklagten, aus dem hervorgeht, dass ein in einer Zeitschrift veröffentlichtes Interview so nicht gegeben wurde, verletzt den veröffentlichenden Verlag in seinem Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Denn ein solches "Informationsschreiben" schädigt mit den unwahren Behauptungen den Ruf des Verlages. Der klagende Verlag konnte nämlich glaubhaft darstellen, dass es zu dem streitgegenständlichen Interview der Beklagten, eine Schlagersängerin, sehr wohl gekommen ist und somit das "Informationsschreiben" haltlos ist. Folglich wurde die beklagte Sängerin auf Unterlassung verurteilt.