

Pressemitteilung Nr. 34/2010 des AG München zum Urteil vom 24.02.2010, Az.: 233 C 30299/09
Der Rücktritt von einem Kaufvertrag im Falle eines Mangels an einem Produkt ist nur dann möglich, wenn dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde und der Verkäufer zweimal die Möglichkeit zur Reparatur hatte. Ein Rücktritt ist ferner dann möglich, wenn die Reparatur fehlgeschlagen oder vom Verkäufer verweigert wurde. Wird dem Verkäufer dagegen keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben, ist ein Rücktritt unzulässig.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 05.08.2010, Az.: 6 U 89/09
Das Kennzeichenrecht an einer Domain entsteht nicht schon mit ihrer Registrierung, sondern erst mit ihrer Benutzung. Die Registrierung einer Domain enthält keinen Hinweis auf die baldige Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit und ist darum hinsichtlich des Beginns des Kennzeichenschutzes nicht mit der Eintragung einer Geschäftsbezeichnung im Handelsregister vergleichbar. Erwirbt ein Dritter eine bereits genutzte Domain, verlagert sich der Beginn des Schutzes nur vor, wenn mit dem Domainnamen auch der Geschäftsbetrieb übertragen wird.
Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 123/08
Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irregeführt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.05.2010, Az.: 11 U 36/09
Es liegt kein kartellrechtlicher Verstoß vor, wenn die Denic bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Registrierung von einstelligen Domains ablehnt, wenn die Vergaberichtlinien einheitlich und gleichmäßig gehandhabt werden. Das Prioritätsprinzip „First come, first served“ stellt ferner eine Gleichbehandlung aller Antragsteller dar, weil jeder die gleiche Chance hat, der Erste zu sein. Eine Verpflichtung der Denic, vorrangige Ansprüche aus Kennzeichen zu bedienen, besteht nicht, da eine solche Prüfung aufgrund des Massenverfahrens ausgeschlossen ist.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.02.2009, Az.: 21 S 53/08
Ein Internet-System-Vertrag, in dem die Recherche nach der Wunschdomain und die Gestaltung der individuellen Internetseite nebst Hosting vereinbart werden, ist als Werkvertrag einzuordnen, da schwerpunktmäßig die fertige Internetpräsenz als Erfolg geschuldet wird. Im Rahmen eines Werkvertrages ist die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht in AGB unzulässig, da bei diesem Vertragstyp die Zahlung erst nach der Abnahme, also der Beurteilung der Leistung als im wesentlichen vertragsgemäß, fällig ist.
Teilurteil des LG Köln vom 14.07.2010, Az.: 28 O 128/08
Einem Unternehmen ist es nicht gestattet einen ausschließlich für dieses produzierten TV-Werbespot ohne Einwilligung des Rechte-Inhabers im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn eine objektive Auslegung ergibt, dass Vertragszweck eine TV-Nutzung ist, wovon nach der Verkehrssitte eine Internetnutzung gerade nicht umfasst ist.
Erst vor kurzem veröffentlichte die Computerzeitschrift CHIP unseren großen AGB-Test, bei dem Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild (AGB-Recht) und Rechtsanwalt Martin Bachmann (Datenschutz) dutzende Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen der großen Anbieter wie Microsoft, Google und Facebook prüften. Diese Studie wurde nun auch im FOCUS-Magazin erwähnt.
Urteil des VG Berlin vom 22.07.2010, Az.: 35 A 353.07
Das Berliner Sportwettenmonopol kann nicht als Grundlage für das Verbot der Vermittlung privater Sportwetten herangezogen werden. Es ist nicht rechtmäßig, da es nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtmäßigkeitsanforderungen für ein Sportwettenmonopol entspricht. Grundsätzlich ist das staatliche Monopol in der Ausrichtung von Sportwetten an dem Ziel der Suchtbekämpfung sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten. Das Berliner Sportwettenmonopol dient demgegenüber vorwiegend fikalischen Interessen und ist darum nicht am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet, es wird weiterhin nicht durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht. Auch der Vertrieb staatlicher Sportwetten ist nicht in geeigneter Weise ausgestaltet.
