Gestehe ich durch Abgabe einer Unterlassungserklärung automatisch meine Schuld ein?

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Nein, in der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann nicht ohne weiteres ein Schuldeingeständnis für die vorgeworfenen Rechtsverletzungen gesehen werden, wenn dieses nicht aus sonstigen Erklärungen oder den Umständen hervorgeht. Mit einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung gibt der Abgemahnte gerade kein Schuldanerkenntnis ab.

Kategorie(n): Abmahnung
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