Das Verbot beschränkt außerdem die allgemeine Dienstleistungsfreiheit in rechtswidriger Weise.
Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2010, Az.: 406 O 232/09
Beim Anbieten von mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampen müssen verschiedene Pflichtangaben, u.a. die Energieeffizienzklasse und der Lichtstrom, angegeben werden. Mit Netzspannung betrieben sind dabei alle Haushaltslampen, die zu ihrem Betrieb an das Stromnetz angeschlossen werden können, mag die Netzspannung von 230 Volt auch für den Betrieb der Lampe auf eine niedrigere Spannung transformiert werden. Vom Geltungsbereich der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen sind insoweit lediglich Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z. B. Batterien, vermarktet werden.
Urteil des OLG Hamm vom 02.03.2010, Az.:4 U 208/09
Wird eine Regelung eines Kaufs auf Probe, der durch Billigung oder spätestens nach 14 Tagen bindend wird, einer an sich ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ohne weitere Hinweise vorangestellt, wird die Widerrufsbelehrung dadurch undeutlich, wenn in dieser für den Fristbeginn nur auf die Billigung abgestellt wird. Der Verbraucher kann dadurch nicht erkennen kann, dass beide Fristen hintereinander geschaltet sind. Für Verbraucher, die keine ausdrückliche Billigung der Ware ausgesprochen haben, ist unklar, dass die Widerrufsfrist spätestens nach Ablauf von 14 Tagen beginnt, da dann eine Billigung als erteilt gilt. Weiter müssen Angaben zu Mehrwertsteuer und Versandkosten in unmittelbarer und sichtbarer Nähe zum Preis erfolgen. Finden sich entsprechende Angaben erst am Schluss der Angebotsseite nach weiterem Informationsmaterial, verstößt dies gegen die Preisangabenverordnung.
Urteil des AG Gummersbach vom 28.06.2010, Az.: 10 C 25/10
Bei vorzeitigem Beenden einer eBay-Auktion kommt zwischen dem Bieter des höchsten Gebots und dem Verkäufer ein Kaufvertrag zustande, es sei denn, der Verkäufer kann sich auf eine Anfechtung berufen. Dem Bieter steht damit grundsätzlich ein Anspruch auf die Ware oder bei ernsthafter Erfüllungsverweigerung ein Schadensersatzanspruch zu.
Urteil des AG Charlottenburg vom 01.07.2010, Az.: 239 C 281/09:
Der Bericht über Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in eigener Angelegenheit, insbesondere über die Auseinandersetzung mit dem Äußernden, betrifft die Sozialsphäre des Rechtsanwalts. Zulässige Meinungsäußerungen oder wahrheitsgemäße Tatsachenbehauptungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen veröffentlicht werden, wenn der Betroffene in einem Wirkungsfeld auftritt, das nicht ihm allein gehört, sondern an dem andere mit ihren schutzwürdigen Interessen ebenso teilhaben, und wenn keine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind.
Urteil des BGH vom 04.02.2010, Az.: I ZR 51/08
Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.
Urteil des VG Berlin vom 05.07.2010, Az.: VG 1 K 905.09
Die Polizei darf eine friedliche Demonstration auch dann nicht filmen, wenn dies bloß zur Lenkung und Leitung des Einsatzes geschieht und die Aufnahmen nicht gespeichert werden. Auch eine solche Vorgehensweise stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage ist eine solche Videoüberwachung rechtswidrig.
Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08
Durch die Anzeige von Vorschaubildern im Rahmen der Bildersuche einer Internetsuchmaschine werden diese öffentlich zugänglich gemacht. Dabei ist die Anzeige dieser Vorschaubilder kein die Benutzung rechtfertigendes Zitat, da es keinen über das Zugänglichmachen hinausgehenden Zitatzweck verfolgt. Sichert der Berechtigte jedoch seine im Internet veröffentlichten Bilder nicht gegen den Zugriff von Suchmaschinen und erleichtert er darüber hinaus noch deren Auffindbarkeit, liegt seitens des Berechtigten eine schlichte Einwilligung zur Anzeige dieser Bilder in Thumbnails vor.
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Großer AGB-Check und Interview mit RA Hild und RA Bachmann in der CHIP September 2010
„Im AGB-Dschungel“ so lautet der Titel des umfangreichen CHIP AGB-Checks. Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen hat sich für die bekannte Computerzeitschrift CHIP durch hunderte Seiten Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen aus dem Internet- und IT-Bereich gearbeitet und zahlreiche Klauseln für CHIP rechtlich geprüft.
Beschluss des VG Karlsruhe vom 04.05.2010, Az.: 3 K 2526/09
Das VG Karlsruhe hat der Betreiberin eines Sportinformationsportal mit Sitz in Hamburg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes für das Gebiet des Landes Baden- Württemberg untersagt, Werbung für Sportwetten auf ihrer Internetseite zu platzieren.
Werbung seien hierbei auch die Darstellung der Namen und die Verlinkung der Internetauftritte der Anbieter von Sportwetten. Ob der Betreiberin die Werbung für Sportwetten in anderen Bundesländern oder innerhalb der EU erlaubt sei, sei unbeachtlich. Werbung finde dort statt, wo sie wahrgenommen werden könne.
Die Betreiberin könne dem Verbot dadurch entsprechen, dass sie den Zugang zu den Werbeinhalten für Internetbenutzer aus Baden- Württemberg im Wege des Geolokalisationsverfahrens sperre oder indem sie die Werbeinhalte deutschlandweit von ihrer Internetseite entferne.
Pressemitteilung Nr. 32/2010 des AG München zum Urteil vom 04.02.2010, Az.: 281 C 27753/09
Ein Kaufvertrag wird immer erst dann wirksam geschlossen, wenn sich Käufer und Verkäufer über die Kaufsache und den Kaufpreis einig sind. Das Anbieten von Produkten im Internet ist hierbei mit dem Auslegen von Waren im Supermarkt zu vergleichen und stellt noch kein verbindliches Angebot des Verkäufers dar. Das Angebot ist erst in der Bestellung des Kunden zu sehen. Eine darauf erfolgte Bestellbestätigung des Verkäufers ist jedoch noch keine Annahme des Angebots und begründet keinen wirksamen Kaufvertrag.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 15.04.2010, Az.: 6 U 49/09
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Davon ausgenommen sind jedoch gemäß § 312 b Abs. 3 BGB unter anderem Dienstleistungen im Bereich der Beförderung, wenn die Dienstleistung innerhalb eines festgelegten Zeitraums erbracht werden soll. Mit dieser Ausnahmeregelung sollen Unternehmer nicht unverhältnismäßig belastet werden. Im Falle des Kaufes einer Bahnfahrkarte über das Internet, mit der der Käufer über einen Zeitraum von 11 Wochen die Möglichkeit hat zwei einfache Bahnfahrten seiner Wahl zu tätigen, greift diese Ausnahmeregelung.
Urteil des VG Bremen vom 30.03.2010, Az.: 2 K 548/09
Ein Arbeitgeber hat kein Recht auf Auskunft und Akteneinsicht bei der Datenschutzbehörde, um den Namen eines Arbeitnehmers in Erfahrung zu bringen, der sich mit einer sachlich und nicht strafrechtlich relevanten Information an die Behörde gewendet hat. Gegenteiliges kann nur dann gelten, wenn der Arbeitnehmer strafbare Beleidigungen, üble Nachreden, falsche Anschuldigung getätigt oder Betriebsgeheimnisse weitergeleitet hat.
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